Sonderbewilligungen für Butterfly messer

  • Ich hatte früher bzw immer noch einige Messer weil ich die gesammelt habe. Ich wollte immer ein Butterfly Messer da die mich faszinierten, ich habe mir vor einiger zeit ein Trainer gekauft der ja absolut legal ist. Ich hatte immer den Eindruck das Butterflymesser wie auch Vollautomaten und Schalldämpfer komplett illegal sind. Heute weiss ich das es für Praktisch alles sonderbewilligungen für Sammler gibt.


    Darum habe ich mich versucht schlau zu lesen was wie so oft nicht funktionierte. Der Bund schreibt das es Ausnahmen für zb Behinderte gibt. was denkt ihr wie schwer ist das Legal als Sammler an ein Butterfly zu kommen? Ich habe noch nie davon gelesen das jemand eine Sammlerbewilligung für ein besser bekam jedoch täusche ich mich evtl. auch?

    Kann doch nicht sein das ein Butterflymesser "Illegaler" als eine Serie Feuer Waffe, allerdings sind halt die gesetzte auch einfach bescheiden.


    Hier Fedpol:

    Verboten: Art. 5 Abs. 2 Bst. a WG i.V.m. Art. 13a Abs. 1 Bst. c WV, verboten ist
    die Übertragung, der Erwerb, das Vermitteln an Abnehmer in der Schweiz sowie das
    Verbringen in die Schweiz.
    Ausnahmebewilligungen möglich.


    Ich würde mir gerne das benchmade morpho 51 anlegen, das leider nicht mehr hergestellt wird.

    «Jede cha mache was er will, denn jede stoht dezue was er macht»

  • wie es für die reinen Messersammler aussieht - sprich für Leute die keine Vollautomaten haben kann ich dir nicht sagen.

    Was ich dir sagen kann ist dass es auch im Schusswaffenbereich viele "verbotene Messer" gibt --> Bajonett.


    Ich habe letzthin ein vollautomatisches Stgw gekauft und da war ein symetrisches Bajonett mit dabei --> mit auf die ABG und gut ist --> Bewilligungen dafür "kriegt man".

  • Sofern dein Hintergrund i.O ist und du glaubhaft machen kannst, dass du das Messer für deine Sammlung "benötigst" sollte das klappen.


    Beachte jedoch, dass mit der SON für den Erwerb das Thema noch nicht durch ist. Mit grösster Wahrscheinlichkeit musst du das Messer selber importieren und benötigst hierzu nochmals eine Bewilligung.

  • Ja das mit dem Import habe ich mir schon gedacht und das man dafür eine Bewilligung braucht auch.

    Ein Waffenladen in Burgdorf hat einige Verbotene Messer evtl kann der mir ja eins bestellen müsste mal mit denen schauen :D


    Danke jedenfalls, werde mal schauen ob ich so eine Bewilligung bekomme :)

    «Jede cha mache was er will, denn jede stoht dezue was er macht»

  • Wusste ich gar nicht, toller link danke

    Iiiii - als Waffenbesitzer +, sollte das WG und WV schon zur Bettlektüre gehören. Unter der SR Nummer sind immer (!) die aktuell gültigen Dokumente abzurufen :)

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Zitat

    glaubhaft machen kannst, dass du das Messer für deine Sammlung "benötigst" sollte das klappen.

    Wie wärs wenn der Gesetzgeber, der so viel widersprüchliches und unlogisches fabriziert, rechtfertigen muss, warum ein Butterfly verboten werden sollte und nicht andersherum. SO wird das nie was.


    Zitat

    das Messer selber importieren und benötigst hierzu nochmals eine Bewilligung.

    Genau ,dann noch eine Ausnahmebewilligung für die Sonderbewilligung, die man wiederum nur mit einer Spezialbewilligung bekommt und selbstverständlich jedes Mal noch Gebühren und Mehrwertsteuern abkassieren. <X


    So einen endlos langen Papierkrieg mit den Behörden führen über ein eigentlich harmlosen Gegenstand, nicht mehr oder weniger "gefährlich" als ein freiverkäufliches Teppichmesser, wer das nicht Hinterfragt ,hat sich wirklich schon von der Vernunft verabschiedet.


    Zitat

    kosten für eine SON für Messer sind 20.- Also noch tragbar

    Es geht nicht ums Geld sondern ums Prinzip und das bürokratische Hindernis das nur schon den Erwerb und Besitz verunmöglicht, für unter 300 schweizer Franken könntest du dir eine neue Pumpgun kaufen unter der Voraussetzung dass du untertänigst die figurativen Hosen vor jeder Behörde herunter lässt und hoffst, dem Beamten, der dein Bittgesuche bearbeitet, mag dein Passbild.




    Zitat

    sollte das WG und WV schon zur Bettlektüre gehören.

    Bei so viel Inkonsistenz sind ja schlaflose Nächte vorprogrammiert, gibt auch die Kurzversion; Alles ist verboten. Ende. Gute Nacht. :sleeping:

  • Hauptsache du pisst hier allen ans Bein…

    Gewisse Sachen hinterfragen.. Ja!

    Aber nicht alles!

    Ich lese gerne mit und lerne sehr viel..! Es gab/gibt gute Ideen & Infos, jedoch das was du da schreibst… immer nur gejammere und Sachen hinterfragen

  • Hauptsache du pisst hier allen ans Bein…

    Gewisse Sachen hinterfragen.. Ja!

    Aber nicht alles!

    Ich lese gerne mit und lerne sehr viel..! Es gab/gibt gute Ideen & Infos, jedoch das was du da schreibst… immer nur gejammere und Sachen hinterfragen

    Die Gesetzte habe nicht ich diktiert, wenn ich meine Beiträge auch zynisch und polemisch gestalte und damit wohl einigen zu provokant und unangenehm bin, was wäre eine angemessene Reaktion darauf, ohne gleich angefeindet oder als Unruhestifter verunglimpft zu werden, dass in Österreich,Frankreich,Tscheichen etc. Butterfly-Messer ohne irgendwelchen willkürlichen Bewiliigungen gekauft werden können und dürfen?


    Soll ich mich darüber freuen, soll ich den Status quo in der Schweiz einfach gleichgültig akzeptieren in der Hoffnung dass die Gesetzesgeber dann schon irgendwann mal zum Entschluss kommen, dass die attributierte Gefährlichkeit von diesen Messern nur aufgrund von Hysterie maßlos hochgespielt wurde. Mir geht es insbesondere darum dass jedes Verbot einen legitimen,logisch nachvollziehbaren Zweck verfolgt und unter der Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit angemessen ist. Das ist alles.

  • Die Gesetzte habe nicht ich diktiert, wenn ich meine Beiträge auch zynisch und polemisch gestalte und damit wohl einigen zu provokant und unangenehm bin, was wäre eine angemessene Reaktion darauf, ohne gleich angefeindet oder als Unruhestifter verunglimpft zu werden, dass in Österreich,Frankreich,Tscheichen etc. Butterfly-Messer ohne irgendwelchen willkürlichen Bewiliigungen gekauft werden können und dürfen?

    Es ist nicht dass du es machst, sondern wie. Jeder hier regt sich über die Logiklöcher in den Gesetzen auf, bei dir klingts halt wie persönliche Angriffe.


    Mir geht es insbesondere darum dass jedes Verbot einen legitimen,logisch nachvollziehbaren Zweck verfolgt und unter der Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit angemessen ist.

    Das wäre der wünschenswerte Idealzustand. Solange Menschen im Spiel sind, klappt das nicht. Ich habe während dem WG19 zu genüge erfahren müssen, wie das läuft.


    Hauptsache du pisst hier allen ans Bein…

    Gewisse Sachen hinterfragen.. Ja!

    Aber nicht alles!

    Ich lese gerne mit und lerne sehr viel..! Es gab/gibt gute Ideen & Infos, jedoch das was du da schreibst… immer nur gejammere und Sachen hinterfragen

    Dazu möchte ich diesen Post hier zitieren:


    waffenforum.ch/forum/index.php…d/&postID=43791#post43791


    Bis jetzt habe ich noch kein Wissen vermittelt bekommen.

    Das poltern gegen Behörden und deine Tipps mit dem 22er Repetierer lassen den Eindruck erwecken, dass dir WES/ABK verwehrt wurden/werden. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber momentan zeichnest du halt dieses Bild von dir.