Hoi zäme
Ich möchte meine erste ABK Sammler beantragen und ich habe dazu zwei Fragen:
-Müssen im Waffenverzeichnis auch Nichtfeuerwaffen(bspw. Schreckschusswaffen, CO2-Waffen) vermerkt werden?
-Gibt es exakte formale Anforderungen an das Sicherheitskonzept oder kann man das individuell gestalten?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.