Hallo
Vor einigen Monaten habe ich mitbekommen, dass die Firma leider schliessen musste, derzeit scheint die Internetseite aber wohl wieder aktiv zu sein https://www.windhamweaponry.com/ .
Hat da von euch eventuell jemand was genaueres mitbekommen?
Hallo
Vor einigen Monaten habe ich mitbekommen, dass die Firma leider schliessen musste, derzeit scheint die Internetseite aber wohl wieder aktiv zu sein https://www.windhamweaponry.com/ .
Hat da von euch eventuell jemand was genaueres mitbekommen?
Hab genau bei dem Mann damals meine erste Pistole gekauft.
War eine CZ 75 , neu für etwa 450 € und im Grossen und Ganzen war ich damals zufrieden mit dem Händler, aber was du hier schilderst, wie der sich in der E Mail ausdrückt (schweizer Arsch lol ) usw ... Das ist ja schon ein Unding.
Für Anfänger ungeeignet sind all die Youtube-Videos. Als Anfänger ist es schlicht unmöglich diese Inhalte einzuordnen. Da kommt man um ein Buch nicht herum. Danach ist ein Coaching oder ein Kurs auch nicht verkehrt.
Überlege mir das mit dem Wiederladen auch schon seit längerem und wollte mir eventuell mal ein paar Bücher dazu kaufen, um die Thematik besser zu verstehen. Welche würdest du denn für einen Anfänger empfehlen?
Hallo
Mich würde mal interessieren, ob von euch schonmal jemand Erfahrung gemacht hat mit einer Ausnahmebewilligung für verbotene Munition.
Unter welchen Voraussetzung man diese bewilligt bekommt und mit welcher Begründung (Sammlertätigkeit, Schiesssport) usw ...
Vielen Dank für eure Antworten schonmal.
Gruss PB1110
Glückwunsch, dass du den ganzen Kram jetzt erledigt und hinter dir hast und viel Spass , wenn du das nächste mal auf dem Schiessstand bist.
Alles anzeigenNein, wenn du die WBK hast, dann brauchst du ein Schreiben aus Deutschland nicht
WES (oder ähnliches) ausfüllen und zu den anderen Anlagen noch die Kopie der WBK beifügen.
Warten.
Spaß haben.
Alles Weitere im Detail dann am besten vorher nochmal mit deinem dann für dich zuständigen Waffenbüro klären.
Alles klar, vielen Dank für die ganzen Infos.
Ausnahmebewilligungspflichtige Waffen bzw Zubehör über die ABK / SON sind dann auch in der Regel problemlos möglich, solange alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind?
Hm also verstehe ich das richtig, solange man die WBK's aus Deutschland noch hat und vorweisen kann, kriegt man die Bestätigung vom Bundesverwaltungsamt auch noch problemlos ausgestellt?
Dann sollte er einfach so lange wie möglich nach dem Umzug seine Deutschen WBKs behalten. Mache ich ja auch so.
Ungefähr so habe ich mir das auch vorgestellt.
Die WBK's aus Deutschland behalten und auch weiterhin in Deutschland regelmäßig trainieren, damit das Bedürfnis erhalten bleibt und es da keine Probleme gibt. 😄
Schönen guten Tag,
bin neu hier im Forum und hätte gleich zu Beginn mal eine Frage zum Schweizer Waffenrecht.
Kurz zu mir, ich bin 24 Jahre alt, lebe in Deutschland und gehe seit etwa 2 Jahren regelmäßig in einem Verein schießen, seit Anfang des Jahres auch mit eigener WBK.
Da ich mich schon länger dafür interessiere, nach meiner Ausbildung eventuell in die Schweiz zu ziehen, befasse ich mich momentan etwas mit den dort geltenden Waffengesetzen, habe mich ein bisschen darüber informiert, wie der Ablauf ist, wenn man die eigenen Waffen beim Umzug mitnehmen möchte, schon mal ein paar Gesuche angeschaut auf der Seite vom fedpol usw...
Eine Sache ist mir dabei jedoch nicht so ganz klar und zwar folgende:
Als Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung benötigt man eine amtliche Bestätigung des Heimatstaats, die bestätigt, dass man dort zum Erwerb der beantragten Waffe berechtigt ist.
Ich war bis vor kurzem der Annahme, dass der Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ausreichend ist, um in der Schweiz mit einem B Ausweis Waffen zu erwerben, aber stimmt es tatsächlich, dass es im Einzelfall hier auch immer auf die zu erwerbende Waffe ankommt?
Wenn dem so ist, würde ja jegliche Waffen, die über eine ABK oder SON zu erwerben sind, schonmal grundsätzlich wegfallen.
Als Sportschütze in Deutschland bin ich zb auch nicht berechtigt, Kurzwaffen mit Lauflänge unter 3 Zoll zu erwerben, Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff usw , nur um mal einige Beispiele zu nennen.
Würden diese Einschränkungen dann ebenso in der Schweiz für mich gelten und ich dürfte somit bestimmte Waffen nicht erwerben, bis ich nach 5 Jahren die C Bewilligung erhalte?
Würde mich sehr über einige hilfreiche Antworten freuen, vielleicht gibt es ja hier auch einige Mitglieder die einen Umzug von Deutschland in die Schweiz hinter sich haben und da genauer Bescheid wissen. Ansonsten wünsch ich euch noch einen schönen Sonntag und bis dahin.
Liebe Grüße, Phillip