Danke für die Ergänzungen und Richtigstellungen.
Zitat
1. In der WV steht:
Der Verschluss von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen ist getrennt von der übrigen Waffe und unter Verschluss aufzubewahren.
Er darf NICHT im selben Raum oder im selben Behälter sein. Im selben Raum ist Ok, wenn darin ein separat verschlossener Behälter ist. Besser ist es, in unterschiedlichen abgeschlossenen Räumen. In der WV steht getrennt UND unter Verschluss, wobei sich das den Verschluss bezieht. Im selben Raum und ausgebaut wäre ein absoluter Blödsinn.
Vielleicht meinte der Polizist tatsächlich diesen Vorbehalt des separaten Behälters, hatte es aber nicht so verstanden. Falls Du da sicher bist, bin ich erleichtert, dass ich es noch rechtzeitig erfahren habe
Zitat
2. Bei Banken sind Waffen und Munition oft ausgeschlossen bezüglich Bankschliessfächern. Nicht aber Waffenteile, wie bsp. einzelne Verschlüsse von Vollautomaten. Habe ich extra nachgefragt, da ich meine Vollautoverschlüsse in verschiedenen Bankschliessfächern habe.
Interessant, macht aber aus Bankensicht Sinn!
Aus meiner Sicht wichtige Ergänzung, kam glaube ich von ProTell: Aus Sicht des WG ist die Unterscheidung ganze Waffe vs. Bestandteile unerheblich. Sprich: Ob ich nun ein ganzes Sturmgewehr oder nur einzelne Teile ins Bankschliessfach oder wo auch immer stelle, meine Verantwortung vor dem Gesetz ist dieselbe.
Zitat
3. Bei einer Bank kann man sich nicht "strafbar" machen, im schlimmsten Fall kann höchstens die Geschäftsbeziehung aufgelöst werden.
Korrekt, das hiesse dann "Konventionalstrafe".
Meine Relativierung bezog sich lediglich darauf, ob man sich nicht zumindest zivilrechtlich Probleme einhandeln kann bei einer Lüge. Des Weiteren könnte es versicherungsrechtlich relevant werden, wenn Haftungsausschlüsse der Grund für die Banken-Praxis sind. Aber ich möchte keinesfalls ausschliessen, dass man hier rechtlich keine Probleme haben würde (wie später auch erwähnt).
Zitat
5. Ich würde mich niemals mit Juristen und ProTell rumschlagen, wenn ich vom Waffenbüro eine vertrauenswürdige Antwort kriegen kann.
Ich muss dazu sagen, dass ich bis dato noch keinen müden Franken für Honorare etc. ausgegeben habe Leider hat es seeehr lange gedauert bis ich mal mit meiner Unkenntnis über Angebote via Google gestossen bin, das hing auch von den richtigen Stichworten ab. Lange Zeit - angefangen mit den Kollegen im SV - hiess es: so etwas gibt es gar nicht...weshalb ich den Gaul von hinten bestiegen ab
Zitat
7. Jeder darf mit meinen Waffen hantieren solange ich dabei bin und es ihm erlaube. Niemand darf das ohne mein Wissen und ohne mein Beisein. So muss das formuliert sein.
Stimmt. Anders wäre der Neueinstieg im SV oder der Besuch in der Shooting Range schwer zu bewerkstelligen. Unter denselben Voraussetzungen ist natürlich auch eine zeit- und ortsgebundene Leihe einer Waffe ohne WES etc. möglich.