Frage zu kleiner und grosser? Ausnahmegenehmigung


  • Ok, war vielleicht unglücklich formuliert. Erhöhte Lautstärke jedoch durchaus - und auch inhaltlich ging das als "ZS" erster Güte durch.

    Ich erinnere mich sogar noch an Teile: "....und habe habe ich noch eine andere Abk hier, da will einer eine einzelne 210er mit Abk kaufen - das geht nicht!!" Bla-bla-bla, etcpp.

    Macht was ihr wollt, ich habe euch gewarnt.


    Vielleicht haben die auch die Bewilligungspraxis geändert, oder der gute Mann ist in Pension.

  • Das Volk wollte ja die Verkomplizierung und die Verschärfung. Kann niemand sagen das nicht davor gewarnt wurde - grosser personeller Aufwand bei der Polizei. Wenn nun die korrekten legalen Waffenbesitzer sich an das Gesetz halten, soll man sich freuen und nicht jammern. Beschwert euch bei der Politik.

    Kommt mir vor wie die Diskussion von der Anzahl ausgestellter WES im Verhältnis zu neuen Waffen im Umlauf. Auch so an den Haaren herbeigezogen. Alle privaten Handänderungen (und das sind ja nicht gerade wenige) welche früher "einfach so" gemacht werden konnten, brauch nun halt Vertrag WES und SON. Deswegen sind nicht mehr Waffen im Umlauf sondern nur der Besitzer/Eigentümer wechselt.

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Im Thurgau gibt es nur noch ABK...

    Was macht man nun, wenn man aus ideologischen Gründen keine ABK will? Das ist aber eine massive Einschränkung der Bürgerrechte. Nicht.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Ich gebe dir Recht, dass diese Statistik Quatsch ist, aber ich denke schon, dass immer mehr Waffen im Umlauf sind, weil nur wenige Waffen verschrottet oder ins Ausland verkauft werden. Jedenfalls vermute ich, dass deutlich mehr neue Waffen produziert und importiert werden, als so das Land (oder die Welt) verlassen.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Was macht man nun, wenn man aus ideologischen Gründen keine ABK will? Das ist aber eine massive Einschränkung der Bürgerrechte. Nicht.

    Es gab im TG aber anscheinend tatsächlich das Problem, dass wohl AdAs das Sturmgewehr zur Übernahme verweigert wurde, da die Logistikzentren nur und absolut nur WES akzeptieren - und das Waffenbüro TG halt ABKs ausgestellt hat.


    Ich weiss aber nicht wie das genau geendet hat. Müsste die Mitarbeitenden dort mal fragen, wenn ich die wieder mal treffe.


    Somit wäre auch der allereinzigste Grund für einen WES gefunden - das Armee-Stgw90 zu übernehmen. Weils nicht anders geht :S

  • Wie ist das eigentlich neu mit WES/Abk und Strafregisterauszug?

    Den Auszug(resp. die Systemabfrage) holen die neu ja selber, wird die Gebühr mit dem WES erhoben sprich der Schein teurer - oder werden die Bewilligungen gar billiger?

  • Die Bewilligungen bleiben gleich teuer, da dies in der WV geregelt ist.


    Die Totalkosten werden sinken, da man ab dem 23. Januar keinen Strafregisterauszug mehr beilegen muss. Guckst Du hier:

    Bewilligung zum Erwerb von verbotenen Waffen erlangen (Ausnahmebewilligung klein)
    Der Erwerb von verbotenen Waffen erfordert eine Ausnahmebewilligung.
    www.zh.ch


    Für die Erhebung weiterer Gebühren durch die Polizei besteht keine rechtliche Grundlage; jedes staatliche Handeln bedarf einer solchen.

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  • Wie ist das eigentlich neu mit WES/Abk und Strafregisterauszug?

    Den Auszug(resp. die Systemabfrage) holen die neu ja selber, wird die Gebühr mit dem WES erhoben sprich der Schein teurer - oder werden die Bewilligungen gar billiger?

    Wird das ab 23.01 in allen Kantonen so oder nur in Zürich?

  • Das ist grundsätzlich begrüssenswert.


    Ausser es wird dann für jede Bewilligung ein neuer Auszug angefordert und entsprechend verrechnet obwohl noch ein Exemplar jünger als 3 Monate vorhanden wäre.

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

  • Die Totalkosten werden sinken, da man ab dem 23. Januar keinen Strafregisterauszug mehr beilegen muss.

    Oh, das ist ja cool, hatte ich gar nicht mitgekriegt!


    Ich verwende zwar auch nur noch ABKs (und keine WES), aber bezüglich WES muss ich doch noch kurz den advocatus diaboli spielen:

    1. Es gibt Waffenbüros, die maulen, wenn NUR Waffen, die man auch mit WES erwerben dürfte (insbesondere Revolver und KK-Halbautomaten, wo sich die Magazindurchmischungsproblematik nie stellen wird) auf ABK nimmt.

    2. Die oben erwähnte Statistik.... Dies mag zugleich der Grund für Ziff. 1 sein, aber den Hoplophoben (insbesondere denen bei der Presse), die ja i.d.R. nicht die geringste Ahnung von der Materie haben, sind AUSNAHMEbewilligungen natürlich noch viel mehr ein Dorn im Auge als WES (auch wenn die gleichen Personen die gleichen Waffen damit erworben haben), denn damit wird ja ein vErBoT UmGaNgEn, und GANZ SCHLIMM PÖHSE Mordwerkzeuge werden leichtfertig an die Bevölkerung verteilt....


    Just saying.


    Und trotzdem kaufe ich nur noch mit ABK.

  • Also bei KK Halbautomaten würde ich unbedingt ABK empfehlen, denn wenn man den Schaft gegen einen Klappschaft wechselt, könnten Sie unter 60cm sein. Spontan fallen mir die ERMA M1 sowie die Ruger 10/22 ein.


    Aber ich verstehe, was Du sagen willst.


    Ich selber weiss halt nicht immer, was ich kaufen will. Oft will ich nur eine einzige Waffe kaufen und dann legt der diabolische Verkäufer noch etwas Spannendes auf den Tisch. Oder er hat noch ein Stgw 57 in der Ecke stehen, welches er nicht mehr benötigt. Und dann ist man mit dem WES nicht gut bedient. *g*

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