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Waffentransport - Weg von A nach B mit Übernachten + Transport im gemeinsamen Haushalt

  • Rooster_Johnson
  • 3. April 2020 um 14:43
1. offizieller Beitrag
  • Rooster_Johnson
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    • 3. April 2020 um 14:43
    • #1

    Hallo zusammen,

    Ich habe als Anfänger noch fragen bezüglich des Transport von Waffen. Mit getrennten ungeladenen Magazinen von der Waffe ect. weiss ich bescheid.

    Aber folgende Szenarien:

    A)

    Ich wohne sagen wir mal beispielsweise in Richterswil am Zürichsee und fahre mit meiner Partnerin zu meinen Schwiegereltern/Freunden nach Luzern. Ich weiss das wir dort übernachte und am nächsten Tag weiter südlich von Luzern zu Brüning Indoor fahren. Nach dem Training, wieder zurück an den Zürichsee. Kann ich die Waffen mitnehmen ohne am nächsten Tag extra von Luzern nach Richterswil und von dort wieder in die Innerschweiz zu fahren?

    B)

    Ich und meine Partnerin, die im gleichen Haushalt wohnt , möchten uns im Schiesscenter in Flums treffen. Ich komme wieder aus Richterswil und sie kommt von der Arbeit aus Chur wir wollen uns in Flums treffen. Darf ich Ihre Waffe mitnehmen? Macht es einen Unterschied, wenn Ihre Waffen ein Waffenschloss hätten und ich die Waffe nicht bedienen könnte?

    Wir sind nicht verheiratet, oder eingetragene Partner - aber mehr als 10 Jahre in einem Haushalt. Waffenschrank haben wir auch zusammen (geht das eigentlich, wegen Dritten? Ist sie Dritter?)

    Schöne Grüsse

    Rooster

  • swisswaffen
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    • 3. April 2020 um 15:05
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    • #2

    a) würde ich tolerieren, weil Deine Eltern "auf dem Weg" wohnen

    b) Nein. Du darfst die Waffen nicht mitnehmen. Abschliessende Antwort.


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  • Rooster_Johnson
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    • 3. April 2020 um 15:15
    • #3
    Zitat von swisswaffen

    a) würde ich tolerieren, weil Deine Eltern "auf dem Weg" wohnen

    b) Nein. Du darfst die Waffen nicht mitnehmen. Abschliessende Antwort.

    Danke für deine Antwort. Zwar hast du "abschliessende Antwor"t geschrieben .

    - ich versuchs trotzdem mal mit einer weiteren Frage ;)

    Was meinst du zu der Sache mit dem gemeinsamen Waffenschrank in einem gemeinsamen Haushalt? Ist ein Partner gegenüber dem anderen ein Dritter?

  • MRCL
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    • 3. April 2020 um 15:27
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    A) Ja. Ist auch mit Hotels/Ferienwohnungen erlaubt.

    B) Nein. Du darfst fremde Waffen ohne Beisein des Besitzers nicht transportieren. Ausnahme: Du beantragst dafür einen "Tages-WES". Aber wer macht das schon.

    Allerdings, die Waffen gemeinsam aufbewahren ist erlaubt. Sie ist in dem Sinne dann nicht Dritter. Anders siehts aus, wenn ihr getrennt aufbewahrt - dann darf sie keinen Zugriff auf dein Zeug haben und umgekehrt. Alles im selben Tresor, müsst ihr beide Zugriff haben.

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    • 3. April 2020 um 19:27
    • #5
    Zitat von MRCL

    Allerdings, die Waffen gemeinsam aufbewahren ist erlaubt. Sie ist in dem Sinne dann nicht Dritter. Anders siehts aus, wenn ihr getrennt aufbewahrt - dann darf sie keinen Zugriff auf dein Zeug haben und umgekehrt. Alles im selben Tresor, müsst ihr beide Zugriff haben.

    Spannend... mir wurde das von der Waffenbehörde AG anders mitgeteilt. Jeder muss seine Waffen getrennt aufbewahren.

  • domi1997
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    • 3. April 2020 um 19:33
    • #6

    Willkommen in der Welt des kantönli Geistes :D

  • Rooster_Johnson
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    • 3. April 2020 um 19:52
    • #7
    Zitat von domi1997

    Willkommen in der Welt des kantönli Geistes :D

    Ja in der Tat, nur leider bringt mich das nicht direkt weiter ^^

    Nur soviel, dass man es am besten immer selber mit der kantonalen Behörde abklärt.

    Allerdings scheint auch wiederum klar zu sein, das der Gesetzgeber die Formulierung bezüglich der Lagerung/Aufbewahrung von Waffen so offen gelassen hat, dass es anscheinend sehr viel Raum für Interpretationen lässt. Es scheint ja noch nochmal genau definiert wer eigentlich konkret Dritter ist.

  • domi1997
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    • 3. April 2020 um 20:38
    • #8

    Daher würde ich bei solchen unklarkeiten die kapo per mail anfragen und das Mail als beweis behalten. normalerweise sind die da unkompliziert

  • swisswaffen
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    • 4. April 2020 um 12:17
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    • #9

    Ich seh das wie AG, leider.

    Das Gesetz sagt:

      Art. 26 Aufbewahren

    1 Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

    2 Jeder Verlust einer Waffe ist sofort der Polizei zu melden.

    Zugriff unberechtigter Dritter. Die Frage wäre nun, wer ist ein "berechtigter Dritter"? An meinen Waffen ist ausser mir niemand "berechtigt", da nur ich eine Bewilligung dafür habe. Und somit müssen sie getrennt aufbewahrt werden, gemäss Gesetz.

    Persönlich bin ich der Meinung, dass unsinnige Situationen entstehen und dass eine Präzisierung in Richtung "Lockerung" angebracht ist. Wenn meine Frau selber (legal mit Bewilligung) Waffen hat, sollte sie auch meine Waffen nutzen können (natürlich nicht die Vollautomaten *prust*). Das Selbe sollte gelten, wenn ich mal eine Waffe einem Kollegen ausleihen wollte, sofern dieser schon eigene Waffen hat. So würden wir auch das Problem bei den Schützenfesten, wo offenbar Usus ist, dass eine Person mit allen Waffen zur Waffenkontrolle geht, elegant lösen.


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    • 4. April 2020 um 12:50
    • #10

    Mal ne andere frage: Wieviele von euch sind auf dem Weg zum schiessstand in eine Kontrolle gekommen? Ist mir persöhnlich noch nie passiert. Natürlich ist es jederzeit möglich. Wenn man dann ne waffe vom jemand anderem dabei hatbder nicht anwesend ist, dann wird man probleme kriegen. Aber zur anderen frage nach dem direkten Weg, da kann man ja sagen man ist auf dem direkten weg. Ich denke kaum das die Polizei deswegen die Handy daten auswerten wird um zu beweisen dass man nicht auf den direkten weg war?

  • swisswaffen
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    • 4. April 2020 um 12:55
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    • #11

    Ich habe im Jahr 2004 mal 30 Waffen vom meinem besten Freund übernommen. Damals waren noch Verträge notwendig. Wir kennen uns seit der Jugend und irgendwie haben wir den Vertrag doch noch gleich ausgefüllt, für alle 30 Waffen.

    Auf dem Nachhauseweg bin ich dann in eine rückversetzte Kontrolle des GWK gefahren.

    Dank dem Vertrag und der offenen Art der beiden Grenzwächter war das aber kein Problem.


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    • 4. April 2020 um 12:55
    • #12

    Ich kam einmal in eine Verkehrskontrolle, welche eher für alkoholisierte Lenker ausgelegt war, weil ich halt junglenker bin und da sehen die halt einfach eine Gruppe 20 jährige die Samstagabends um 8 Uhr unterwegs sind aber nicht das diese vom Schiesskeller nachhause fahren. Übliche Frage: haben sie Alkohol konsumiert und bitte den Führerausweis. Habe dan zur sicherheit darauf hingewiesen das wir vom Schiesskeller kommen und im Kofferraum sich Waffen befinden damit es keine Überraschungen gibt. Der wollte einmal kurz die Waffen sehen(vermutlich zum prüfen wegen eingesetzten Magazinen) und fertig. Die Waffen hätten jedem gehören können.

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    • 4. April 2020 um 13:00
    • #13
    Zitat von domi1997

    Die Waffen hätten jedem gehören können.

    Das ist halt so, es steht ja im Waffengesetzt nicht das man auf dem Weg zum schiessen das WES dabei haben muss um beweisen zu können das es die eigene Waffe ist.

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    • 4. April 2020 um 13:02
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    • #14

    Kam auch mal in eine Kontrolle. Hab auch gesagt, habe Waffen dabei, da grad vom Schiessstand kommend. Hamse gesagt: "ja schön und was sollen wir mit der Info anfangen?". Hat dann darin resultiert, dass der eine Polizist sich mit meiner Freundin über die Cheytac unterhalten hat während mir der andere eine Busse wegen vergessenem Abgastest ausgestellt hat.

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    • 4. April 2020 um 13:18
    • #15
    Zitat von MRCL

    Kam auch mal in eine Kontrolle. Hab auch gesagt, habe Waffen dabei, da grad vom Schiessstand kommend. Hamse gesagt: "ja schön und was sollen wir mit der Info anfangen?". Hat dann darin resultiert, dass der eine Polizist sich mit meiner Freundin über die Cheytac unterhalten hat während mir der andere eine Busse wegen vergessenem Abgastest ausgestellt hat.

    Ja den abgastest vergesse ich auch immer? Ich glaube das problem wird eher sein wenn man mal in eine Kontrolle kommt bei Polizisten die keine Ahnung vom Waffengesetzt haben und dann bei so einer Information die Alarmglocken klingeln ?

  • swisswaffen
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    • 4. April 2020 um 13:54
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    • #16

    In der Stadt Zürich haben die Polizisten eine App, welche sie durchs Waffengesetz (und ein paar andere Gesetze) führt.


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    • 4. April 2020 um 15:51
    • #17

    Naja da finde ich sollte einfach menschlicher Verstand vorhanden sein. Kontrollieren, ob waffe nicht geladen und Magazine leer...

  • swisswaffen
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    • 4. April 2020 um 16:21
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    • #18

    Kannst Du mir sagen, welches Messer legal oder illegal ist? Ich kann das nicht so aus dem hohlen Bauch. Und u.a. dafür gibt es diese App.

    Keine App kann gesunden Menschenverstand ersetzen.


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    • 4. April 2020 um 16:34
    • #19
    Zitat von swisswaffen

    Kannst Du mir sagen, welches Messer legal oder illegal ist? Ich kann das nicht so aus dem hohlen Bauch. Und u.a. dafür gibt es diese App.

    Keine App kann gesunden Menschenverstand ersetzen.

    Lese gerade mit und kann dir nur zu gut Recht geben. Unter anderem wissen viele Uniformierte nicht genaueres über kalte und warme Waffen, geschweige den über die Gesetzeslage. Dazu kommt immernoch der "Kantönli Geist" wie vorhin bereits erwähnt. Vieles im Entscheid liegt ( leider ) im betrachten der zuständigen Behörde oder Uniformierten..

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    • 4. April 2020 um 16:55
    • #20

    Ich bin einmal nach dem Schiessen in eine Kontrolle gekommen. Bei der Routineabklärung des Ausweises sieht die Polizei wie viele Waffen gemeldet sind.

    Danach hat er nur gefragt ob ich Waffen dabei habe, was ich bejaht habe.

    Ein kurzer Blick in den Kofferraum, ob Waffe und Munition getrennt sind und das wars denn auch. Hat etwa 2 Minuten länger gedauert als eine normale Kontrolle.

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