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Lagerung von Munition

  • RogerD'Anna
  • 23. Dezember 2019 um 13:04
1. offizieller Beitrag
  • RogerD'Anna
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    • 23. Dezember 2019 um 13:04
    • #1

    Ab welcher Temperatur fängt die Munition an Schaden zu nehmen? Militärmunition scheint weniger anfällig zu sein als Sport-Munition oder?

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es!

  • easyjones
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    • 23. Dezember 2019 um 13:58
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    • #2

    Boh, im Sommer schaff ich die Muni vom Dachstock ins EG weil im Dachstock bis 30 Grad entstehen was bestimmt nicht mehr gesund für die Mun ist. Im EG sinds vielleicht bis 22 Grad.

    Im Winter hol ich die vom EG wieder in den Dachstock hoch da umgekehrt durch die Heizung an die 22-24 Grad herrschen. Im Dachstock aber 'nur' etwa 18 Grad.

    In den Keller geht bei mir nicht, ist zu feucht, ich mein wirklich ZU feucht.

    Munition soll sich ja um die 14-16 Grad und eher feucht am wohlsten fühlen, so zumindest kenn ich das.

    Also seh ich zu dass bei mir Räumlich die Muni einfach nie über 24 Grad abbekommt. Hat aber auch schon Tage mit 28 Grad erlebt... funzt alles noch. Bei mir ist die Muni aber auch max. 4 Jahre im Haus gelagert, bis dahin hab ich die verschossen resp. wieder aufgefüllt.

    Ich hab immer etwa soviel Munition zuhause wie ich für eine Schützenverein Saison für mich benötige. Das sind an die 4000 Schuss. Eher etwas mehr. Mag nach viel klingen für Leute die nur ab und an in einen Schiesskeller gehen. Aber ich mag nicht ständig einen Auszug beantragen und irgendwann läuft das Datum des letzten WES auch aus... und dann will man ja noch etwas reserve haben. Im Verein ist mir die Muni auf dauer zu teuer (Fr. 20.- / 50 Schuss 9mm).

    Die Zeit ist ein großer Lehrer. Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler. (Buddha)

    Einmal editiert, zuletzt von easyjones (23. Dezember 2019 um 14:05)

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    • 23. Dezember 2019 um 14:40
    • #3

    Übrigens, gibt es auch gesetzliche Vorschriften, wo und wie die Mun gelagert werden muss? Wenn ich mal ein Rabatkauf mache, kann es schon vorkommen, dass die Mun einige Tage offen auf dem Waffenschrank in der Wohnung liegt, bis es dann in den Keller wandert.

  • easyjones
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    • 23. Dezember 2019 um 16:00
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    • #4

    Ohne mich auf die neue Gesetzeslage stützen zu wollen... abgeschlossen, ob hinter einem Tresor oder Kleiderschrank. Hauptsache geschützt vor dritten. Wenn du alleine Wohnst hast du ja sicher einen Wohnungs- Hausschlüssel.

    Die Zeit ist ein großer Lehrer. Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler. (Buddha)

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    • 23. Dezember 2019 um 19:57
    • #5

    Wäre würklich noch interessant zu wissen. Denn ich lagere meine Munition auch nicht abgeschlossen. Jedoch wohnen in meinem Haushalt nur Erwachsene und alle mit sauberem Auszug...

  • easyjones
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    • 23. Dezember 2019 um 20:08
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    • #6
    Zitat von domi1997

    Wäre würklich noch interessant zu wissen. Denn ich lagere meine Munition auch nicht abgeschlossen. Jedoch wohnen in meinem Haushalt nur Erwachsene und alle mit sauberem Auszug...

    Nun, der Handel von Privat zu Privat auch mit Munition ist ja seit der vorletzten Gesetzesänderung schon, meines wissenstandes nach nur mit * aktuellem Strafregisterauszug (oder noch gültigem WES nachweis) und vorweisen einer ID/ Pass zulässig, so würde ich daher auch der Logikhalber die Aufbewahrung handhaben. Sollte 3ten sicher nicht zugänglich gemacht werden.

    * Strafregisterauszug nicht älter als 6 Monate, WES gültig bis 2 Jahre nach Ausstellung.

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    • 23. Dezember 2019 um 20:23
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    • #7

    Vor Dritten geschützt aufbewahren sonst nix. Kann höchstens feuerpolizeilich relevant werden, wenn die Munition in die Tonnen (Gewicht) geht.

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    • 23. Dezember 2019 um 20:28
    • #8
    Zitat von MRCL

    Vor Dritten geschützt aufbewahren sonst nix. Kann höchstens feuerpolizeilich relevant werden, wenn die Munition in die Tonnen (Gewicht) geht.

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    Also dritten heisst unbekannte personen? Indemsine reicht eine triblock Haustür?

  • MRCL
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    • 23. Dezember 2019 um 20:39
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    • #9

    Dritter = Nicht zu einem Personenkreis gehörender. Das heisst, deine mit dir lebende Freundin wäre kein Dritter (das ist Tatsache auch so vorgesehen), der Nachbar von nebenan allerdings schon. Deine Kinder sind theoretisch auch keine Dritte, deren Schulkameraden schon.

    THEORETISCH wäre auch der kontrollierende Polizist Dritter, und dürfte keinen Zugang haben...

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    • 24. Dezember 2019 um 20:13
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    • #10
    Zitat von MRCL

    THEORETISCH wäre auch der kontrollierende Polizist Dritter, und dürfte keinen Zugang haben...

    Danke für die Klarstellungen, und genau im Kontrollierenden Polizisten oder sonstigem Besuch liegt eben der Hase begraben. Dann war ich mit meinen Einschätzungen schonmal nicht komplett daneben. ^^

    domi1997 ob Tribloc oder einfach nur ein vorhängeschloss ist irrelevant, denn es spielt (noch) keine Rolle wie schierig oder leicht man es aufbrechen kann... es geht um die Tatsache dass du es vor Zugriff von 3ten schützt.

    Die Zeit ist ein großer Lehrer. Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler. (Buddha)

    Einmal editiert, zuletzt von easyjones (24. Dezember 2019 um 20:18)

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    • 27. Dezember 2019 um 18:43
    • #11
    Zitat von MRCL

    Dritter = Nicht zu einem Personenkreis gehörender. Das heisst, deine mit dir lebende Freundin wäre kein Dritter (das ist Tatsache auch so vorgesehen), der Nachbar von nebenan allerdings schon. Deine Kinder sind theoretisch auch keine Dritte, deren Schulkameraden schon.

    THEORETISCH wäre auch der kontrollierende Polizist Dritter, und dürfte keinen Zugang haben...

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    Hallo zusammen, Bin neu hier. Scheint gute Leute hier zu haben :)

    Zum Thema bzw. deinem Beitrag MRCL:

    Hättest du ggf. dazu (wegen Definition Dritter und damit nicht z.B. Freundin) eine Quelle oder was schriftliches?

    Nicht das ich das dir nicht glaube, aber das würde mich sehr interessieren. Danke dir.

  • MRCL
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    • 27. Dezember 2019 um 18:50
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    • #12

    <p>Leider nichts offizielles bzw öffentliches. Aber es kommt direkt von den Behörden. <br><br>
    Die Definition betreffend Dritten kommt aus einem Juristenwörterbuch.</p>

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    • 29. Dezember 2019 um 10:44
    • #13

    in der WV ist ja eigentlich nur die lagerung von VA oder zu HA umgebauten VA vorgeschrieben. art. 47 WV

    gibts sonst noch irgendwelche gesetze dazu?

    Einmal editiert, zuletzt von peter (29. Dezember 2019 um 10:55)

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    • 29. Dezember 2019 um 12:51
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    • #14

    Ja klar. WG Art. 26 gibts schon lange....

    Art. 26 Aufbewahren

    1 Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

    2 Jeder Verlust einer Waffe ist sofort der Polizei zu melden.


    Website: https://www.swisswaffen.com
    Telegram Channel: https://swisswaffen.com/?W=TELEGRAMCNL

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  • swisswaffen
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    • 29. Dezember 2019 um 13:03
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    • #15

    Noch zum Unterschied Militär und Zivilmunition:

    Munition ist meistens wasserdicht.

    Militärmunition wird i.d.R. noch eine Stufe wasserdichter gemacht, indem die Ringfugen zwischen Hülse und Geschoss lackiert oder gewachst werden. Bei ziviler Munition wird das eingespart.

    Militärmunition soll auch oelresistent sein, so dass sie über längere Zeit in gut geölten Magazinen gelagert werden kann.

    All das wurde mir mal erzählt; da habe ich keine Quelle dafür.


    Website: https://www.swisswaffen.com
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