Ich vermute, dass viele, die damit schon dynamisch geschossen haben (oder auch nur einen Bill-Drill), das Problem kennen.
Habe bei meiner mit dem grösseren Griffrücken und einer ungesunden Menge Skatetape die nötige Griffigkeit erreicht. Gegen Stippling habe ich mich entschieden, da ich das Tape immer tauschen kann.
Gibt es diesbezüglich in der Schweiz gesetzliche Punkte zu beachten, wenn z.B. Teile aus bzw. Fenster in Schlitten geschnitten werden?
Die Seriennummer sollte nicht entfernt werden. Modifikationen an Waffen sind nur Bewilligungspflichtig, wenn eine Änderung der Funktionsweise stattfindet. Ich glaube jeder BüMa mit einer CNC könnte dir die FS machen.