Es ist sinnlos, wenn man vorher genau weiss, was man kauft, eine ABK für eine WES Waffe zu lösen. Kauf ich einen Revolver, oder eine "Einreihige", löse ich immer noch einen WES.
Wirds eine Glock oder sonst etwas, wofür ich Standartmagazine habe oder es sie gibt, bin ich voll bei dir - ABK.
Aber die Ausnahmebewilligung hat für mich das anrüchige der "Ausnahme".
Finde ich eben nicht, dass man das grundsätzlich sagen kann. Im Kt. ZH hast Du ein online Verfahren für ABK und ein analoges, dh schriftliches für WES, das ausserdem von den Befindlichkeiten der jeweiligen Gemeinde abhängt. ABK ist damit prinzipiell einfacher, wenn Du mehrere Waffen hast und regelmässig schiessen gehst. Wenn Du Dir nur eine Waffe kaufst und die selten benutzt, dann kann ein WES Sinn machen. Sonst mMn nicht.