Frage zu kleiner und grosser? Ausnahmegenehmigung

  • Frag noch gromadusi ob er den Schreibfehler findet *g*

    Ich sehe keinen Schreibfehler. Habe mich zwar kurz gefragt, wieviele Standarten der Mann denn besitzt, dass er gleich mehrere Magazine damit füllen kann, aber hey, ist ja auch ein Sammelgebiet.


    Wobei man dann korrekterweise Standartenmagazin schreiben müsste, aber da dies eine eher unübliche Wortkombination ist, kann man da schon mal über Schreibfehler hinwegsehen.


    Ich bin auch kein Fan von alles auf ABK. Aber wir hatten diese Diskussion ja schon zur Genüge. Für mich ist es aber auch kein Problem, später mal eine Waffe von WES auf ABK gegen Gebühr umschreiben lassen zu müssen, wenn ich doch mal ein 30er Magazin für eine Glock möchte (wird aber nie passieren).


    Wenn es aber in Bern so wäre, dass ABKs schneller und unbürokratischer erhältlich wären als WES, dann würde ich meine jetzige Haltung überdenken.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Also erst mal vielen herzlichen Dank, ich habe mehr gelernt als erwartet, wollt aber auch keinen Disput vom Zaun brechen.

    Als Kurzinfo: ich bin Ausländer mit Bew. C, es hat einige Wochen gedauert um überhaupt in einen Schützenverein zu dürfen und Mitglied im SSV werden zu können. Der Antrag auf Waffenerwerb hatte für mich persönlich durch meine Krankheit gehörige Fallstricke und es bedurfte eines Beitritts zu Pro Tell und derer Informationen, sowie sehr viel Geduld und Argumentation um nach fast 5 Jahren die Erwerbsscheine zu bekommen. Weihnachten hab ich doppelt gefeiert.

    Ich habe aber nicht geahnt welch ein Informationsdefizit ich hatte bevor ich hierher kam und nochmals Danke für eure ausführlichen Antworten.


    Achso, ich bin Solthurner, bei uns läuft alles nur noch über ein Zentrales Waffenbüro, 2 Fahrstunden von mir entfernt.

    Ich bin nicht gefragt worden als ich geboren wurde und ich werde nicht gefragt wenn ich sterben muss. Dann lasst mich doch wenigstens derweil so leben wie ich leben möchte.

  • @ Platonismo, genau, das ist persönliches "Bauchgefühl" meinerseits.

    In meinem Kanton geht alles über die Kantonspolizei, nichts mehr über die Gemeinde. Für mich ist der Aufwand daher gleich gross.

    Dann spricht mMn nichts dagegen, Pistolen mit Magazinen <=20 auf WES zu nehmen und alles andere auf ABK...Zürich ist hier leider zu föderalistisch, finde ich. Ich hatte ziemlich lächerliche Diskussionen mit Gemeindeangestellten, die wirklich null Ahnung von der Thematik hatten.

    Du schreibst, es würde nichts dagegen sprechen, was ich anders sehe. Nun wage ich zu fragen: was spricht denn dafür, etwas auf WES zu kaufen? Wo sind die Vorteile des WES gegenüber der ABK?

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Was ist denn der Vorteil des WES gegenüber der ABK? Allgemein? Im Kanton Bern?

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • @ Platonismo, genau, das ist persönliches "Bauchgefühl" meinerseits.

    In meinem Kanton geht alles über die Kantonspolizei, nichts mehr über die Gemeinde. Für mich ist der Aufwand daher gleich gross.

    Dann spricht mMn nichts dagegen, Pistolen mit Magazinen <=20 auf WES zu nehmen und alles andere auf ABK...Zürich ist hier leider zu föderalistisch, finde ich. Ich hatte ziemlich lächerliche Diskussionen mit Gemeindeangestellten, die wirklich null Ahnung von der Thematik hatten.

    Du schreibst, es würde nichts dagegen sprechen, was ich anders sehe. Nun wage ich zu fragen: was spricht denn dafür, etwas auf WES zu kaufen? Wo sind die Vorteile des WES gegenüber der ABK?

    Wenn Du eine Pistole kaufen möchtest, die keine Magazine >20 fasst und die bürokratischen Anforderungen für WES = ABK, dann ist ein WES günstiger, da Du bei einer ABK noch einen Schiessnachweis oder ein Sicherheitskonzept liefern musst.


    p.s. damit wir uns richtig verstehen: Im Kt. ZH ist die zweite Prämisse (bürokratische Anforderung) nicht gegeben, deshalb bestelle ich auch nur ABKs. Im Fall von Glock scheint dies aber anders zu sein.

    Sometimes, you eat the bear, and sometimes, the bear eats you.

  • @Swiss, wie oben beschrieben, mein persönliches Bauchgefühl. Du machst es auf deine Art, ich auf meine. Ich sehe keinen Nachteil in einem WES für 210er, Revolver, P220er etc., du siehst keinen Vorteil 🤷‍♂️ So what?

  • @Swiss, wie oben beschrieben, mein persönliches Bauchgefühl. Du machst es auf deine Art, ich auf meine. Ich sehe keinen Nachteil in einem WES für 210er, Revolver, P220er etc., du siehst keinen Vorteil 🤷‍♂️ So what?

    Also mathematisch gesprochen seht Ihr es dann genau gleich :)

    Sometimes, you eat the bear, and sometimes, the bear eats you.

  • Mein Sicherheitskonzept ist: "Waffenschrank mit abschliessbares Munitionsfach für VA-Verschlüsse." Hab damit noch nie ein Problem mit der ABk Prozess gehabt. (ABg auch nicht)

  • Klar, es geht ja auch nur darum, ob WES oder ABK sinnvoller ist, was mMn von den bürokratischen Hürden des Kt. abhängt, wenn wir über Pistolen mit Magazinen <=20 sprechen.


    In allen anderen Fällen ist eine ABK sinnvoller.


    Und ja, im Kt. ZH denke ich, dass eine ABK immer sinnvoller ist.

    Sometimes, you eat the bear, and sometimes, the bear eats you.

    2 Mal editiert, zuletzt von Platonismo ()

  • @Swiss, wie oben beschrieben, mein persönliches Bauchgefühl. Du machst es auf deine Art, ich auf meine. Ich sehe keinen Nachteil in einem WES für 210er, Revolver, P220er etc., du siehst keinen Vorteil 🤷‍♂️ So what?

    Ich sags mal so. Leute, die wissen was sie tun und sich mit der Thematik auskennen, laufen eher nicht Gefahr, ins Fettnäpfchen zu treten. Dann kauf die 210er auf WES.


    Wenn ich aber blutigen Anfängern anfange, die Fallen des WG zu erklären, und welche Bewilligung für was nötig ist, und ich dann dieses mentale Testbild hinter den glasigen, unfokussierten Augen anfange zu sehen, dann sag ich jeweils:


    "Und wenn du genau solche Gedankenakrobatik vermeiden willst und einfach immer auf Nummer sicher gehen möchtest, nimm alles auf ABK Sammler".

  • Achso, ich bin Solthurner, bei uns läuft alles nur noch über ein Zentrales Waffenbüro, 2 Fahrstunden von mir entfernt.

    Nur noch über das Waffenbüro? Hab ich was verpasst? Die Gesuche müssen doch auf dem Polizeiposten der Gemeinde abgegeben werden (Welchen Vorteil das haben soll habe ich noch nicht herausgefunden, soweit ich weiss werden die Gesuche entgegengenommen, visiert und ans WB weitergeleitet)

  • Was ist denn der Vorteil des WES gegenüber der ABK? Allgemein? Im Kanton Bern?

    Wir hatten diese Diskussion schon. Die praktischen Vorteile sind gering und wurden von Platonismo schon erwähnt. Für mich bleibt es vor allem eine ideelle Frage.


    Wenn ich ein Recht auf etwas habe, dann mache ich frei davon Gebrauch, wenn ich das will. Aber ich bettle nicht um Ausnahmen von einem Verbot, denn damit erkenne ich dieses Verbot an. Man hätte die Situation für Sportschützen und Sammler auch über ein Recht lösen können, aber man hat es eben verboten, und stattdessen schwammige Ausnahmebewilligungen eingeführt, bei deren Handhabung die Behörden sehr viel Spielraum haben (bis zur kategorischen und unbegründeten Nichtausstellung).


    Warum hat man das so gemacht? Weil es viel leichter ist, solche Ausnahmebewilligungen aus einem Gesetz wieder zu streichen, oder per Verordnung weiter einzuschränken oder auszusetzen. Und das wird man auch tun, denn wenn die EU weiter verschärft, wird man auch in der Schweiz wieder Schengen bemühen um sofort nachzuziehen. Es gibt auch noch ganz andere Szenarien. Sollten in der Schweiz mal Amokläufe zu einem aktuellen und wiederholten Thema werden, bin ich mir ganz sicher, dass sich der Aktionismus gegen den Verstand durchsetzen, und dem Schrei nach Einschränkungen schnell Folge geleistet würde. Und man müsste nichtmal ein Verbot einführen, denn das Verbot existiert schon. Der Bundesrat würde einfach verordnen, dass (vorläufig) keine Ausnahmebewilligungen mehr erteilt werden.


    Ich bin mir bewusst, dass es nichts an dieser Sache ändert, wenn ich möglichst wenige Ausnahmebewilligungen löse. Trotzdem will ich damit einfach so wenig wie möglich zu tun haben, besonders, weil der Nachteil auch nur sehr klein ist. Wenn mich mal das Verlangen nach einem 30 Schuss Glockmagazin überkommen sollte, wäre eine Glock mit 50 CHF relativ schnell umgemeldet.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Der Bundesrat würde einfach verordnen, dass (vorläufig) keine Ausnahmebewilligungen mehr erteilt werden.

    Bin völlig einverstanden mit Dir, ausser mit oben genanntem Satz. Der BR kann nicht einfach etwas verordnen, was in einem Gesetz geregelt ist. Das müsste das Parlament tun.

    Sometimes, you eat the bear, and sometimes, the bear eats you.

  • Das Gesetz schreibt aber nicht vor, dass die Ausnahmebewilligungen erteilt werden müssen.

    Stimmt:

    6 Die Kantone können Ausnahmen von den Verboten nach den Absätzen 1–4 bewilligen.


    In dem Sinn ist es eigentlich schlimmer als Deine Annahme: die Kt. können einfach keine Bewilligungen mehr ausstellen. Braucht nicht mal einen BR Beschluss...

    Sometimes, you eat the bear, and sometimes, the bear eats you.

  • Und wo ist nun der Vorteil?


    Um der Politik eins auszuwischen? Um zu zeigen, dass ihr allen überlegen seid?


    Habt ihr denn eigentlich gelesen, was ich oben mit Artikel 12 geschrieben habe? Habt ihr das begriffen?


    Nochmals kurz und bündig:

    Eine WES Waffe bleibt laut Gesetzesdefinition eine WES Waffe. Auch wenn man sie mit einer ABK gekauft hat. Und somit braucht der Besitz einer mit ABK gekauften WES Waffe keine Bewilligung, weil nur der Erwerb geregelt ist. Und Artikel 12 regelt dann den Besitz.


    Wenn ihr nun Eure Aluhüte aufsetzt und der böse, von der EU gesteuerte Staat alle ABK's widerruft bzw. widerrufen muss, dann betrifft das lediglich die Waffen, welche gemäss Artikel 5 Literas b, c und d definiert sind, weil man für diese eine Besitzbewilligung braucht. Eine mit ABK gekaufte WES Waffe kann das nach aktueller Gesetzgebung NICHT betreffen.


    Und nun: wo ist der Vorteil des WES, also so objektiv gesehen und mit Fakten unterlegt?


    Wenn man nun mal eine Ausnahmebewilligung nicht erhalten sollte, DANN, und erst DANN beantragt man einen WES. Nebenbei lässt man sich für die ABK dann eine beschwerdefähige Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung zustellen.


    Sagt mal: wenn ihr nun in einem Laden eine ABK und eine WES Waffe gleichzeitig kauft, nehmt ihr dann die WES Waffe konsequenterweise auf einen WES? Aufgrund der Argumentation müsste das ja dann so sein.


    Und noch eine Frage: dem Staat, der euch mutmasslich die Bewilligungen nicht gönnt, wollt ihr dem noch mehr Gebührengeld in den Rachen werfen, wenn ihr dann WES Waffen auf ABK ummeldet?

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Zum Thema Zürich und WES Waffe auf ABK:

    Idealerweise kann man nachweisen, dass für die begehrte Waffe LhKs existieren, in der CH käuflich erworben werden können, und man den Erwerb eben dieser auch beabsichtigt.

    Die Wahrscheinlichkeit ist nämlich ziemlich hoch, dass bei einem eigentlichen WES Gegenstand auf Abk das Telefon klingelt - und dir jemand von Waffen/Sprengstoffe ins Ohr schreit.

    Mit obigem Vorgehen lässt sich der zumindest etwas besänftigen.


    Im Verbund mit einer "pösen" Waffe auf der Abk ist eine zusätzliche WES Waffe jedoch kein Problem.

  • Also das mit dem Anrufen ist mir noch nie passiert. Habe eine Mosin Nagant und eine Sdm 870er pumper auf eine abk genommen und keine sau hats interessiert. Denn einzigen Anruf den ich mal erhalten hatte war weil die eine Seriennummer nicht gut lesbar war.