Nur eine diskrete Frage:
.50 MG's, v.a. das US M2, sind ja keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes und lediglich mit Vertrag erwerbar (falls überhaupt nötig). Braucht man da eine Schiessbewilligung?
Übrigens würde ich es sehr begrüssen, wenn diese MG's in Zukunft durch das Waffengesetz erfasst würden. Ich fände das sinnvoll.