Die Ausnahme zählt nur für das halbautomatische Schiessen leider.
Vollautomatisches schiessen mit einer Ordonanzwaffe
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Hi @Arthur199 , willkommen hier.
Wie domi sagt, die Ausnahme hat erstmal nichts mit vollautomatischem Schiessen zu tun und ich habe mich da jetzt nicht speziell eigelesen... doch damit man überhaupt mit so einer Waffe legal unterwegs sein könnte (also auch vollautomatik schiessbar) müsste es also die eigene Dienstwaffe sein und man selbst noch aktiv im Dienst.
Die Ausnahme ist also so gesehen keine, nur eine logische Anpassung des Gesetzes für aktive Armeedienstleistende.
Soweit meine interpretation, lasse mich aber gerne korrigieren.
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Ich muss das auch noch abklären; falls das so ist, dann nur für das halbautomatische Schiessen und nur, falls die Waffe über eine Seriefeuersperre verfügt.
Wenn Du also ein SIG 550-1 (aka Stgw 90) hast, welches folgende Abzugsgruppe besitzt, dann darfst Du GANZ SICHER nicht:
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Wie gesagt, ich muss nachfragen; ich weiss nicht, ob die Aussage von ProTell stimmt.
easyjones : Das gilt nicht nur für die Armeeversionen, sondern für im Hilfsmittelverzeichnis verzeichneten Waffen. Beispiel:
Im Hilfsmittelverzeichnis ist das SIG 550-1 aufgeführt. Das gibt es auch vollautomatisch (oder nur vollautomatisch, behafte mich nicht drauf). Ich habe gerade am Samstag eines gekauft. Das sieht dann so aus:
Das hat ganz brav eine Seriefeuersperre:
Ich möchte sicherheitshalber noch abklären, ob ich nun tatsächlich damit am Schiesswesen auf 300m teilnehmen kann. Ich hatte noch keine Zeit, denn ich habe die Bewilligung am Samstag erhalten und dann gleich die Waffe geholt. Man weiss ja nie, wenn der Kanton plötzlich alle nicht wichtigen Geschäfte schliesst *g*.
Nebenbei: das ganz Tolle an dem Gewehr ist das hier:
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Wie sieht es eigentlich aus wenn ich mir eine sg553 kaufe in vollautomatisch und dan einen PE90 lower montiere(sollte funktionieren oder?) kann ich dan ohne probleme schiessen?
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Vielen Dank für eure Antworten.
Hi @Arthur199 , willkommen hier.
Wie domi sagt, die Ausnahme hat erstmal nichts mit vollautomatischem Schiessen zu tun und ich habe mich da jetzt nicht speziell eigelesen... doch damit man überhaupt mit so einer Waffe legal unterwegs sein könnte (also auch vollautomatik schiessbar) müsste es also die eigene Dienstwaffe sein und man selbst noch aktiv im Dienst.
Die Ausnahme ist also so gesehen keine, nur eine logische Anpassung des Gesetzes für aktive Armeedienstleistende.
Soweit meine interpretation, lasse mich aber gerne korrigieren.
Ja es handelt sich um meine Dienstwaffe und da mir das vollautomatische Schiessen sehr viel spass macht, (wem schon nicht *g*) möchte ich das auch gerne ab und zu ausserdienstlich machen
Wie sieht es eigentlich aus wenn ich mir eine sg553 kaufe in vollautomatisch und dan einen PE90 lower montiere(sollte funktionieren oder?) kann ich dan ohne probleme schiessen?
Ich habe einen Kollegen der hat eine VA APC556 und dann noch einen HA Lower und der schiesst mit seiner Waffe und dem HA Lower regelmässig. Daher gehe ich davon aus, dass dies legal ist, bin mir da aber nicht 100% sicher.
Ich rufe ansonsten morgen mal bei der KaPo an und frage mal dort nach. Eventuell können die mir da weiterhelfen.
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Das mit dem HA Lower funktioniert technisch. Da habe ich mal vor Jahren nachgefragt und das wurde mir per Email bestätigt, dass ich das darf.
Ich habe zum ersten Gewehr (ohne Seriefeuersperre) einen PE90 HA Lower ohne Nummer dazu gekriegt.
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Mit der Dienstwaffe ausserdienstlich vollautomatisch schiessen? Uhhhhhhhhhh. Dafür kriegst Du wohl keine Bewilligung. Gar keine. Tu das nicht!
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Mit der Dienstwaffe ausserdienstlich vollautomatisch schiessen? Uhhhhhhhhhh. Dafür kriegst Du wohl keine Bewilligung. Gar keine. Tu das nicht!
Uii das scheint ein heisses Thema zu sein. Ich werde mich mal morgen bei der KaPo informieren und mal schauen was die dazu sagen.
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Also habe es heute mit der KaPo angeschaut und leider ist es ohne Bewilligung nicht erlaubt. Wie ihr ja bereits angenommen habt
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Das ist klar. Die Frage ist aber, ob Du die Bewilligung kriegst, mit einer aktiven Armeewaffe privat Seriefeuer zu schiessen. Und da habe ich meine Zweifel.
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Das weis ich nicht, aber werde ich ansonsten mal ausprobieren. Eventuell klappt es ja. Mal schauen. Werde euch updaten ob ich die Bewilligung erhalte oder nicht
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Also so ein Schönes ZF habe ich auch, du als kenner kannst sicher Schätzen was so Ein Ding an Wert heute hat Oder?
Grüsse
Wie gesagt, ich muss nachfragen; ich weiss nicht, ob die Aussage von ProTell stimmt.
easyjones : Das gilt nicht nur für die Armeeversionen, sondern für im Hilfsmittelverzeichnis verzeichneten Waffen. Beispiel:
Im Hilfsmittelverzeichnis ist das SIG 550-1 aufgeführt. Das gibt es auch vollautomatisch (oder nur vollautomatisch, behafte mich nicht drauf). Ich habe gerade am Samstag eines gekauft. Das sieht dann so aus:
Das hat ganz brav eine Seriefeuersperre:
Ich möchte sicherheitshalber noch abklären, ob ich nun tatsächlich damit am Schiesswesen auf 300m teilnehmen kann. Ich hatte noch keine Zeit, denn ich habe die Bewilligung am Samstag erhalten und dann gleich die Waffe geholt. Man weiss ja nie, wenn der Kanton plötzlich alle nicht wichtigen Geschäfte schliesst *g*.
Nebenbei: das ganz Tolle an dem Gewehr ist das hier:
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Der Austausch der Leuchtquelle kostet CHF 180.-
Was es Wert hat, findest Du auf swisswaffen.com
In der Schweiz wurde im Februar eines für CHF 2'600.- verkauft.
In den USA gehen sie für 3'000.- bis 3'500 Dollares.
Diese Preise sind aber eher hoch angesiedelt. Ich habe für mein Gewehr inklusive dem Zf CHF 1'900.- bezahlt. Beim Waffenhändler.
Hast Du zufällig eine Beschreibung und Prospekte dazu? Dann wäre ich an einer Kopie oder einem Scan interessiert.
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BubbaHensi : Hast Du zufällig eine Beschreibung und Prospekte dazu? Dann wäre ich an einer Kopie oder einem Scan interessiert.
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BubbaHensi : Hast Du zufällig eine Beschreibung und Prospekte dazu? Dann wäre ich an einer Kopie oder einem Scan interessiert.
Hoi, ja Jagg mich nicht ich bin Voll Mit Shokki, ja muss mal suchen, hab son Ghetto Zureit aber solte Anwesend Sein Mach dir dan ne PN Und direkt n Scan
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Danke! *g*
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Ich war gerade in einer Diskussion auf Reddit mit einem Schweizer, der behauptet, es wäre möglich, mit der Dienstwaffe ausserdienstlich vollauto zu schiessen. Man bekäme die Tagesbewilligung dazu (zumindest in Genf).
@Arthur199 Hast du das jetzt auch schon ausprobiert?
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Ich war gerade in einer Diskussion auf Reddit mit einem Schweizer, der behauptet, es wäre möglich, mit der Dienstwaffe ausserdienstlich vollauto zu schiessen. Man bekäme die Tagesbewilligung dazu (zumindest in Genf).
@Arthur199 Hast du das jetzt auch schon ausprobiert?
Noch nie, habe aber noch eine offene VA SON, wenn die positiv zurück kommt, dann beantrage ich mal ne Tagesbewilligung für VA schiessen
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Antrag stellen und schauen was zurück kommt.
Mehr als ein Nein kannst ja nicht sein.
Und wenn ja, auch gut.