Schönen guten Tag,
bin neu hier im Forum und hätte gleich zu Beginn mal eine Frage zum Schweizer Waffenrecht.
Kurz zu mir, ich bin 24 Jahre alt, lebe in Deutschland und gehe seit etwa 2 Jahren regelmäßig in einem Verein schießen, seit Anfang des Jahres auch mit eigener WBK.
Da ich mich schon länger dafür interessiere, nach meiner Ausbildung eventuell in die Schweiz zu ziehen, befasse ich mich momentan etwas mit den dort geltenden Waffengesetzen, habe mich ein bisschen darüber informiert, wie der Ablauf ist, wenn man die eigenen Waffen beim Umzug mitnehmen möchte, schon mal ein paar Gesuche angeschaut auf der Seite vom fedpol usw...
Eine Sache ist mir dabei jedoch nicht so ganz klar und zwar folgende:
Als Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung benötigt man eine amtliche Bestätigung des Heimatstaats, die bestätigt, dass man dort zum Erwerb der beantragten Waffe berechtigt ist.
Ich war bis vor kurzem der Annahme, dass der Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ausreichend ist, um in der Schweiz mit einem B Ausweis Waffen zu erwerben, aber stimmt es tatsächlich, dass es im Einzelfall hier auch immer auf die zu erwerbende Waffe ankommt?
Wenn dem so ist, würde ja jegliche Waffen, die über eine ABK oder SON zu erwerben sind, schonmal grundsätzlich wegfallen.
Als Sportschütze in Deutschland bin ich zb auch nicht berechtigt, Kurzwaffen mit Lauflänge unter 3 Zoll zu erwerben, Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff usw , nur um mal einige Beispiele zu nennen.
Würden diese Einschränkungen dann ebenso in der Schweiz für mich gelten und ich dürfte somit bestimmte Waffen nicht erwerben, bis ich nach 5 Jahren die C Bewilligung erhalte?
Würde mich sehr über einige hilfreiche Antworten freuen, vielleicht gibt es ja hier auch einige Mitglieder die einen Umzug von Deutschland in die Schweiz hinter sich haben und da genauer Bescheid wissen. Ansonsten wünsch ich euch noch einen schönen Sonntag und bis dahin.
Liebe Grüße, Phillip