Frage zum Waffenerwerb mit Ausländerausweis B

  • Schönen guten Tag,


    bin neu hier im Forum und hätte gleich zu Beginn mal eine Frage zum Schweizer Waffenrecht.


    Kurz zu mir, ich bin 24 Jahre alt, lebe in Deutschland und gehe seit etwa 2 Jahren regelmäßig in einem Verein schießen, seit Anfang des Jahres auch mit eigener WBK.


    Da ich mich schon länger dafür interessiere, nach meiner Ausbildung eventuell in die Schweiz zu ziehen, befasse ich mich momentan etwas mit den dort geltenden Waffengesetzen, habe mich ein bisschen darüber informiert, wie der Ablauf ist, wenn man die eigenen Waffen beim Umzug mitnehmen möchte, schon mal ein paar Gesuche angeschaut auf der Seite vom fedpol usw...


    Eine Sache ist mir dabei jedoch nicht so ganz klar und zwar folgende:


    Als Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung benötigt man eine amtliche Bestätigung des Heimatstaats, die bestätigt, dass man dort zum Erwerb der beantragten Waffe berechtigt ist.


    Ich war bis vor kurzem der Annahme, dass der Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ausreichend ist, um in der Schweiz mit einem B Ausweis Waffen zu erwerben, aber stimmt es tatsächlich, dass es im Einzelfall hier auch immer auf die zu erwerbende Waffe ankommt?


    Wenn dem so ist, würde ja jegliche Waffen, die über eine ABK oder SON zu erwerben sind, schonmal grundsätzlich wegfallen.

    Als Sportschütze in Deutschland bin ich zb auch nicht berechtigt, Kurzwaffen mit Lauflänge unter 3 Zoll zu erwerben, Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff usw , nur um mal einige Beispiele zu nennen.


    Würden diese Einschränkungen dann ebenso in der Schweiz für mich gelten und ich dürfte somit bestimmte Waffen nicht erwerben, bis ich nach 5 Jahren die C Bewilligung erhalte?


    Würde mich sehr über einige hilfreiche Antworten freuen, vielleicht gibt es ja hier auch einige Mitglieder die einen Umzug von Deutschland in die Schweiz hinter sich haben und da genauer Bescheid wissen. Ansonsten wünsch ich euch noch einen schönen Sonntag und bis dahin. :)


    Liebe Grüße, Phillip

  • Sali!


    Ansonsten einfach mal das FedPol anschreiben, die sind recht auskunftsfreudig.


    Meine Interpretation wäre das du mit der B-Bewilligung eine WES bekommst, aber eine ABK oder SON eher unwahrscheinlich ist.

    “Life should not be a journey to the grave with the intention of arriving safely in a pretty and well preserved body, but rather to skid in broadside in a cloud of smoke, thoroughly used up, totally worn out, and loudly proclaiming "Wow! What a Ride!”

    - Hunter S. Thompson

  • Ich war bis vor kurzem der Annahme, dass der Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ausreichend ist, um in der Schweiz mit einem B Ausweis Waffen zu erwerben, aber stimmt es tatsächlich, dass es im Einzelfall hier auch immer auf die zu erwerbende Waffe ankommt?



    Ich habe beim Umzug alle Waffen mittels ABK Sammler rüber gebracht. Die ABK Sammler wurde mir ohne Probleme ausgestellt, auch wenn ich natürlich "nur" die B-Bewilligung habe. Allerdings ging es dabei nur um Waffen, die ich bereits hatte.


    Wie es für die zukünftigen Anträge aussieht weiß ich (noch) nicht. Ich fände es aber merkwürdig, wenn hier tatsächlich jede einzelne Waffe mit dem Erwerb in Deutschland verglichen werden würde. Dann könnte man dir ja auch keinen WES mit 3x Feuerwaffe ausstellen. Du könntest ja einen Revolver unter 3" kaufen damit.


    Tag auch.

    Da ich nicht jedes Mal wieder neu die ganze Litanei aufschreiben will( mit Handy ist das besonders spannend), hier der Link zu einem anderen Beitrag :

    Rechtliche Unterschiede Kantone AG, ZH, SH

    Ich habe am 18.2.21 was dazu geschrieben. Sonst frag einfach wenn noch fragen sind :)

    Was hier noch spannend wäre: Hast du den Wisch vom Bundesverwaltungsamt auch schon für den Umzug gebraucht? Also für die WES, die du zwecks Umzug beantragt hast? Oder erst später, als du in der Schweiz weitere Waffen erwerben wolltest.

  • Solange ich die WBKs noch hatte reichten wbk Kopien.

    Irgendwann wollten die einen Bedürfnisnachweis, von einem deutschen Verband nach deutschen Regularien. Ging natürlich nicht mehr. Dann gabs anfangs den Zettel, da Stand drauf das keine Einwände bestehen dass ich Waffen in ch erwerbe. Und irgendwann wollten sie dafür nen Bedürfnisnachweis wie oben beschrieben. Das ging nicht. Also gewartet bis c Ausweis da war.

  • Hm also verstehe ich das richtig, solange man die WBK's aus Deutschland noch hat und vorweisen kann, kriegt man die Bestätigung vom Bundesverwaltungsamt auch noch problemlos ausgestellt?


    Dann sollte er einfach so lange wie möglich nach dem Umzug seine Deutschen WBKs behalten. Mache ich ja auch so.

    Ungefähr so habe ich mir das auch vorgestellt.

    Die WBK's aus Deutschland behalten und auch weiterhin in Deutschland regelmäßig trainieren, damit das Bedürfnis erhalten bleibt und es da keine Probleme gibt. 😄

  • Nein, wenn du die WBK hast, dann brauchst du ein Schreiben aus Deutschland nicht

    WES (oder ähnliches) ausfüllen und zu den anderen Anlagen noch die Kopie der WBK beifügen.

    Warten.

    Spaß haben.


    Alles Weitere im Detail dann am besten vorher nochmal mit deinem dann für dich zuständigen Waffenbüro klären.


  • Alles klar, vielen Dank für die ganzen Infos. :):thumbup:


    Ausnahmebewilligungspflichtige Waffen bzw Zubehör über die ABK / SON sind dann auch in der Regel problemlos möglich, solange alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind?

  • ABk eigentlich ja.

    SON je nach Kanton.

    Wenn der Kanton sagt "SON erst 5 Jahre nach erstem Waffenerwerb", dann hat man da sowieso ja den Ausweis C.


    Was die ganz exakten Details angeht, musst du beim jeweiligen Kanton schauen.

    Einzig der WES müsste überall mehr oder weniger einheitlich sein. (ABk glaube ich auch).

    Die Kantone haben eigentlich alle sehr gute Internetseiten dafür