Frage zu kleiner und grosser? Ausnahmegenehmigung

  • Es ist sinnlos, wenn man vorher genau weiss, was man kauft, eine ABK für eine WES Waffe zu lösen. Kauf ich einen Revolver, oder eine "Einreihige", löse ich immer noch einen WES.

    Wirds eine Glock oder sonst etwas, wofür ich Standartmagazine habe oder es sie gibt, bin ich voll bei dir - ABK.

    Aber die Ausnahmebewilligung hat für mich das anrüchige der "Ausnahme".

    Finde ich eben nicht, dass man das grundsätzlich sagen kann. Im Kt. ZH hast Du ein online Verfahren für ABK und ein analoges, dh schriftliches für WES, das ausserdem von den Befindlichkeiten der jeweiligen Gemeinde abhängt. ABK ist damit prinzipiell einfacher, wenn Du mehrere Waffen hast und regelmässig schiessen gehst. Wenn Du Dir nur eine Waffe kaufst und die selten benutzt, dann kann ein WES Sinn machen. Sonst mMn nicht.

    Sometimes, you eat the bear, and sometimes, the bear eats you.

  • Es ist sinnlos, wenn man vorher genau weiss, was man kauft, eine ABK für eine WES Waffe zu lösen. Kauf ich einen Revolver, oder eine "Einreihige", löse ich immer noch einen WES.

    Wirds eine Glock oder sonst etwas, wofür ich Standartmagazine habe oder es sie gibt, bin ich voll bei dir - ABK.

    Aber die Ausnahmebewilligung hat für mich das anrüchige der "Ausnahme".

    Mach Du das. DIe ABK gibt Dir das Recht auf den Erwerb und den Besitz verbotener Waffen gemäss WG Art. 5 lit b, c, d. Wenn Du nun mit der ABK eine WES Waffe kaufst, dann ist der Besitz jedoch durch Artikel 12 gesichert, da der Besitz sonst nirgends verboten ist.

    Art. 1246 Voraussetzungen

    Zum Besitz einer Waffe, eines wesentlichen oder eines besonders konstruierten Waffenbestandteils oder eines Waffenzubehörs ist berechtigt, wer den Gegenstand rechtmässig erworben hat.


    Was will ich damit sagen? Wenn man Dir die Ausnahmebewilligung wegen der "Ausnahme" nun entzieht, dann ist gemäss WG der Besitz der verbotenen Waffen verboten. Die könnte man dann einziehen. Der Besitz der WES Waffen ist jedoch nicht verboten und erlaubt, sofern Du diese rechtmässig erworben hast. Das gilt für den Fall, dass die Ausnahmebewilligungen plötzlich nicht mehr gültig sein sollten, warum auch immer (Sonneneinstrahlungen, Mondphase, Juckreiz am Sack des Justizministers oder fehlender Aluhut). Wenn natürlich ein Verbrechen oder zwei Strafregistereinträge Deinerseits vorliegt, sind die WES und die ABK Waffen gleichermassen betroffen, weil dann die Voraussetzungen für den Besitz von Waffen nicht mehr gegeben sind. Einen Offiziersdolch, welcher ebenfalls als Waffe gilt, oder eine Luftpistole würde dann auch eingesackt.


    Jetzt kannst Du Dir noch länger das Leben schwer machen und zwischen WES und ABK unterscheiden, wenn Du Dich dadurch besser fühlst. Doch eine mit ABK gekaufte WES-Waffe ist und bleibt eine WES-Waffe.


    Noch was. Das mit den einreihigen Pistolen finde ich härzig. Eine P08 würdest Du sicher auch mit WES kaufen. Bis Du dann irgendwann ein deutsches Trommelmagazin für die P08 in die Finger kriegst. Und ja, das Trommelmagazin hat mehr als 20 Schuss und ja, das Magazin passt dann auch in alle Schweizer Parabellum Pistolen. Und nun? Viel Spass bei der Aufbewahrung. Ach doof. Du darfst das Magazin ja gar nicht kaufen, wenn Du alle Parabellum-Pistolen nach 2019 und nur mit WES gekauft hast.


    Siehst Du nun, was ich meine?


    Frag noch gromadusi ob er den Schreibfehler findet *g*

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Es ist sinnlos, wenn man vorher genau weiss, was man kauft, eine ABK für eine WES Waffe zu lösen. Kauf ich einen Revolver, oder eine "Einreihige", löse ich immer noch einen WES.

    Wirds eine Glock oder sonst etwas, wofür ich Standartmagazine habe oder es sie gibt, bin ich voll bei dir - ABK.

    Aber die Ausnahmebewilligung hat für mich das anrüchige der "Ausnahme".

    Wieso anrüchig?

    Es geht ja nur um die Magazinkapazität, die mit der ABK gewährleistet ist.

    Es ist doch wirklich gleich ob ich eine ABK oder einen WES beantrage, aber mit der ABK habe ich kein Problem mit dem Magazin

  • Aber kauf nie eine Glock mit WES.

    Kannst du swisswaffen oder auch sonst jemand bitte diesen Hinweis erläutern?


    Wenn man die Glock schon auf WES gekauft hat, braucht es doch so oder so eine ABK wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein Gewehr mit grossem Magazin oder <60 angeschafft werden soll.

    Wenn Du Glock Magazine >20 für die Pistole oder ein Gewehr, das mit Glock Magazinen kompatibel ist mit Magazinen >10 kaufst, dann brauchst Du eine ABK für alle Waffen, die damit benutzt werden.

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  • Kannst du swisswaffen oder auch sonst jemand bitte diesen Hinweis erläutern?


    Wenn man die Glock schon auf WES gekauft hat, braucht es doch so oder so eine ABK wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein Gewehr mit grossem Magazin oder <60 angeschafft werden soll.

    Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Hast du eine altrechtliche WES Glock, darfst du damit jedes Magazin nutzen. Kaufst du neu eine mit WES, darfst du keine alten >20 Mägis damit nutzen, ja noch nicht mal zusammen transportieren oder aufbewahren.

    Dasselbe bei HA Langwaffen. Deshalb diese neu nur noch auf ABK, sonst wirds mit dem Altbesitz kompliziert.

  • Wir sollten noch im Hinterkopf behalten, dass die WES, welche vor der WG 2019 Inkraftsetzung ausgestellt wurden, in Bezug auf die Magazinkapazität wie eine ABK gehandhabt werden.


    Eine Waffe, welche vor 2019 mit einem WES gekauft wurde, darf mit Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität ausgestattet und aufbewahrt werden.


    Laut WG/WV wird aber für den Kauf von grossen Magazinen (oder Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität) eine Besitzbestätigung, eine SON oder eine ABK verlangt. Ein altrechtlicher WES reicht nicht!

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  • Kannst du swisswaffen oder auch sonst jemand bitte diesen Hinweis erläutern?


    Wenn man die Glock schon auf WES gekauft hat, braucht es doch so oder so eine ABK wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein Gewehr mit grossem Magazin oder <60 angeschafft werden soll.

    Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Hast du eine altrechtliche WES Glock, darfst du damit jedes Magazin nutzen. Kaufst du neu eine mit WES, darfst du keine alten >20 Mägis damit nutzen, ja noch nicht mal zusammen transportieren oder aufbewahren.

    Dasselbe bei HA Langwaffen. Deshalb diese neu nur noch auf ABK, sonst wirds mit dem Altbesitz kompliziert.

    Hä? Jetzt doch auf ABK und nicht auf WES? Oder nur die Waffen, für welche es vermeintlich keine grossen Magazine gibt? Oder für welche man keine grossen Magazine hat? Oder für welche man keine grossen Magazine kaufen will?

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  • Die Frage ist dann wohl, ob die Glock von radiodays mit einem WES vor dem neuen WG gekauft wurde ;)

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  • Ein Beispiel aus der Praxis:


    Ich habe Ende 2022 auf egun eine Walther PPK ersteigert. Da gibt es zur Zeit keine grossen Magazine. Nun hat der Verkäufer mir noch ein Stgw 57 zu einem sehr fairen Preis angeboten. Wenn ich nur einen WES gehabt hätte, hätte ich extra eine ABK bestellen müssen, was länger gedauert hätte. So habe ich einfach die ABK auf einer weiteren Position unterschrieben und gut war's.


    Ein weiteres Beispiel:

    Ich kaufe eine HK SFP9 mit WES, weil ich keine grossen Magazine dazu habe und keine grossen Magazine dazu will. Also das ist ein theoretisches Beispiel, weil ich immer eine ABK nehmen würde, so als Einschub mal erwähnt, aber als Beispiel geht das hier. Nun. Ja, ich denke, dass mein IMI Kidon Schaftsystem, in welches meine Glock passt, auch ganz nett für die SFP9 wäre und kaufe mir den Adapter. Ups. Nun habe ich eine Handfeuerwaffe (statt einer Faustfeuerwaffe) und die maximale Magazinkapazität beträgt nun 10 statt 20 Schuss. Und schon wieder hätte ich mit dem WES verloren.


    Und nun noch die Praxis:

    Wenn man Bewilligungen auf Vorrat hat, muss man immer mind. einen WES und eine ABK auf Vorrat haben und diese gezielt einsetzen. Wenn ich alles mit ABK kaufe, ist die Logistik einfacher.


    Fakt ist, dass der Kauf mit ABK keinerlei Nachteile mit sich bringt. Die Vorteile sind nun ja jetzt ausführlich bekannt.

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  • Anrüchig deshalb, weil man gnädiger- und ausnahmsweise etwas verbotenes kaufen darf. Mit der Übernahme der EU Richtlinie, wurde der Behörde eine Möglichkeit in die Hand gegeben, welche sie bis anhin nicht hatte - der Bedürfnisnachweis. Ich muss nun nachweisen, mein Privateigentum auch wirklich zu brauchen. Klar, die aktuelle Regelung von 5 Schiessen in 5 Jahren ist nichts. Aber ich befasse mich schon lange genug mit Waffenrechtsverschärfungen und bin der Überzeugung, dass es nicht dabei bleiben wird. Am Schluss haben wir Verhältnisse wie in DE.

    Aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung. Soll jeder, wie er will. Und auch ich geniesse die helvetisch-liberale Auslegung, welche wir derzeit noch geniessen dürfen 😎

  • Nein, oben schreibt Glock , dass er mit WES kauft und ein paar Posts weiter unten schreibt er, dass man "neu nur noch auf ABK" kaufen soll.

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  • Anrüchig deshalb, weil man gnädiger- und ausnahmsweise etwas verbotenes kaufen darf. Mit der Übernahme der EU Richtlinie, wurde der Behörde eine Möglichkeit in die Hand gegeben, welche sie bis anhin nicht hatte - der Bedürfnisnachweis. Ich muss nun nachweisen, mein Privateigentum auch wirklich zu brauchen. Klar, die aktuelle Regelung von 5 Schiessen in 5 Jahren ist nichts. Aber ich befasse mich schon lange genug mit Waffenrechtsverschärfungen und bin der Überzeugung, dass es nicht dabei bleiben wird. Am Schluss haben wir Verhältnisse wie in DE.

    Aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung. Soll jeder, wie er will. Und auch ich geniesse die helvetisch-liberale Auslegung, welche wir derzeit noch geniessen dürfen 😎

    Es gibt keinen Nachteil. Der Threadstarter hat bereits eine ABK für sein Stgw 90 und daher sollte er ab sofort alles auf ABK kaufen.


    Den Schiessnachweis bzw. die Vereinszugehörigkeit muss er für die Stgw-90-ABK so oder so nachweisen. Das muss er nur einmal machen, egal wieviele ABK's er hat.


    Dass man bei einer Verschärfung WES-Waffen, welche mit ABK gekauft wurden, entziehen kann, habe ich oben mit Art. 12 widerlegt.


    Ich habe Zeiten erlebt, in welchen ich in meinem damaligen Wohnkanton für jeden Halbautomaten eine Ausnahmebewilligung gross beantragen musste. Ok, zur selben Zeit kostete mich als Sammler ein WES CHF 5.- (man konnte aber "nur" eine Waffe drauf nehmen) und man durfte in vielen Kantonen Waffen tragen. Zur selben Zeit kriegte man die Ausnahmebewilligung gross aber nur, wenn man beim Kanton als Sammler registriert war (man musste 15 Waffen besitzen, es gab aber keine Mindestbesitzdauer, so dass ich zwei Monate nach meinem 18. Geburtstag bereits eingetragener Sammler war).


    Sehr ihr, der "Sammlerstatus" war schon mal vor 2000 da, wenigstens in meinem damaligen Wohnsitzkanton. Und seht ihr auch, heute muss ich für den Halbautomaten mit grossem Magazin nur noch eine Ausnahmebewilligung klein haben.

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  • Anrüchig deshalb, weil man gnädiger- und ausnahmsweise etwas verbotenes kaufen darf. Mit der Übernahme der EU Richtlinie, wurde der Behörde eine Möglichkeit in die Hand gegeben, welche sie bis anhin nicht hatte - der Bedürfnisnachweis. Ich muss nun nachweisen, mein Privateigentum auch wirklich zu brauchen. Klar, die aktuelle Regelung von 5 Schiessen in 5 Jahren ist nichts. Aber ich befasse mich schon lange genug mit Waffenrechtsverschärfungen und bin der Überzeugung, dass es nicht dabei bleiben wird. Am Schluss haben wir Verhältnisse wie in DE.

    Aber das ist nur meine ganz persönliche Meinung. Soll jeder, wie er will. Und auch ich geniesse die helvetisch-liberale Auslegung, welche wir derzeit noch geniessen dürfen 😎

    In sehe den Punkt im Sinne von "verbotene Waffen". Praktisch, oder bürokratisch, betrachtet ist die ABK aber fast weniger "anrüchig", weil Du mit dem Kanton kommunizierst und nicht mit der Gemeinde. Meine persönliche Erfahrung ist, dass ich bei einem WES auf einem Gemeindeanlass vom Bezirkspolizisten darauf angesprochen werde, was ich mir denn nun für Waffen gekauft habe, währenddessen ich bei einer ABK nur mit dem Kanton Kontakt habe, sprich, sich niemand für mich persönlich interessiert. Letzteres ist mir eindeutig angenehmer. Mal ganz abgesehen von den technischen Vorteilen der ABK.

    Sometimes, you eat the bear, and sometimes, the bear eats you.

  • Das System des Kanton Zürich mit dem Zwischenschalten der Gemeinden erachte ich persönlich als überholt und nicht mehr praktikabel.


    Im Aargau werden alle Bewilligungen von SIWAS durch kompetentes Personal ausgestellt, ohne dass waffenrechtlich unbewanderte Gemeindemitarbeitende die Finger im Spiel haben.


    Zürich könnte die grossen Gemeinden weiterhin autonom betrachten (Stadt Zürich, Stadt Winterthur, um Beispiele zu nennen) und die Einwohnenden der anderen Gemeinden direkt via Kapo ZH bedienen.

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  • @ Platonismo, genau, das ist persönliches "Bauchgefühl" meinerseits.

    In meinem Kanton geht alles über die Kantonspolizei, nichts mehr über die Gemeinde. Für mich ist der Aufwand daher gleich gross.

  • Das System des Kanton Zürich mit dem Zwischenschalten der Gemeinden erachte ich persönlich als überholt und nicht mehr praktikabel.


    Im Aargau werden alle Bewilligungen von SIWAS durch kompetentes Personal ausgestellt, ohne dass waffenrechtlich unbewanderte Gemeindemitarbeitende die Finger im Spiel haben.


    Zürich könnte die grossen Gemeinden weiterhin autonom betrachten (Stadt Zürich, Stadt Winterthur, um Beispiele zu nennen) und die Einwohnenden der anderen Gemeinden direkt via Kapo ZH bedienen.

    Das wäre ideal.

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  • Noch besser im Kanton ZH sind die kleinen Gemeinden ohne Gemeindepolizei, wo die „Abteilung Sicherheit“ der jeweiligen Gemeinde die WES Gesuche entgegennimmt und prüft.


    Am besten ist dann dort eine DoppelnamInnen-DoppelnamInnen zuständig, dann viel Spass.

  • @ Platonismo, genau, das ist persönliches "Bauchgefühl" meinerseits.

    In meinem Kanton geht alles über die Kantonspolizei, nichts mehr über die Gemeinde. Für mich ist der Aufwand daher gleich gross.

    Dann spricht mMn nichts dagegen, Pistolen mit Magazinen <=20 auf WES zu nehmen und alles andere auf ABK...Zürich ist hier leider zu föderalistisch, finde ich. Ich hatte ziemlich lächerliche Diskussionen mit Gemeindeangestellten, die wirklich null Ahnung von der Thematik hatten.

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  • Ich habe meine erste Waffe auch auf WES genommen und gemerkt dass ich da nun lieber ne ABK hätte. Ist aber ein kurze Angelegenheit gewesen, kurzerhand umschreiben lassen und gut ist. 50.- und das Problem ist gelöst.


    Edit: Nehme aber seit einiger Zeit auch alles auf ABK was irgendwie nicht-WES sein kann 😁

    Einmal editiert, zuletzt von Scorpio ()