Interkantonaler Umzug mit SON

  • Es ist zwar nicht geplant oder für mich auch nicht unbedingt vorstellbar, aber dennoch interessiert mich die Frage.


    Angenommen, man ist Inhaber von Sonderbewilligungen für Seriefeuerwaffen und/oder Waffen Zubehör oder SONstwas8) Und zieht von einem, sagen wir, liberalen Kanton in einen sehr restriktiven.

    Die SON sind ja kantonale Bewilligungen, verliert man durch den Umzug an sich diese dann?

    Oder bleiben die einfach gültig und man muss das beim Kanton nur melden?

    Oder kann der neue Kanton die Ausstellung verweigern und dich zwingen, die Teile abzugeben...?

    Was ist mit anderen Anforderungen, was das Sicherheitskonzept angeht?

  • Du meinst die Vollautomaten, die beim Umzug verloren gegangen sind?

  • Ich könnte mir gut vorstellen, dass bei den Bewilligungen, welche ein genehmigtes Sicherheitskonzept verlangen (sprich ABK Sammler und SON), dieses bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton von der neu zuständigen Behörde kontrolliert und reevaluiert wird.


    Allenfalls wird die neu zuständige Behörde eine Anpassung des Sicherheitskonzepts gemäss den in ihrem Kanton geltenden Bestimmungen für akzeptierte Sicherheitskonzepte verlangen.