Beiträge von jmburki

    Das ist mir auch aufgefallen. Im Dezember habe ich beim Händler eine Glock 43X bestellt, die bis heute nicht geliefert wurde. Gemäss Aussage vom Händler wurde der Liefertermin auf die zweite Februarhälfte verschoben. Das ist bei Glock völlig neu.

    Für Jäger gibts ja die Munition, wo das Geschoss aus gepresstem Kupfer besteht, der nach dem Eintritt zerbrösmelt. Damit können Fangschüsse auf Betonboden oder in Schächten etc. gemacht werden.

    Frangible wirkt in einem weichen Ziel wie FMJ. Andernfalls wäre die Munition schliesslich verboten, da sie nicht durch den Beschusstest (fedpol) käme.

    Das dürfte aufgrund der SSV-Zulassung so sein.

    Ist eine vollautomatisches 550-1 denn für das ausserdienstliche Schiessenwesen zugelassen? Im Hilfsmittelverzeichnis steht "SWISS ARMS / SIG Sturmgewehr 550 / 90 PE". Das PE90 gibt es nur als Halbautomat, aber das 550 könnte in der Tat beides sein. Hat schonmal jemand mit einer vollautomatischen nicht-Armeewaffe an einem Schützenfest mit Waffenkontrolle teilgenommen?

    Die SIG 550-1 fällt unter eine Sonderregelung, deshalb ist das erlaubt.

    Weisst du wo das herkommt? Hat die Zentralstelle das so kommuniziert?

    Ansonsten gilt immer der Ursprungszustand, eine SFW mit HA-Griffstück ist zwar technisch ein HA, juristisch bleibt es aber eine SFW und darf nur mit ensprechender Bewilligung geschossen werden.

    Quelle? Mindestens einige Kantone scheinen es anders zu sehen. Auch weil es so im Gesetz steht.

    Wie wäre die Argumentation, wenn ich sage, dass meine VA Waffe mit HA Griffstück nun eine zu einer halbautomatischen Feuerwaffe ist?

    Genau, so sieht es nämlich aus. Deshalb darf man mit einer SFW schiessen, an der zu diesem Zeitpunkt ein HA-Abzuggehäuse verbaut ist. Das einzige Problem ist, dass gewisse Waffenbüros davon abweichende Interpretationen vertreten. Dies ist eigentlich kein Graubereich, aber die Kantone machen es zu einem. Da die Kantone entscheiden können, ob einem aufmüpfigen Sammler in Zukunft wieder eine Bewilligung ausgestellt wird, empfehle ich keine Experimente.


    Ich habe auch angefragt, wie es sich mit dem SIG 550-1 handhabt, ob ich das im 300m Stand schiessen darf. Und ich darf, sofern die Seriefeuersperre aktiviert ist.

    Das erstaunt mich! Eigentlich wäre das nicht so, da es sich streng genommen nicht um eine (noch nicht privatisierte) Armeewaffe handelt, sondern um eine ganz normale SFW. Sie mag zwar baugleich sein, aber das macht sie nicht zur Armeewaffe. Jetzt könnte es natürlich sein, dass dein Waffenbüro die Seriefeuersperre als legitimen Umbau zur halbautomatischen Feuerwaffe betrachtet. Das wäre ebenfalls erstaunlich, aber natürlich möglich.

    Es geht mir auch nicht darum eine AR-15 selbst herzustellen, es geht im von dir auseinander gerissenen Zitat darum, verschiedene Teile/Baugruppen welche mit unterschiedlichen Serialnummern und Bewilligungen erworben wurden zusammen zu schiessen.

    Ich habe nicht gesagt, dass du eine AR15 zusammenbauen willst. Das war nur ein Beispiel für Zusammenbau, der keine Herstellung ist. Seriennummern spielen keine Rolle. Wo ich dir jedoch Recht gebe, da habe ich zu wenig genau gelesen, ist folgende Problematik: Wenn du eine Seriefeuerwaffe baust, an der nicht alle Teile mit einer entsprechenden Bewilligung erworben wurden, ist das verboten. Du hättest ja dann ein Abzuggehäuse und einen Verschluss mit Ausnahmebewilligung für SFW und ein Verschlussgehäuse mit Lauf, die nicht mit einer AB für SFW erworben wurden. Das dürfte also in der Tat nicht legal sein. Umgekehrt hingegen schon: An einer SFW dürfte ein HA-Abzuggehäuse montiert werden.


    Mit der Logik dass alles was legal erworben wurde mit allem anderen benutzt werden darf, dass ebenfalls legal erworben wurde dürfte man, z.B. eine WES(Neu, nach 2019) Glock 45 mit dem 33er Magazin und/oder Roni Kit der ABK Glock 19 benutzen/schiessen, darf man aber nicht.

    Korrekt hätte ich schreiben sollen: Mit der entsprechenden Bewilligung erworben. Man darf nicht aus mit WES gekauften Teilen eine verbotene Waffe zusammenbauen. Bei meinem Beispiel der AR15 müssten alle Komponenten mittels ABK erworben worden sein, damit die zusammengebaute Waffe nicht auf 10er-Magazine beschränkt ist. Sobald Teile verbaut werden, die keine wesentlichen Waffenbestandteile und deshalb ohne jegliche Bewilligung erwerbbar sind, wird es etwas komplizierter. Natürlich darf aus einer mit WES erworbenen Waffe keine verbotene Waffe (Roni Kit) gemacht werden. Genausowenig wie man aus einem Halbautomaten mittels frei erwerbbaren Kleiderbügeln eine SFW machen darf. Solange aber lediglich wesentliche Waffenbestandteile betrachtet werden, darf man diese zusammenbauen ohne unter den Begriff "Herstellung" zu fallen.

    Verwenden vom VA Lower und VA Verschlussträger auf der HA Waffe verboten ist, da "Herstellen einer Waffe"

    Legal erworbene Teile zusammensetzen (z.B. bei Brownells AR-15 Teile bestellen und selber zu einer Waffe zusammenbauen) ist offiziell nicht "Herstellung". Quelle: Zentralstelle Waffen


    Bezüglich dem von dir vorgeschlagenen SFW zusammen mit separatem HA Lower kaufen, ist es nicht so, das eine SFW immer SFW ist?

    Also auch wenn ein HA-Lower verwendet wird benötigts ne Schiessbewilligung?

    Das interpretieren die Kantone leider unterschiedlich, obwohl die Rechtslage eigentlich klar wäre. Art. 5 WG sagt:


    3 Verboten ist das Schiessen mit:

    a.Seriefeuerwaffen;

    Es ist ganz klar von "Seriefeuerwaffen" die Rede. Die Definition einer Seriefeuerwaffe entnimmt die Zentrallstelle Waffen wieder dem Waffentechnischen Taschebuch von Rheinmetall. Dort steht:


    Unter der Bezeichnung „automatische Schußwaffen" oder auch „Maschinenwaffen" versteht man Rohrwaffen, mit denen durch einmalige Betätigung des Abzuges „Dauerfeuer", d.h. eine ununterbro­chene Serie von Schüssen abgegeben werden kann, wobei alle erforderlichen Funktionsvorgänge selbsttätig erfolgen. Die für das Zuführen der Munition, das Laden der Waffe und das Auswerfen der leeren Patronenhülsen notwendige Energie wird dabei entweder der Schußenergie entnommen (dieser Fall ist vorwiegend) oder auch von außen zugeführt.

    Aus dieser Sicht ist klar, dass eine vollautomatische Waffe mit einem halbautomatischen Griffstück eigentlich keine Seriefeuerwaffe mehr ist. Sie kann obigen Funktionsablauf nicht ausführen.

    Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass auch umgebaute Seriefeuerwaffen unter das Schiessverbot fallen, hätte er den an anderer Stelle bereits verwendeten Begriff "zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen" ebenfalls aufgelistet. Es ist aber eindeutig nur von Seriefeuerwaffen die Rede. Daher muss angenommen werden, dass die eigentliche Absicht hinter dem Schiessverbot darin bestand, das Schiessen von Seriefeuer zu unterbinden. Die exakte Formulierung ging dann schief.

    Das hat mich bei BT schon lange genervt. Plötzlich gibt es neue Produkte und irgendwie weiss keiner davon. Ich habe schon Schalldämpfer beim Händler bestellt, von deren Existenz er noch nie gehört hatte. Offenbar erfährt nichtmal der Fachhandel von Neuheiten.

    Schwarze Schafe gibt es überall. Die meisten freiwilligen Waffenbesitzer sind vermutlich sehr verantwortungsvoll. AdA's, deren Stgw90 inkl. Verschluss im Lattenverschlag im Keller steht, sodass es der Nachbar sogar sehen kann, sind Spezialisten.

    eine Revolvertrommel, die nicht fest mit dem Revolver verbunden ist

    Gibt es sowas überhaupt? Vermuten wir mal es gäbe das, weil's eigentlich alles irgendwann mal irgendwo gegeben hat. Werfen wir nun einen Blick in die Fachliteratur auf die sich auch die Zentralstelle Waffen für Definitionen beruft.

    Bei Magazinen wird die Patrone durch Federkraft befördert. Die Feder

    wird vor dem oder beim Laden des Magazins gespannt, in Einzelfällen

    bei jedem Schuß automatisch.

    Beispielsweise bei einem K98 ist das Magazin fest in die Waffe integriert und wird mit Ladestreifen geladen.

    Dieser Ladestreifen ist kein Magazin. Der Ladestreifen für den Garand auch nicht.

    Ein Moon Clip ist kein Magazin.

    Eine Trommel auch nicht.

    Ein Gurt auch nicht.

    Verschiedene schwerkraftbasierte Zuführmechanismen aus den frühen Zeiten der Gatling Gun sind mangels Feder auch keine Magazine.


    Das ist nunmal die Definition in der Fachliteratur. Demnach sind das alles keine Graubereiche. Natürlich kann das ein Polizist vor Ort anders sehen, sodass man sich rechtfertigen müsste. Genauso wie auch schon Geschwindigkeitskontrollen falsch durchgeführt wurden. Wo gehobelt wird...

    Wer sich am Ausdruck "Magazin" festklammert, wird vermutlich mit einem geladenen Revolver auch kaum durchkommen wenn er sagt, das ist eine Trommel und kein Magazin.

    Selbstverständlich kommt er damit nicht durch.

    Beim Transport von Feuerwaffen müssen Waffe und Munition getrennt sein.

    Wie wollte man denn auch argumentieren, dass Waffe und Munition getrennt seien, wenn sich Munition in der Waffe befindet?

    Über eine seriöses und vollständiges Verkaufsangebot haben wir damals etwas anderes gelernt,

    aber ist halt auch schon paar Jahre her...

    Ein Verkäufer, der kein Betrüger ist und dessen Ware schneller als erwartet ausverkauft ist, hat aus unternehmerischer Sicht nur einen Vorwurf verdient: Der Preis war zu niedrig. Aus unserer Perspektive als potentielle Kunden halte ich diesen Fehler jedoch für durchaus verzeihbar.

    Ob und wann eine Typenprüfung vorgenommen wird, entscheidet nicht der Büchser sondern die überwachende Behörde.

    Ah, deshalb muss die Typenprüfung selber beantragt werden?

    Besteht Unklarheit darüber, ob es sich bei einer Waffe um eine Seriefeuerwaffe oder um eine zu einer halbautomatischen Feuerwaffe umgebaute Seriefeuerwaffe handelt, so muss bei der Zentralstelle Waffen eine Typenprüfung beantragt werden.

    Da steht nicht "kann die Zentralstelle Waffen eine Typenprüfung anordnen".


    Jeder der sich schon ein wenig länger mit dem Thema befasst, kennt die Umbauten gewisser fAcHmÄnNer (speziell nach WG99).

    Ich weiss nicht wie alt du bist, aber ich für meinen Teil bin seit gut 30 Jahren Waffenbesitzer. Ich habe die wilden Zeiten in den 90ern live erlebt. Wegen den Geschichten von damals wurden ehemalige Seriefeuerwaffen den Seriefeuerwaffen was den Erwerb angeht gleichgestellt. Das hat sich immerhin 20 Jahre gehalten und die jüngste Lockerung war anscheinend nicht beabsichtigt.


    Zu deinem letzten Punkt -> Diese Aussage ist grundsätzlich falsch.

    Du hast keinen blassen Schimmer wovon du redest. Österreich betrachtet ALLE Waffen als verboten, die vorher Vollautomaten waren. Natürlich kann ich das mit einer Quelle belegen:

    Eine zu einer halbautomatischen Schusswaffe umgebaute, ursprünglich vollautomatische Schusswaffe bleibt stets in der Kat. A

    Und weiter geht's mit dem Unsinn:

    Hinzu kommt, dass du aktuell auch keine Einfuhrbewilliung für Automaten erhälst, bei welchen zum Zeitpunkt des Antrages die SON des Endkunden noch nicht vorliegt. Aus diesem Grund muss der rechtsmässige Kategoriewechsel bereits im Ausland nachweislich stattfinden.

    Da die Kategorisierung von Waffen nicht in allen Ländern gleich ist, kann die Aussage gar nicht richtig sein. Ein gutes Beispiel sind Gewehre, welche in der Schweiz um ihren Kolben erleichtert werden und dann als Pistolen in die USA importiert werden. In der Schweiz ist der Umbau von Handfeuerwaffen zu Faustfeuerwaffen aber verboten (ohne Möglichkeit auf Ausnahmen). Wäre deine Aussage richtig, würde dies bedeuten, dass diese Waffen in der Schweiz als Pistolen eingestuft werden müssten, damit sie als Pistolen in die USA importiert werden können. Das geht aber nicht, da aus Gewehren keine Pistolen werden können. Trotzdem erfüllen diese Waffen (was auch immer es nun ist) die amerikanische Definition einer Pistole.

    Bei der ersten von dir beschriebenen Variante wird schon beim ersten Schweissvorgang die Beschichtung nachhaltig beschädigt. Ein Grossteil der AK's in der CH welche so umgebaut wurden, weissen selbst auf der Aussenseite "Narben" vom Schweissen auf.

    Darum mache ich das nicht selber. ;)

    Man hat mir versichert, dass ein Profi das so machen kann, dass man aussen nichts sieht. Nur innen direkt an der Führung sähe man die geschweisste Stelle. Der Versuch steht noch aus, ich habe bisher weder entschieden welche Variante ich bevorzugen würde, noch habe ich eine geeignete Waffe erstanden.

    Variante 2 würde aus meiner Sicht einer Typenprüfung durch die Behörde nicht standhalten.

    Es gibt keine definierten Anforderungen. Die Typenprüfung gem. Art. 25 WV ist dann vorzunehmen, wenn Unklarheit herrscht, ob es sich bei einer Waffe um eine Seriefeuerwaffe oder eine zu einer halbautomatischen Feuerwaffe umgebaute Seriefeuerwaffe handelt. Es besteht jedoch keine Unklarheit, wenn ein Büchsenmacher (=Fachmann) den Umbau vornimmt. Solch eine Typenprüfung müsste z.B. dann gemacht werden, wenn bei importierten Waffen (die als Halbautomaten verkauft wurden) nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um Werkshalbautomaten oder aber um ehemalige Seriefeuerwaffen handelt. Nicht jeder Waffenhändler ist Büchsenmacher und ist auf genau diesem Waffensystem so erfahren, dass er dies in jedem Fall selber beantworten kann.

    Hinzu kommt, dass die Art des Umbaus nicht nur in der CH sondern auch im Ursprungsland (da verpflichtend dort durchgeführt) akzeptiert sein muss.

    Das stimmt nicht. Den Umbau kann der Verkäufer im Ursprungsland machen wie er will, solange er die Waffen auch als Vollautomaten exportieren kann. Es gibt nahezu keine Länder in denen ehemalige Seriefeuerwaffen so umgebaut werden könnten, dass sie dortigen Anforderungen genügen. Ehemalige Seriefeuerwaffen sind in den meisten Ländern immer verboten. Z.B. Österreich ist so ein Fall. Einmal Vollautomat, für immer Kriegswaffe.

    Jedoch kommst du auch da nicht darum herum den Verschluss sowie auch das Gehäuse nachhaltig zu verändern. In dem Sinne gewinnst du nichts. So hast du einfach die Möglichkeit aus 3 Varianten zu wählen.

    Der Verschlussträger ist aber einfach zu reparieren und das Gehäuse kann bei beiden Varianten in den Originalzustand versetzt werden. Ein aufgebohrtes Loch zubohren kannst du nicht. Zuschweissen würde das originale Finish zerstören.

    HK und LMT kann man wirklich nicht vergleichen.

    Warum nicht? Beide bieten sehr ausgereifte Piston-Systeme an und beide gewinnen weltweit grosse Militärausschreibungen. Beide sind qualitativ ausgezeichnet. Beide bauen Waffen auf AR15-Basis, die komplett beidseitig bedienbar sind. LMT hat zudem den Vorteil, dass die Läufe einfach ausgebaut werden können. LMT kann sogar durch Tausch von Lauf und Verschluss von Piston zu DI umgebaut werden, und das innert einer halben Minute.