Waffen gemäss Waffengesetz

  • Nur eine diskrete Frage:


    .50 MG's, v.a. das US M2, sind ja keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes und lediglich mit Vertrag erwerbar (falls überhaupt nötig). Braucht man da eine Schiessbewilligung?


    Übrigens würde ich es sehr begrüssen, wenn diese MG's in Zukunft durch das Waffengesetz erfasst würden. Ich fände das sinnvoll.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Nur eine diskrete Frage:


    .50 MG's, v.a. das US M2, sind ja keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes und lediglich mit Vertrag erwerbar (falls überhaupt nötig). Braucht man da eine Schiessbewilligung

    Meiner interpretation nach ist im Gesetz nur das Schiessen mit Seriefeuerwaffen verboten. Denke jedoch, dass hier bei einem Verfahren das nicht gelten als Seriefeuerwaffe für das M2 hinterfragt werden würde und es eine lange Schlammschlacht geben würde wenn man es weiter zieht.


    Übrigens würde ich es sehr begrüssen, wenn diese MG's in Zukunft durch das Waffengesetz erfasst würden. Ich fände das sinnvoll.

    Sehe ich nicht ganz. Ich meine man kann nur schon die Statistiken anschauen in Bezug auf Waffenkriminalität und sieht, dass die Menge an verbrechen mit schweren Maschinengewehren gegen Null Konvergiert oder sogar Null ist in dem letzten Jahrhundert. Wieso etwas regeln, was nicht problematisch ist

  • Nur eine diskrete Frage:


    .50 MG's, v.a. das US M2, sind ja keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes und lediglich mit Vertrag erwerbar (falls überhaupt nötig). Braucht man da eine Schiessbewilligung?


    Übrigens würde ich es sehr begrüssen, wenn diese MG's in Zukunft durch das Waffengesetz erfasst würden. Ich fände das sinnvoll.

    Nur wenn die ausländischen Bajonette, Laser, und NVG, IR - Visiere von der verbotenen Liste verduften :saint:

    Abenteuer Dauerfeuer

  • Nur eine diskrete Frage:


    .50 MG's, v.a. das US M2, sind ja keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes und lediglich mit Vertrag erwerbar (falls überhaupt nötig). Braucht man da eine Schiessbewilligung

    Meiner interpretation nach ist im Gesetz nur das Schiessen mit Seriefeuerwaffen verboten. Denke jedoch, dass hier bei einem Verfahren das nicht gelten als Seriefeuerwaffe für das M2 hinterfragt werden würde und es eine lange Schlammschlacht geben würde wenn man es weiter zieht.

    Ich würde auch die Diskusion nicht gross anreissen...sonst kommen sie noch auf Ideen :alu:

    Abenteuer Dauerfeuer

  • Schallis nicht vergessen.

  • Die Ideen stehen schon länger im Raum, wie ich aus gut informierten Quellen weiss.


    Aber ich bin mir bewusst, dass ich mit diesem Vorschlag provoziere. Doch stehe ich zu meiner Meinung.


    Ehrlich, wer ausser Pingun hat noch ein M2? Und ich denke, dass es für alle, die ein M2 haben, kein Problem ist, die Bewilligung zu erhalten. Weder administrativ noch finanziell.


    Vermutlich würden die Preise für solche MG's sofort fallen und die 150 Stutz für die Bewilligung hätte man gleich mannigfach wieder drin.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Ich meine, dass diese "Lücke" im Gesetz mit den schweren MGs bald geschlossen wird.

    Zumindest verlangen viele Händler bereits eine SON für bspw das MG11, welches eigentlich auch keine Waffe gemäss Waffengesetz ist, da ohne Lafette nicht von einer Person trag- und bedienbar.


    Eine Schiessbewilligung wäre somit theoretischauch nicht nötig, wird aber wohl praktsich so gehandhabt.

    Keine Ahnung. Hab kein schweres MG.

  • Ich frage mich einfach, was der Gedankengang dahinter ist.


    Stetig werden neue Gesetze erlassen und neue Gesetze bedeuten idR weniger Handlungsspielraum und damit weniger Freihet für natürliche Personen. Beispiele für den Wegfall von Gesetzen bzw. zurückerhaltenen Freiheiten sind selten (nicht inexistent) und vor allem viel seltener als der Verlust von Freiheiten.


    Sozusagen eine Semipermeable Bewegung. Deswegen kann ich nicht verstehen, wieso man auch ein wenig und scheinbar „unwichtiges“ Stück Freiheiten aufgeben mag.

    Stichwort „Salamitaktik“

  • Vermutlich würden die Preise für solche MG's sofort fallen und die 150 Stutz für die Bewilligung hätte man gleich mannigfach wieder drin.

    Wieso genau sollten die Preise sinken? Weil Leute die keine SON erhalten können ihres Verkaufen? Woll kaum die bleiben einfach in der Stube liegen und niemand interessierts. Der import wird auch nicht einfacher, da dann ein Endkunde da sein muss wie es bereits bei denn leichten Vollautomaten der fall ist.

  • Volk braucht SON = kleinere Nachfrage (hat ja nicht jeder einfach so) = Preis sinkt


    Jetzt kann so ein Ding auf gut Glück nach dem Motto "steht jeden Tag ein Blöder auf" inserieren. Wenn die Sache über SON geregelt wird, wird der Kreis der potentiellen Käufer auf "Sammler" eingeschränkt die dann vielleicht eher Preise hinterfragen und Angebote vergleichen. Vielleicht.


    Achtung > Theorie


    Aber xxx schreibt ja "vermutlich"

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

  • Mein Gedankengang:


    Wenn offensichtliche Lücken geschlossen werden, ist man offener, offensichtliche Ungerechtigkeiten zu beheben.


    Eine Hand wäscht die andere.


    In welcher Form bist Du konkret durch eine solche Änderung in Deinen Freiheiten eingeschränkt? Indem Du nun 150 Franken zahlen musst? Falls Du das Geld für ein M2 hast, spielt dieser Betrag keine Rolle mehr.


    Ich fühle mich mehr beschnitten, dass nun Signalpistolen einen WES brauchen. Das wurde ebenfalls still und leise eingeführt (nach 2019).


    Noch ein paar Lockerungen:

    - Die abgeänderten Seriefeuerwaffen darfst Du (grösstenteils) seit 2019 mit ABK erwerben, statt eine SON zu beantragen. Das ist doch mal ein sehr guter Schritt, oder?

    - Eine ABK kriegt man so leicht wie einen WES, ausser dass Du den Schiessnachweis erbringen musst (= mühsam), in einem Verein sein musst (= easy) oder Sammler sein musst (ein Verzeichnis muss meiner Meinung nach jeder führen, der Waffen hat, sei es im Ordner mit den Unterlagen oder am Computer).

    - Als 1999 das eidg. Waffengesetz kam, durfte ich plötzlich Halbautomaten mit Vertrag kaufen, vorher brauchte ich in meinem Kanton eine Sonderbewilligung (wie für einen Vollautomaten).

    - Seit 1999 (oder war es 2008) kann ich drei Waffen auf einen WES nehmen, vorher war es nur eine. Auch auf eine ABK darf ich drei Waffen kaufen.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Vermutlich würden die Preise für solche MG's sofort fallen und die 150 Stutz für die Bewilligung hätte man gleich mannigfach wieder drin.

    Wieso genau sollten die Preise sinken? Weil Leute die keine SON erhalten können ihres Verkaufen? Woll kaum die bleiben einfach in der Stube liegen und niemand interessierts. Der import wird auch nicht einfacher, da dann ein Endkunde da sein muss wie es bereits bei denn leichten Vollautomaten der fall ist.

    Ich denke, dass hier, wie in den meisten Fällen, Artikel 12 des WG zieht:


    Art. 1246 Voraussetzungen

    Zum Besitz einer Waffe, eines wesentlichen oder eines besonders konstruierten Waffenbestandteils oder eines Waffenzubehörs ist berechtigt, wer den Gegenstand rechtmässig erworben hat.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Mein Gedankengang:


    Wenn offensichtliche Lücken geschlossen werden, ist man offener, offensichtliche Ungerechtigkeiten zu beheben.

    Mit dem gehe ich einher. Ausserdem wird eine Unsicherheit geklärt (ist es jetzt eine Waffe gemäss Waffengesetz? Wo ist die Grenze?).


    Nun bitte wieder Gute Erfahrungen mit Händlern, Geschäften, Shops; Bei Bedarf kann ich ein neues Thema zum Thema Waffen gemäss Waffengesetz erstellen.

  • Vor 1999 brauchte man keinen Bedürfsnachweis (über den eine Behörde entscheidet), um eine Waffentragbwilligung für Fremd -oder Eigenschutz zu erhalten.


    Und seit 1999 und 2008 gehen die Gesetze eher in Richtung Restriktion, auch wenn gewisse Dinge gelockert wurden.


    MRCL Ja, ich wäre interessiert an dieser Thematik eines neuen Themas, finde auch den Einblick von xxx sehr interessant bezüglich der kantonalen Gesetze vor 1999.

  • Interessant ist dass ich ein M2 und ein M3 mit Vertrag und ein M3 (anderes Modell) und eine Dschk mit SON/ABG gekauft habe :S


    Da ich in der Armee am MG64 ausgebildet wurde und das auch ausgiebig schiessen konnte habe ich nie das Verlangen gehabt in einem "Keller/Loch" auf kurze Distanz teure Munition zu vernichten. Sollte sich die Gelegenheit bieten mal wieder "draussen" auf grössere Distanz was machen zu können müsste ich mich wohl mal mit diesen Abklärungen beschäftigen.


    Um auch noch was zum eigentlichen Thema beizutragen:


    Ich habe gute Erfahrungen mit folgenden Händlern gemacht und kann sie alle weiter empfehlen (kann sein dass ich welche vergesse aber dort ist der Kontakt schon älter):


    Vogt Waffen (mein bevorzugter Büchsenmacher)

    Waffenteile und Treehuggersupply

    Demarmels Waffentechnik

    Collectors-Firearms

    Swiss-Shooting-Group

  • die Diskussion fände ich interessant - es wird also eine Unsicherheit geklärt?

    Browning M2 = Waffe --> einfachere Handhabung weils nun klar ist

    gehört eine Dschk in die gleiche Kategorie? (12.7 x 108)

    eine KPV? (14.5x114)

    eine Flab Kan 43? (20mm)

    eine Oerlikon Zwillings 35mm?


    Meiner Meinung nach ist es nicht ganz einfach mit dem Grenze ziehen - der Graubereich existiert weiterhin nur verschiebt er sich einfach in (je nach dem) teurere Gefilde

  • Wenn man einfach alle Projektilschmeisser ins Waffengesetz nehmen würde, ja.


    Ich bin mir aber bewusst, dass man niemals alles abfangen kann.

  • Mit dem Sportschützen ABK bekommt man aber keine Langwaffen unter <60 cm, wenn ich mich nicht täusche. Ich denke auch, dass der Wandel von Soll- zur Kann-Ausstellung ein schlechtes Anzeichen für die Zukunft der Waffengesetze ist.

    Einen Grund für Ausnahmebewilligungen für schwere Maschinengewehre und Kanonen sehe ich persönlich nicht, was jedoch gut wäre ist eine klare Definition, beispielsweise eine Gewichtsdefinition dieser speziellen Kategorie.