Buchführungspflicht hast du auch mit ABK Sammler.
Wenn ich an einem Videocall bin den ich nicht einfach beenden kann dann öffne auch ich keine Haustüre
Darf ich fragen in welchem Kanton du wohnst?
Buchführungspflicht hast du auch mit ABK Sammler.
Wenn ich an einem Videocall bin den ich nicht einfach beenden kann dann öffne auch ich keine Haustüre
Darf ich fragen in welchem Kanton du wohnst?
Weiss jemand zufällig, ob man mit den Läufen von Kalashnikov Stahlbürsten (zum Beispiel diese vom Armeeputzzeugs) zur Reinigung verwenden kann oder schädigt dies auf Zeit deren Laufzüge?
Die Stahlbürste des 90er Putzzeugs benutzt du am besten auch nur fürs 90er. Das hat einen hart nitrierten Lauf und hält das aus. Bei allen anderen Läufen besser die paar Franken für eine Bronzebürste investieren
Die feinen Damen und Herren in Bern können gerne aufzeigen, wie sie alleine ein MG11 (und andere) tragen und bedienen, sprich abfeuern, sowie nachladen.
Ich denke ich kann ein MG11 (ohne Wasser im Tank) stehend abfeuern (mehr als 5 Schuss). Bei einem M2 ist das nicht möglich - ja ich kenne das Youtubevideo aber das ist für mich eher Beweis dass es nicht geht.
Ich sehe das nicht so eng: Browning M2/Dshk/NSV (oder andere .50er Mgs) neu ABG pflichtig? Auch wenn ich es nicht mag wenn Gesetze verschärft werden so ergibt es in dem Fall technisch durchaus Sinn.
Ich hoffe einfach dass der "gesunde Menschenverstand" da ist und ab 14.5x114mm aufwärts die Sache so gehandhabt wird wie bisher auch.
Schön wäre es gewesen wenn das Seco den Begriff "Schweres Maschinengewehr" noch etwas genauer umschrieben hätte (sprich wo die Grenze nach oben ist)...
Das Browning M2 wird im Schreiben vom SECO erwähnt.
Gemäss SECO fällt ein DHSK und NSV neu auch unter das WG.
Hab ich mir schon gedacht - ergibt ja auch Sinn. Wie siehts mit einem KPV aus?
Also wenn ich die Auflagen zumindest im Kanton Zürich richtig interpretiere müssen Vollautomat auch ohne Verschluss in einem extra gesicherten Raum/ behältnis und die Haustür reicht nicht auch wenn man alleine wohnt. Muss jedoch das nochmals genauer durchlessen
wiso sollte das nicht reichen?
Schön wäre es gewesen wenn das Seco den Begriff "Schweres Maschinengewehr" noch etwas genauer umschrieben hätte (sprich wo die Grenze nach oben ist)...
der Stanag adapter wurde auch als Zubehör zum Gewehr verkauft, sind aber gemäss meinen Infos noch nicht da und wird gratis nachgeliefert.
Ärger mal deinen Händler;-). Wir hatten die Adapter vor drei Wochen in der Post.
domi1997 Gemäss dem Feedback verschiedener Kunden schiessts sich die Waffe mit dem Compact Streamer von Silent Steel problemlos und ohne Gasausstoss auf der Rückseite.
Habe den Adapter nun auch, danke für den Tipp
der Stanag adapter wurde auch als Zubehör zum Gewehr verkauft, sind aber gemäss meinen Infos noch nicht da und wird gratis nachgeliefert.
Alles anzeigenHallo zusammen
Ich bin auf der Suche nach einer Bullpup als haupt Arbeitspferd. Meine Evaluation hat mich auf die HS VHS-2 gebracht welche fast halb so teuer ist wie ihre Konkurenz(AUG,Tavor,MDR) und eigentlich das gleiche zu Bieten scheint.
Folgende Makel habe ich bisher gehört und wollte gerne eure Meinung dazu hören:
1.Was ja in vielen Videos negativ angeprangert wird ist der Verschlussfanghebel der eher unintuitiv ist. Aber ich denke das kann man lernen oder? (Werde mir das in einem Laden noch Anschauen)
2.Sie soll ja etwas Feuerspucken aus dem Hülsenauswurf mit Schalldämpfer zumindest laut Military arms channel aber habe seither nichts mehr gehört und gehe davon aus das dies eine unglückliche Kombination aus Waffe und Munition war.
3.Garand thumb hatte Probleme mit der Abzugsgruppe, das diese erst nach einem neueinbau wieder funktionierte. Hat das noch jemand beobachtet?
Ebenfalls wollte ich fragen, ob schon jemand Ergahrungen mit gp90 in dem Gewehr hat? An meinem 300m stand ist die Abmachung das mann wenn möglich die Munition vom Verein kauft...Würde dann halt gelegentlich gp90 durchlassen aber normalerweise .223
Ich wäre sehr froh um eure Inputs zu diesen Themen aber auch andere sind Willkommen
Zur Zeit sind in der Schweiz erst die 10 Schuss Varianten. Das weil von den properitäten Magazinen noch keine 30er hier sind und der Stanag-Magazinschacht auch noch nicht. Soll aber gemäss Generalimporteur bald hier sein.
Bist du nicht im Kanton ZH zuhause? Falls ja darfst du meine gerne mal probeschiessen (wenn du die Lokalität dafür stellst). Ich habe aber die nächsten 4 Wochen keine Zeit, danach sieht es besser aus. Meine Threema ID solltest du aus dem Chat haben --> schrieb mich da an oder per PN
Alles anzeigenMan muss erwähnen, dass die exakt gleiche Waffe als Kategorie A und B eingetragen werden kann.
Für Länder in denen du keine grosse Magazine mitnehmen darfst, musst du dein Sportgerät als B-Waffe mitnehmen. Wenn du (in ein anderes Land) grosse Magazine mitnimmst musst du deine Waffe als A-Waffe mitführen.
Mal me Frage, weil ichs noch nicht ganz verstehe.
Ich könnte dann ja jede Waffe einfach als A-Waffe durchführen? Oder muss man im Durchgangsland erst erfragen ob man dies dann im expliziten Fall darf?
Ich möchte an eine Schiessveranstaltung in Polen.
Waffen die mit sollen:
-CZ Bren 2 mit 30 Schuss-Magazin
-Saiga MKK-104 mit 30 Schuss-Magazin
-Steyr L9-A2
-Schalldämpfer
Kann ich damit durch Deutschland fahren?
Für Kat. A brauchst du in jedem Fall die Genehmigung von Durchgangs und Zielland.
und wenn du deine grossen Mags dabei hast ist es unterdessen halt eine Kat. A
--> bei den Deutschen Behörden um eine Erlaubniss bitten oder fliegen und nur bei den Polen fragen.
Der Blish Verschluss tut das auch. Nur halt bei ner popeligen 45er machts keinen Sinn, da keine Wirkung.
Ursprünglich sind das Verschlüsse von groaskalibriger Schiffsartillerie. Da ist deutlich mehr Bums hinter, wo das Prinzip dann klappt.
Der Blish Verschluss war eine Theorie die sich als falsch erwiesen hat - und nein, weder wird noch wurde dieser Verschlusstyp bei Schiffsartillerie eingesetzt. Der Herr Blish hat lediglich seine Beobachtungen bei Schiffsartillerie mit Schraubenverschluss gemacht und seine Theorie darauf aufgebaut.
Der Blish-Verschluss hat keine Wirkung - die Thompson 1928 funktioniert als ganz normaler Masseverschluss. Da man das erkannt hat konnte bei der M1 getrost darauf verzichtet werden.
Sag ich doch.
also ich lese "der verzögert über die Reibung von Messing und Stahl unter Druck" und das stimmt nun mal nicht
Alles anzeigenWürde ich nicht so sehen. Der Verschluss einer MP 41/44 geht erst auf, wenn der Lauf sich genügend weit zurückbewegt hat um über einen mechanischen Hebel das Kniegelenk ein wenig zu beugen. Wenn man z.B. den Lauf festhält, kann man den Verschluss mit einem Putzstock nicht aufdrücken, was bei allen verzögerten Masseverschlüssen aber möglich ist.
Ob auf- oder zuschiessend spielt für den Verschluss nicht so eine Rolle, würde ich behaupten.
Die Masse drückt den ganzen Lauf zurück, welche dann den Verschluss aufknickt. Darum kannst Du den Verschluss auch nicht mit einem Putzstock aufstossen.
Die Masse ist in diesem Fall nicht der Verschluss, sondern der ganze Lauf.
Der Lauf verzögert somit den Verschluss, was auf einen verzögerten Masse-Mechanismus schliessen lässt.
Der Rückstoss drückt den ganzen Lauf zurück und da die Masse nicht der Verschluss ist - ist es auch kein Masseverschluss
Man nennt das System ganz einfach Kniegelenkverschluss
Thompson 1928, hat nen Blish-Verschluss, der verzögert über die Reibung von Messing und Stahl unter Druck.
Ist ne coole Sache, aber eigentlich nicht nötig, weshalb man bei den M1 dann den ganzen Spass weggelassen hat
Der Blish-Verschluss hat keine Wirkung - die Thompson 1928 funktioniert als ganz normaler Masseverschluss. Da man das erkannt hat konnte bei der M1 getrost darauf verzichtet werden.
Ich sehe einen Staatsanwalt der Steuergelder verschwendet - aber Geld haben wir ja genug.
Obs wenigstens nach der ersten Gerichtsrunde reicht? Wir werdens ja sehen
Ihr versteht das alle nicht, das kostet so viel weil Handschutz und Schaft aus geschmolzenen MP7 gegossen wurden
Na wer hat schon vorbestellt?
Ich - zusammen mit 5000 Schuss von den günstigen Geco .223
Da ist die 5.45 x 18 jetzt aber nicht explizit erwähnt? Denkst du, dass das auf die 5.45 x 18 zutreffen könnte?
Das ist korrekt - solche Listen sind selten abschliessend.
Ich für meinen Teil würde nicht dagegen wetten - kann es mangels Waffe, Ammo und Weste aber nicht beweisen.
Alles anzeigenhttps://www.fedpol.admin.ch/da…unitionsverzeichnis-d.pdf
Wüsste nicht warum die Munition verboten sein sollte. Auf der Packung steht ja sogar Lead Core. Mit Magnet liesse sich ja leicht überprüfen, ob ein Stahlkern vorhanden sein sollte.
Im Munitionsverzeichnis wird nach meinem Verständnis nur darauf hingewiesen, dass die Munition gerne Stahlkerne besitzt (mit welchen sie heute, ohne Vorbesitz, sicherlich verboten ist).
"Als Stahlkerne gelten auch Geschosskerne aus „Weicheisen“, „Soft Steal“, etc.
D.h. insbesondere Surplus Munition aus dem ehemaligen Ostblock enthalten in den
meisten Fällen Geschosse mit einem Stahlkern (Weicheisen). Es sind dies insbesondere Patronen in den Kalibern2
:
- Pistolenpatrone 5,45x18mm"-...
Die Munition wird erwähnt unter 2. "Munition mit Hartkerngeschossen".
Ich würde Art. 27 Punkt 2 nochmals durchlesen
(deswegen gibts bei uns auch keine 7.5 Brno)
und ja, ich weiss dass das doof ist
Musste aus Platzgründen eine weitere Gunwall mit dem bestehenden System "einbauen"
Hast du eig dein ganzes haus als sicherer Raum abnehmen lassen?
Es geht in die Richtung - ich werde aber keine Sicherheitsdetails erläutern