Detailfragen Waffenrecht Luft- bzw- CO2-Pistole

  • Hallo,


    ich habe eine Hämmerli Single aus 1967 oder so. Ich habe dazu zwei Fragen:


    1) Da diese weniger als 7.5 Joule Mündungsenergie hat und meines Erachtens nicht wie eine Feuerwaffe aussieht, wäre das nach Waffengesetz keine Waffe und somit nicht mal Melde- geschweige denn Bewilligungspflichtig. Ist das so?


    2) Ich schiesse mit dieser Pistole zu Hause in einem am Haus angebauten "Schuppen". Es ist sichergestellt, dass keine Geschosse mein Grundstück verlassen können, das sollte also nicht ein Problem sein. Allerdings macht das doch einen gewissen Lärm, vor Allem wenn ich spätabends in einem ruhigen Wohnquartier schiesse könnte das die Nachbaren nerven. Sind Schalldämpfer für nicht-Feuerwaffen auch verboten/Ausnahmepflichtig?


    3) Falls so ein SD nicht verboten wäre, welcher Büchsenmacher könnte mir ein passendes Gewinde in den Lauf schneiden?


    Gruss P

  • Zu 2 und 3:

    Die sind trotzdem verboten... Und theoretisch kann so ziemlich jeder Büchser mit entsprechenden Werkzeugen das. Aebi in Burgdorf mal sicher.

    Aber finanziell lohnt es sich vermutlich nicht. Dann besser was moderneres kaufen das ein Gewinde hat. Kommt vermutlich billiger.

    Hinzu kommt, sobald es eine LuPi ist, die nicht vorkomprimierte Luft oder CO2 nutzt, einen ziemlich lauten Prellschlag von Kolben hat. Der ist lauter als der Mündungsknall. Dann macht ein Dämpfer keinen Sinn.


    Edit :habs gerade gesehen. Hämmerli Single ist CO2. Dann könnte es was bringen, ist aber trotzdem verboten.

    Zu 1. Bin ich gerade etwas überragt-ich hab meine Druckluft alle auf WES. Das hat aber aber Gründe als bei den meisten hier;)

  • 1) Da diese weniger als 7.5 Joule Mündungsenergie hat und meines Erachtens nicht wie eine Feuerwaffe aussieht, wäre das nach Waffengesetz keine Waffe und somit nicht mal Melde- geschweige denn Bewilligungspflichtig. Ist das so?

    Ja, das ist ein gefährlicher Gegenstand, und für diese wird im Waffengesetz nur das Tragen geregelt (ist verboten, wenn du nicht glaubhaft machen kannst, dass du den Gegenstand für eine legale Tätigkeit brauchst).


    Allerdings musst du beim Aussehen aufpassen. Die Waffenverordnung sagt explizit:

    Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen sind mit Feuerwaffen verwechselbar, wenn sie auf den ersten Blick echten Feuerwaffen gleichen, und zwar unabhängig davon, ob eine Fachperson oder sonst jemand nach kurzer Prüfung die Verwechselbarkeit erkennt.


    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • hallo p320


    Man muss immer von einem laien ausgehen in sachen verwechslung mit einer echten feuerwaffe. Auch die hämmerli single könnte von jemandem der keine ahnung hat von waffen als eine echte angesehen werden. P.s schau mal im internet nach der "remington XP-100" die sieht schon ähnlich aus wie eine hämmerli single :P


    In sachen lärm würde ich höchstens den raum etwas mit schalldämpfendem material einkleiden und allenfalls beim kugelfang ein stück stoff/tuch o.ä einlegen damit es nicht klirrt beim aufprall :)


    Viel spass beim schiessen

  • OK das Zitat aus der Verordnung war genau das was ich erfolglos gesucht hatte, eine Definition dieser Verwechslungsgefahr. Dann werde ich sicherheitshalber das Ding noch melden.


    Das mit dem Schalldämpfer ist mir den Aufwand nicht wert bzw. ich würde im Moment die Bewilligung eh nicht kriegen. Das mit dem Kugelfang ist eine gute Idee, der ist sicher für 50% der Geräusche zuständig.


    Doggenrotti

    Wenn ich was modernes wollte hätte ich nicht diese Hämmerli gekauft...ich habe lieber "gute alte" Technik ^^

  • Weil sie zum erwerb nur einen schriftlichen vertrag brauchen so wie auch einige feuerwaffen.deshalb sind diese in der gleichen kategorie als "meldepflichtige waffen" drin. unter fedpol.admin.ch habe ich noch die beschreibung gefunden wo steht wenn es sich um feuerwaffen handelt muss innert 30 tagen eine kopie des vertrags an das waffenbüro. Heisst also ausschliesslich für feuerwaffen. Luftdruckwaffen sind somit nicht zu melden.

    • Offizieller Beitrag

    Warte mal, also ist ein Schalldämpfer auch für Softair "Waffen" verboten?

    Was zum Teufel...

    Aber "deko" schalldämpfer gehen schon klar, oder?

    Solange Airsoft SD's leergeräumt sind, und keine dämpfende wirkung haben (Keine Watte, keine Spacer, keine Stahlwolle)

    Dekoschalldämpfer im sinne von ehemaligen echten, denke ich, fallen auch unter das WG.

    Dekowaffen kennt das Waffengesetz nicht.

    Ist/bleibt also Verbotenes Waffenzubehör.

    • Offizieller Beitrag

    Artikel 4, Absatz 2 definiert die besonders konstruierten Waffenteile von Waffenzubehör und Schalldämpfern:


    Als besonders konstruierte Bestandteile von Waffenzubehör gelten:

    a.für Laser und Nachtsichtzielgeräte: die Montagevorrichtung;

    b.für Schalldämpfer: speziell dafür konstruierte Lamellen.


    Somit dürfte ein leeres Gehäuse in Ordnung gehen. Aus meiner Sicht. Persönliche Meinung. Ohne rechtliche Abklärung. So rein aus dem Bauch raus.

  • Nein, in bestimmten Staaten in Kombination mit anderen "Features" wie Pistolengriff etc. (z.B. in Kalifornien) und beim AWB 1994. Aber jedes Standart-AR15 hat heutzutage einen "A2 birdcage flashhider" drauf.

  • Ich hab mich mit dem Thema Schalldämpfer nicht mehr beschäftigt, aber heute hat Shooting Inn auf Facebook eine Werbung geschalten:


    Zitat

    Diverse neue Stoeger Luftgewehre bei uns verfügbar. Neu auch mit Schalldämpfer und zwar ohne WES oder AB sondern nur mit Vertrag.


    Wer hat jetzt recht? :P