Beiträge von Mr.S-81

    Aber eben, Nannystate lässt Grüssen. Sprechen sie doch tatsächlich einem Jäger das Fachwissen ab eine Hauskatze zu erlösen💀

    «Mit der Waffe schoss er aus einer Entfernung von etwa zehn Metern viermal auf die Kartonbox»,

    Also wer vier Schuss für eine Katze braucht, der sollte das Jagdpatent lieber abgeben :D

    Biddell-Portman shared the property with his partner and also his partner's mother who owned the premises and was present when police arrived.

    Vielleicht mochte ihn die Schwiegermutter in Spe ja einfach nicht leiden und hat den Cops nicht ganz uneigennützig die Tür geöffnet weil sie wusste das er Dreck am Stecken hat.

    Doku ist interessant, zeigt auch schön den Ablauf und Techniken welche verwendet werden.


    Aber die 5 Jahre Knast sind richtig heftig, gibt hier wohl Totschläger und Vergewaltiger welche mit weniger davonkommen....

    Ist das minimum das sie ihm aufbrummen "mussten".

    Section 311 of the Sentencing Act 2020 mandates minimum sentences for defendants convicted of offences listed in Schedule 20 who were aged 16 or over when the offence was committed.

    The offences listed in Schedule 20 relate to:

    • possession of particular types of prohibited weapon under section 5 of the 1968 Act, namely those specified in subsections (1)(a), (ab), (aba), (ac), (ad), (ae) or (af) and (1A)(a);
    • manufacturing etc relating to one of these particular types of prohibited weapon, under section 5(2A);
    • offences under sections 16, 16A, 17, 18, 19 or 20(1) of the 1968 Act involving a prohibited weapon of one of these particular types; and
    • an offence under section 28 of the Violent Crime Reduction Act 2006 (using someone to mind a weapon) involving a prohibited weapon of one of these particular types.

    The minimum term for defendants over 18 years at the time when the offence was committed is a custodial term of 5 years; for defendants under 18 years at the time the offence was committed, the term is 3 years: section 311(4) of the Sentencing Act 2020. However, where the mandatory minimum sentence applies to an offence under section 28 of the Violent Crime Reduction Act 2006, the relevant age is the age when the offender was convicted rather than when the offence was committed: section 311(5).

    The court must impose the mandatory minimum sentence unless it is of the opinion that there are “exceptional circumstances” relating to the offence or the offender which justify not doing so: section 311(2).

    Wenn die Menschen

    Wenn ich mich nicht irre, war Waffenbesitz in unserer Bundesverfassung verankert und wurde mit der Ausarbeitung des ersten, eidgenössischen Waffengesetzes per 1999 aus der BV gestrichen. Deshalb auch der Satz "Das Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen bleibt..." (so ähnlich, bins nicht nachlesen gegangen).

    Öhm... nein. Das ist vielleicht Wunschdenken. Ist auch ganz schnell und schmerzlos nachweisbar.


    Einfach mal hier den folgenden Link öffnen und nach Waffe (oder Waff um etwaige ähnliche Begriffe zu erwischen) suchen. Da sind dann auch alle relevanten Dokumente seit 1291 verschmolzen.

    Vergleiche der Bundesverfassungen (einschl. Entwürfen seit 1832)


    Das einzige das man auch nur im entferntesten noch mit sehr viel wohlwollen und einer kreativen Rechtssprechung in die Richtung interpretieren könnte wäre die folgende Passage welche sich immer wieder in ähnlicher Form finden lässt.

    Zitat

    Art. 18
    Die Wehrmänner sollen ihre erste Ausrüstung, Bekleidung und Bewaffnung unentgeltlich erhalten. Die Waffe bleibt unter den durch die Bundesgesetzgebung aufzustellenden Bedingungen in den Händen des Wehrmannes.

    1938 kam dann übrigens in Artikel 41 die Bewilligung für die Herstellung und den Verkauf von Waffen in den Artikel 41

    Auf Schiessevents mit Mietwaffen, zu Demozwecken, in einer Werkstatt etc. pp. kann es wie ich finde Sinn machen. Und wenn es nur darum geht, eine einheitliche Regelung zu haben.


    Für mich persönlich machen die Dinger aber keinen Sinn. Denn mit meinen Waffen hantiere nur ich. Und wenn ich die manipuliere, überzeuge ich mich selbst vom Ladezustand und halte die Sicherheitsregeln ein. Sobald ein farbiges Stück Plastik einem das Denken abnimmt, wird es gefährlich, weil sich andere Gewohnheiten einschleichen. Bis dann mal was schief geht... "Chani mir nid erkläre, süscht hani doch immer sones Teil in Lauf gsteckt!"

    Wenn man sich das denken durch so einen Plastiknöppel abnehmen lässt, dann sollte man seine Waffen eh besser abgeben. Egal ob mit oder ohne Nöppel im Patronenlager, es gelten immer die vier Grundregeln.


    Ich lagere meine KK auch immer mit so einem Nöppel, den ich nach der Entladekontrolle durch den Schützenmeister einsetze und trocken abschlage. Daheim kommt sie dann in den Tresor, und wenn ich sie das nächste mal aus dem Tresor hole wird als erstes eine Sicherheitskontrolle durchgeführt.

    Zitat

    Warum immer dieses gegenseitige Ausschliessen von Sachverhalten, welche nichts gemeinsam haben?

    Weil lautes Wunschdenken doch viel cooler ist als sich auch mal kritisch mit den Argumenten der Gegenseite zu befassen. Also nicht nur lesen und ablehnen sonder auch mal überlegen warum jemand etwas sagt. Also sich damit abfinden das man Rechte und Pflichten hat.

    Zitat

    Ein Recht auf Waffenbesitz schliesst Lösungen für bezahlbaren Wohnraum nicht aus.

    Das fällt dann in die Kategorie Waffen für den Weltfrieden :D

    Wir hatten die Diskussion letztens auch. Gemäss aussage eines Vereinskameraden hätte er von der Waffenbehörde (ich weiss leider nicht mehr welchen Kanton er nannte) die Aussage bekommen das sowohl Speedloader als auch Moonclips geladen transportiert werden könnten, ebenso wäre es legitim eine vom Revolver abgenommene Trommel geladen zu transportieren.

    Niederländisches Pistolenabzeichen.

    Zwei Ziele auf 25m. Mehrere Durchgänge mit 4-10 Sekunden Zeit um zwei bis vier Treffer (inklusive Magazinwechsel) in der richtigen Reihenfolge auf die angesagten Ziele zu bringen.


    Würde ich gerne mal wieder versuchen.

    Ich hatte mir damals eine P226 AL SO geholt nachdem ich beim Probeschiessen mit einer W. Germany P226 ganz gut geschossen habe. Mittlerweile habe ich mir eine P210 geholt und überlege die P226 zu verkaufen, da ich auf 25m immernoch keinen Blumentopf gewinne.


    Von daher unbedingt schauen das du das selbe Modell (idealerweise wäre es genau die Waffe) Probe schiessen kannst das du dir nachher holen willst.

    Schade das sich die Mainstream Medien nicht für das Thema interessieren (passt nicht ins narrativ das Waffen und deren Besitzer grundsätzlich böse sind), und dementsprechend der Grossteil der Bevölkerung niemals von diesem Wahnsinn erfahren wird.