Beiträge von Vindonissa21

    Sollten Zweifel aufkommen Winchester. Ich danke Dir für die sachliche Präzisierung und glaube sie uneingeschränkt. Mein "wenn" war lediglich im kausalen Zusammenhang gemeint wie sich aus dem Verlauf ergibt.

    Stimmt, falls so eine Auflösung nicht auch unter "Konventionalstrafe" fällt. Da damit hauptsächlich Geldbeträge gemeint scheinen wenn man sich Formaltexte anschaut, gestehe ich da meine Ungenauigkeit ein bzw die mir zugetragenen Angaben nicht weiter geprüft zu haben.

    Dazu noch etwas Geschichte :)


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    Der zweite Teil mit der Demonstration übrigens Top-Einstieg in Stgw90-Basics :thumbup: selbst da waren Dinge dabei, von denen ich in 2 Schützenhäusern noch nichts gehört habe.

    Danke für die Ergänzungen und Richtigstellungen.

    Zitat

    1. In der WV steht:

    Der Verschluss von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umge­bauten Seriefeuerwaffen ist getrennt von der übrigen Waffe und unter Verschluss aufzubewahren.

    Er darf NICHT im selben Raum oder im selben Behälter sein. Im selben Raum ist Ok, wenn darin ein separat verschlossener Behälter ist. Besser ist es, in unterschiedlichen abgeschlossenen Räumen. In der WV steht getrennt UND unter Verschluss, wobei sich das den Verschluss bezieht. Im selben Raum und ausgebaut wäre ein absoluter Blödsinn.

    Vielleicht meinte der Polizist tatsächlich diesen Vorbehalt des separaten Behälters, hatte es aber nicht so verstanden. Falls Du da sicher bist, bin ich erleichtert, dass ich es noch rechtzeitig erfahren habe =O


    Zitat

    2. Bei Banken sind Waffen und Munition oft ausgeschlossen bezüglich Bankschliessfächern. Nicht aber Waffenteile, wie bsp. einzelne Verschlüsse von Vollautomaten. Habe ich extra nachgefragt, da ich meine Vollautoverschlüsse in verschiedenen Bankschliessfächern habe.

    Interessant, macht aber aus Bankensicht Sinn!


    Aus meiner Sicht wichtige Ergänzung, kam glaube ich von ProTell: Aus Sicht des WG ist die Unterscheidung ganze Waffe vs. Bestandteile unerheblich. Sprich: Ob ich nun ein ganzes Sturmgewehr oder nur einzelne Teile ins Bankschliessfach oder wo auch immer stelle, meine Verantwortung vor dem Gesetz ist dieselbe.


    Zitat

    3. Bei einer Bank kann man sich nicht "strafbar" machen, im schlimmsten Fall kann höchstens die Geschäftsbeziehung aufgelöst werden.

    Korrekt, das hiesse dann "Konventionalstrafe".


    Meine Relativierung bezog sich lediglich darauf, ob man sich nicht zumindest zivilrechtlich Probleme einhandeln kann bei einer Lüge. Des Weiteren könnte es versicherungsrechtlich relevant werden, wenn Haftungsausschlüsse der Grund für die Banken-Praxis sind. Aber ich möchte keinesfalls ausschliessen, dass man hier rechtlich keine Probleme haben würde (wie später auch erwähnt).


    Zitat

    5. Ich würde mich niemals mit Juristen und ProTell rumschlagen, wenn ich vom Waffenbüro eine vertrauenswürdige Antwort kriegen kann.

    Ich muss dazu sagen, dass ich bis dato noch keinen müden Franken für Honorare etc. ausgegeben habe ;) Leider hat es seeehr lange gedauert bis ich mal mit meiner Unkenntnis über Angebote via Google gestossen bin, das hing auch von den richtigen Stichworten ab. Lange Zeit - angefangen mit den Kollegen im SV - hiess es: so etwas gibt es gar nicht...weshalb ich den Gaul von hinten bestiegen ab


    Zitat

    7. Jeder darf mit meinen Waffen hantieren solange ich dabei bin und es ihm erlaube. Niemand darf das ohne mein Wissen und ohne mein Beisein. So muss das formuliert sein.

    Stimmt. Anders wäre der Neueinstieg im SV oder der Besuch in der Shooting Range schwer zu bewerkstelligen. Unter denselben Voraussetzungen ist natürlich auch eine zeit- und ortsgebundene Leihe einer Waffe ohne WES etc. möglich.

    Andere Sicht: In jedem Schiesskeller kann man doch eine Waffe mieten und damit schiessen. Somit braucht man selbst keine Waffe kaufen oder aufbewahren und das Problem stellt sich dann auch nicht. :)

    Guter Punkt, hatte ich auch mal im Kopf.


    Ja, aber ich kann in keinem Waffenkeller eine PE90 mieten und damit dann zum Feldschiessen oder SV-Training spazieren. Solche Leihverhältnisse, bei denen die Waffe nicht auf den tatsächlichen Halter umgeschrieben wird, sind rechtlich nicht zulässig. Auch wenn ich von einem SV-Kollegen dessen Waffe leihen möchte, braucht es dafür WES/ABK + Überlassungsvertrag + Polizeimeldung bei entsprechender Waffengattung.

    Hallo allerseits.


    Ich merke schon, dass das Thema auch andere bewegt die von Familie / Partner(in) oder wieso auch immer ihre Waffe(n) ganz klar nicht zuhause bunkern möchten. Ich habe mich monatelang mit Bundes- und Kantonsstellen sowie Rechtsbeiständen (meinem eigenen aber auch ProTell) rumgeschlagen, um da wirklich plausible und wasserdichte Erklärungen zu bekommen. Im Folgenden eine Zusammenfassung meiner Kenntnisse zu diesem Zeitpunkt.


    Kurz zur Erinnerung - was schreiben WG und WV eigentlich vor?

    • Der Waffenbesitzer muss ausschliesslichen Zugang zu seiner Waffe haben - niemand sonst ist befugt, mit dieser Waffe zu hantieren
    • Die Hürden, um den unbefugten Zugang zu verhindern, müssen genügend hoch sein, um Zufälle und Versehen ausschliessen zu können
    • Man muss den Diebstahl der Waffe umgehend der Polizei melden können. Achtung: Das "umgehend" bezieht sich nicht nur auf die Zeitspanne zwischen "Ich weiss, es wurde gestohlen" und "Ich rufe der Polizei an", sondern auch das Wissen über Abhandenkommen an und für sich. Ergo muss man eine gewisse "Umgebungskontrolle" über den Standort der Waffe behalten.
    • Für den Fall von Vollautomaten bzw. umgebauten Halbautomaten (z.B. Stgw 57) muss der Gewehrverschluss unabhängig aufbewahrt bleiben. De Facto heisst das, er darf im selben abgeschlossenen Raum oder Behälter liegen, muss aber offensichtlich ausgebaut sein.

    Welche Optionen gibt es nun?

    • Die offensichtlichste und wahrscheinlich verfügbarste: Jeder lizenzierte Waffenhändler hat per WG das Recht, Waffen, welche nicht auf seinen Namen laufen, in seiner für die Lizenz notwendige Waffenkammer einzulagern. Laut Kapo machen das auch viele gegen eine Gebühr, kann aufgrund eigener Unkenntnis aber nichts über die tatsächliche Marktlage sagen.
    • Deswegen gibt es, damit verwandt, diverse Waffenkeller in der Schweiz, die gegen Bezahlung überwachte Waffentresore vermieten. Nicht alle machen das mit der Absicht, dass man die Waffe dort dann permanent bunkert, andere sind damit aber d'accord, z.B. Swiss Shooting Spreitenbach.
    • Selbstverständlich darf man eine sichere Waffenlagerung auch im Haus einer anderen Privatperson veranlassen, zu dem ein intaktes Vertrauensverhältnis besteht. Sprich: Waffenschrank kaufen und bei den Eltern in den Keller stellen machen laut Kapo auch viele. Bei "irgendwelchen" Dritten, die man einfach mit Bezahlung abspeist, wird es dann schwieriger...
    • Was ist nun mit Dritten? Viele Kandidatinnen und Kandidaten fallen für ganze Waffen (nicht unbedingt Waffenbestandteile) aus, weil sie es nach eigenen AGB und Versicherungsausschlüssen nicht zulassen. Dazu gehören Bankschliessfächer genauso wie auch die meisten Self-Storage-Anbieter. Bei Zebrabox beispielsweise geht es aber eben doch. Bedingungen sind, dass es keine Diebstahlversicherung für Waffen gibt und keine Munition eingelagert werden darf. Da Zebrabox Alarmanlagen, Bewegungsmelder und stockwerkabhängige Zugangscodes hat, darf man hier getrost von einer vernünftigen Hürde für Unbefugte ausgehen. Wer dann noch die Waffe in einen abschliessbaren Waffenkoffer legt und sich ggf. an Punkt 4 (siehe oben) hält, sollte definitiv auf der sicheren Seite sein. Auch hier hat mir die Kapo des bevölkerungsreichsten Kantons zugesagt, dass es solche Waffenhalter gibt und gut durch allfällige Kontrollen kamen. Bei ProTell hiess es übrigens, dass vermutlich sogar das Bankschliessfach rein rechtlich in Ordnung sein könnte. Und weil ich in der Branche tätig bin, kann ich zustimmen, dass die Wahrscheinlichkeit von einer Bank dafür belangt zu werden, sehr sehr niedrig ist. Trotzdem wäre zu berücksichtigen, dass Banken das Recht behalten, jeder Zeit eine Auskunft über alle eingelagerten Gegenstände zu verlangen...hier könnte man sich dann auf anderem Gebiet strafbar machen bei einer Unwahrheit...

    Der letzte Punkt der Kapo, und diese kontrollieren schliesslich die Einhaltung des Gesetzes, war übrigens der folgende: Wie so oft in der Schweiz zählt die wortwörtliche Auslegung des ohnehin sehr generischen Gesetzestextes weniger als der gesunde Menschenverstand. Ein Beispiel:


    Ein Ehepaar ist seit vielen Jahren Mitglied in einem Schützenverein, beide besitzen mehrere Langwaffen. Aus wirtschaftlichen Gründen kaufen beide zusammen einen Waffenschrank für die gemeinsame Wohnstätte. De Jure wäre das eigentlich ein frappanter Verstoss: Nicht nur haben Unbefugte Zugriff auf eigene Waffen, für die man vermutlich die ABK braucht, sondern sogar noch in Waffenbedienung geübte Unbefugte. Selbstverständlich käme kein Polizist auf die Idee, dieses Ehepaar zu belangen. Die rechtlichen Parameter würden sich vermutlich erst ändern, wenn z.B. einer der beiden gefährliche Waffen hat, auf die der Ehepartner nicht geübt ist.


    Auch wahr ist aber: Es gibt seitens Rechtsberatung noch sehr wenige Präzedenzfälle, die vor Gericht ausgetragen wurden. Und im Falle einer Gefährdung oder Diebstahl wird jeder Fall - auch die zuhause! - einzeln angeschaut. Es zählt letztlich nach WG eine hohe Eigenverantwortung und man muss diese nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Eine Patentlösung gibt es nicht. Auch der Waffenschrank tut seinen Dienst nicht, wenn die Kinder den Schlüssel dazu in der Schützenjacke finden...

    Darf ich da etwas nachhaken und fragen, wer mit Gun Factory (Rudolfstetten) schon eigene Erfahrungen gemacht hat, und wie diese ausfielen?


    Ich bin über die Occasion-Seite für (Ex-)Ordonnanz (https://www.gunfactory.ch/langwaf/occ_ch_ordonnanz.htm) drauf aufmerksam geworden - die Preise scheinen schon verdächtig gut. Eventuell einfach Teaser, indem man ein "ab" vorne dran stellt? Selbst wenn ich nochmals ein 100-200 drauf rechnen würde, wäre zumindest der Preis für ein Stgw57 immer noch unter vielem, was Händler sonst so online stellen.


    Die Rezensionen auf Google sind überwiegend positiv, zahlreich und ausführlich (deshalb für mich auf den ersten Blick auch glaubwürdig) und das Angebot scheint extrem vielseitig. Als ehemaliger Linker finde ich die bissigen Kommentare in Richtung EU und SP zwar sympathisch, aber auch etwas skurril (oder wie es Leute in meinem Alter eher sagen: "cringy") :D


    Bin gespannt.

    Waffen Ingold (leider in der Region Bern) hat gerade ein paar Stgw 57 online gestellt. Preise ab 350.-.


    Persönlich denke ich, dass Du mal die Geschäfte in der Region besuchen solltest, einfach mal zum Schauen.


    Kaufen würde ich ein Stgw 57 jedoch eher von Privat. Gibt es wie Sand am Meer und preislich sollten die sich zwischen 200 und 300 abspielen. Schau unbedingt auf das Zubehör (Riemen dabei, Ersatzmagazin wäre nett, Putzzeug, ggf. Bajonett).

    Danke vielmals für die Empfehlung! Kantonsgrenze SO/BE ist definitiv noch zumutbar ;)


    Was Privatier zu Privatier angeht: Interessant, dass du letztlich dazu raten würdest. Wäre "Quality Assurance" hier aus Deiner Sicht kein (grosses) Thema, worüber ich mir den Kopf zerbrechen sollte? Oder würdest Du das anders auffangen? Und von den Plattformen her spezialisierte Webseiten wie waffengebraucht.ch oder tun es da sogar Ricardo, Tutti und Facebook ?

    Hoi zäme


    Ich möchte mir gern ein Stgw 57 zulegen für meine erste Saison 2023 als Vereinsmitglied. Natürlich ist es leicht Angebote im Internet zu finden, aber was ich nicht einschätzen kann:

    • welche Läden im Raum AG/ZH werden von der Community als vertrauenswürdig eingeschätzt? Oder gibt es da keine "faulen Äpfel" unter denen, die eine halbwegs seriöse Webpräsenz haben? Muss ja nichts heissen...
    • welche Preise sollte man je nach Zustand der Waffe erwarten (sagen wir mal: nicht immanent reparaturbedürftig innerhalb eines guten Jahres)? Ein paar Erfahrungswerte wären cool, in welcher Range ein faires Angebot aus Kennersicht liegen sollte :)
    • es muss kein 57-03 mit weiss Gott was an Optik-Extras sein. Bei optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis möchte ich von der Gesamtsumme vorerst noch bescheiden bleiben, weil ich mir jetzt auch noch nicht 100% sicher bin, ob ich das die nächsten 5 Jahre machen werde

    Danke vielmals für alle Hinweise und Ratschläge an ein komplettes Greenhorn