Waffenrecht der Zukunft

  • Auf der Homepage der Bundesverwaltung habe ich das Waffenrecht nachgeschlagen. Überrascht stellte ich fest, dass es neben dem aktuellen und vergangener Versionen auch zwei zukünftige Versionen des Waffengesetzes gibt:


    Fedlex


    Hat sich bereits jemand hier mit den zukünftigen Änderungen befasst, die nächstes Jahr kommen sollen?

    Bissig. 🐊

  • Man munkelt über schwere MGs und andere vom Waffengesetz nicht erfasst Gerätschaften, die via Verordnung neu den verbotenen Waffen zugeordnet werden.


    Sprich, M2 auf Vertrag gibts dann nicht mehr.

  • Die zukünftige Version öffnen und mit der Volltextsuche nach "2023" suchen. Ist kein Hexenwerk, da in den Fusszeilen i.d.R. die Änderungshinweise mit diesem Datum sind.....


    Und nun wirst Du sehen, dass Du beruhigt sein kannst. Ommmmmmm.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Wie ich sehe, begreifst Du nicht, was da steht. Oder Du siehst den Zusammenhang nicht. Aber wettere de facto nur weiter....

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Naja, da steht, dass Nicht-Schengenstaaten mit einem “vergleichbaren Datenschutzniveau” nun auch die Daten bekommen.


    Das ist üblicherweise verklausuliert, dass die USA die Daten bekommen. Deren “Datenschutznivau” ist zwar de facto nicht existent, aber so geht das nun schon seit langem.


    Gerne lerne ich jedoch dazu. Sag im Fall bitte einfach direkt, was Du denkst. Ich verstehe tatsächlich Deine Anspielung nicht.

    Bissig. 🐊

  • Naja, da steht, dass Nicht-Schengenstaaten mit einem “vergleichbaren Datenschutzniveau” nun auch die Daten bekommen.


    Das ist üblicherweise verklausuliert, dass die USA die Daten bekommen. Deren “Datenschutznivau” ist zwar de facto nicht existent, aber so geht das nun schon seit langem.


    Gerne lerne ich jedoch dazu. Sag im Fall bitte einfach direkt, was Du denkst. Ich verstehe tatsächlich Deine Anspielung nicht.


    Irgendwie widersprichst Du Dir oben selber. Lies nochmals, was Du geschrieben hast.


    Dann lies bitte mal, nur so als Beispiel, den heute gültigen Artikel 32e und vergleiche ihn mit dem zukünftigen Artikel 32e.


    Es sind einzig Anpassungen im Zusammenhang mit dem neuen DSG.


    Die paranoide USA-Angst darfst Du also schon heute haben.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Was denn für eine “Angst”? Wieso soll man vor Fakten Angst haben?


    De facto gibt es in den USA keinen Datenschutz, wie wir ihn in Europa verstehen. Dafür gibt es in den USA z.B. ein sehr gutes Informationsfreiheitsgesetz.


    Und um das zu kaschieren, wenn's um den regierungsseitig gewollten Datenaustausch geht, gibt es Abkommen, in denen das Gegenteil behauptet wird, und die dann auch regelmässig gekippt werden, weil das eben faktenwidrig ist.


    Der Klassiker zum Thema war “Safe Harbor” zwischen USA und EU:


    Safe Harbor: Abkommen mit den USA | Datenschutz 2022
    Safe Harbor ➔ Was ist das Safe-Harbor-Abkommen? ➔ Was sind die Safe-Harbor-Prinzipien? ➔ Welche Folgen hatte das Safe-Harbor-Urteil des EuGH?
    www.datenschutz.org


    Dem Nachfolgerabkommen “Privacy Shield” geht es nicht anders:


    Privacy-Shield-Abkommen: Was dessen Ende bedeutet
    Das EuGH hat das Privacy-Shield-Abkommen gekippt. Was Medizinproduktehersteller wissen sollten, die Daten in US-Clouds speichern.
    www.johner-institut.de


    Das nächste wird dann vermutlich das hier:


    Das "Trans-Atlantic Data Privacy Framework"
    Die wichtigsten Fakten zum neuen Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA, inklusive erster Empfehlungen für Unternehmen. Verschaffen Sie sich einen…
    www.reuschlaw.de

    Bissig. 🐊

  • Danke für deine Ausführungen, die ich bestens kenne, da ich mich beruflich damit befasst habe und damit befasse.


    Lies nochmals Deine Posts. Und dann Artikel 32e.


    Erfüllt die USA diese beiden Punkte?

    a) "(...) an Drittstaaten dürfen Personendaten nur bekannt gegeben werden, sofern diese ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten."

    b) "(...) ein angemessenes Datenschutzniveau nach Artikel 16 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes vom 25. September 2020142 (DSG) gewährleisten."


    Punkt b) ist übrigens die neue Version, in welcher der Gummi-Begriff "angemessen" nun mit Bezug auf das neue DSG verwendet wird. Somit sind die neuen Artikel eine KLARE Verbesserung.


    Falls es Dir immer noch nicht passt, darfst Du eine Änderung des DSG (z.B. Initiative, Referendum) anstreben.


    Und zu guter Letzt: in diesem Thread geht es um die Änderungen im WG und der WV. Nicht um andere Gesetze.


    Ich helfe Dir etwas:


    Du wolltest wissen, "was" sich ändert, was ich beantwortet habe (Hilfe zur Selbsthilfe).


    Sie heben den Datenschutz für ihre Datenbanken de facto auf. Wie “beruhigend”…

    Dann kam von Dir obige Äusserung. Ich habe Dir dargelegt, dass diese nicht korrekt ist. Sie "heben" den Datenschutz nicht auf, sondern sie referieren das DSG. Meiner Meinung nach, ich wiederhole mich, eine Verbesserung.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Lieber xxx, ich scheine Dich verärgert zu haben. Das lag nicht in meiner Absicht. Entschuldige bitte!


    Mal ausdrücklich Danke für Deinen Beitrag, nach dem ich – wie Du korrekt festgestellt hast – direkt gefragt hatte!


    Ich habe mich zu einer Äusserung der Frustration hinreissen lassen, und zwar aufgrund langjähriger bitterer Erfahrung in der Politik bei einem Thema, was mich persönlich berührt (Datenschutz).

    Bissig. 🐊

  • Du hast mich nicht verärgert; ich bin es mir gewohnt, dass Leute etwas falsch darlegen.


    Auch den (frustrierenden) Umgang mit dem Datenschutz bin ich mir bestens gewohnt. Doch Datenschutz ist notwendig, auch wenn er mir Projekte um ein Fünffaches verlängert.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Hallo Zusammen

    War bis jetzt nur stiller leser im Forum.

    Nun habe ich jedoch eine Frage. Ist dem so, dass man ein M2 lediglich mit Vertrag erwerben kann?

    Man munkelt über schwere MGs und andere vom Waffengesetz nicht erfasst Gerätschaften, die via Verordnung neu den verbotenen Waffen zugeordnet werden.


    Sprich, M2 auf Vertrag gibts dann nicht mehr.

  • War bis vor circa 1-2 Monat der Fall ja. Wurde aber angepasst

  • Es ist keine Änderung sondern eine Neuauslegung. Feiner, kleiner Unterschied.


    Das Gesetz bleibt, es wird aber anders ausgelegt. Wir haben ausgiebig drüber diskutiert. Hier im Forum.


    Die Neuauslegung gilt ab sofort und wird keine Änderung des WG und der WV zur Folge haben.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.