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Fragen zu Waffenverzeichnis + Sicherheitskonzept bei ABK Sammler

  • jon_bravo
  • 10. Januar 2021 um 22:12
1. offizieller Beitrag
  • jon_bravo
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    • 10. Januar 2021 um 22:12
    • #1

    Hoi zäme

    Ich möchte meine erste ABK Sammler beantragen und ich habe dazu zwei Fragen:

    -Müssen im Waffenverzeichnis auch Nichtfeuerwaffen(bspw. Schreckschusswaffen, CO2-Waffen) vermerkt werden?

    -Gibt es exakte formale Anforderungen an das Sicherheitskonzept oder kann man das individuell gestalten?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

  • Smash
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    • 10. Januar 2021 um 22:30
    • #2

    Zu Punkt 1 - Meinte nicht, habe meine Airsoft-Flinten darauf nicht verzeichnet, da diese keine Bewilligung erfordern.

    Bewilligungspflichtige Feuerwaffen oder solche mit Vertrag (K31...) sind bei mir auf dem Verzeichnis.

    Zu Punkt 2 - der Kanton Bern führt ein PDF an für das Konzept, als Beispiel:

    https://www.police.be.ch/content/dam/po…t_sammler_d.pdf

    In welchem Kanton wohnst du?

  • jon_bravo
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    • 11. Januar 2021 um 11:11
    • #3

    Vielen Dank für die Antwort.

    Ich wohne im Kanton Schaffhausen. Dort hat es leider keine Vorlage wie in Bern oder Zürich, aber ich werde mich in etwa an diese Formulare halten.

  • Online
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    • 11. Januar 2021 um 11:19
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    In SH kannst du das Formular von Zürich nehmen, das mache ich auch so. Zürich durchstreichen, Schaffhausen hinschreiben.

    Im Verzeichnis (Excel) habe ich die Co2-Waffen drin, aber nur der Vollständigkeit halber.

    Grusd aus dem Chläggi

  • Doggenrotti
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    • 11. Januar 2021 um 11:28
    • #5

    Ich bin grad dabei eine Erweiterung meiner Aufbewahrung zu planen... Die Schränke sind voll bis oben hin, da passt ohne pressen nix mehr rein.

    Nun habe ich vor, einige Waffen im Arbeitszimmer an die Wand zu hängen, mit einer abschliessbaren Tür mit Stabmattengitter davor und die Waffen mit einem Sicherheitskabel wie es auf Messen verwendet wird, noch Zusätze an die Wand zu sichern.

    Die einzige noch freie Wand, und die will ich nicht auch mit Waffenschränken vollstellen.

    Hat schon jemand Erfahrungen gemacht ob das so akzeptiert wird?

  • jon_bravo
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    • 11. Januar 2021 um 11:47
    • #6

    MRCL Vielen Dank für deine Antwort. Dann werde ich das auch so machen.

    Gruss aus der Breiti :)

  • Bro
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    • 11. Januar 2021 um 12:10
    • #7
    Zitat von Doggenrotti

    Ich bin grad dabei eine Erweiterung meiner Aufbewahrung zu planen... Die Schränke sind voll bis oben hin, da passt ohne pressen nix mehr rein.

    Nun habe ich vor, einige Waffen im Arbeitszimmer an die Wand zu hängen, mit einer abschliessbaren Tür mit Stabmattengitter davor und die Waffen mit einem Sicherheitskabel wie es auf Messen verwendet wird, noch Zusätze an die Wand zu sichern.

    Die einzige noch freie Wand, und die will ich nicht auch mit Waffenschränken vollstellen.

    Hat schon jemand Erfahrungen gemacht ob das so akzeptiert wird?

    Habe sowas schonmal bei einem Sammler gesehen.
    Knackpunt dort war die Türe und Fenster.


    solltest du also ne wirklich solide Tür haben und auch gute Fenster (oder gar keine) sollte das schon gehen.

  • domi1997
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    • 11. Januar 2021 um 13:54
    • #8

    Dein Verzeichnis müsste theoretisch sogar nur die verbotenen Waffen beinhalten so steht es zumindest auf dem Formular der Kapo Zürich. Es schadet jedoch sicher nicht alle Schusswaffen aufzuschreiben. Airsoft und luftgewehre würde ich jedoch weglassen

  • domi1997
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    • 11. Januar 2021 um 18:56
    • #9
    Zitat von heracles

    Ins Verzeichnis kommen nur die verbotenen Waffen (z.B, Vollautomaten, Maschinengewehr, Schalldämpfer) , also die mit einer kantonalen Sonderbewilligung!

    Alles andere (ABK, WES, ID, usw) nicht aufführen. Keinen voreilenden Gehorsam in der Bürokratie.

    Die kapo Zürich verweist beim Sicherheitskonzept wo man auch die Liste ausfüllen oder Beilegen muss auf den Artikel 28e Absatz 2 im Waffengesetz welches regelt das ein Register angelegt werden muss also nicht Kantonal gilt.

    Dort heisst es wie folgt:

    Artikel 28e Absatz 2 (waffengesetz)

    " Sammler und Sammlerinnen sowie Museen müssen: a. ein Verzeichnis führen, das alle in ihrem Besitz befindlichen Feuerwaffen nach Artikel 5 Absatz 1 umfasst; das Verzeichnis ist stets aktuell zu halten;"

    Gehen wir nun zu Artikel 5 Absatz 1 dann sieht man das dort auch Magazine mit hoher ladevorrichtung erwähnt sind:

    Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classif…3208/index.html

    Disclaimer: Ich heisse das Ganze nicht gut aber finde solche Aussagen mutig ohne das Gesetz gelesen zu haben.

    Fazit: alles ab ABK gehört ins Register. Wes und Vertragswaffen müssen nicht aber die Kapo weis wenn alles legal ablauft sowieso davon...

  • Doggenrotti
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    • 11. Januar 2021 um 22:16
    • #10

    ABK Waffen sind verboten.

  • domi1997
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    • 11. Januar 2021 um 22:22
    • #11
    Zitat von heracles
    Zitat von domi1997
    Zitat von heracles

    Ins Verzeichnis kommen nur die verbotenen Waffen (z.B, Vollautomaten, Maschinengewehr, Schalldämpfer) , also die mit einer kantonalen Sonderbewilligung!

    Alles andere (ABK, WES, ID, usw) nicht aufführen. Keinen voreilenden Gehorsam in der Bürokratie.

    Die kapo Zürich verweist beim Sicherheitskonzept wo man auch die Liste ausfüllen oder Beilegen muss auf den Artikel 28e Absatz 2 im Waffengesetz welches regelt das ein Register angelegt werden muss also nicht Kantonal gilt.

    Dort heisst es wie folgt:

    Artikel 28e Absatz 2 (waffengesetz)

    " Sammler und Sammlerinnen sowie Museen müssen: a. ein Verzeichnis führen, das alle in ihrem Besitz befindlichen Feuerwaffen nach Artikel 5 Absatz 1 umfasst; das Verzeichnis ist stets aktuell zu halten;"

    Gehen wir nun zu Artikel 5 Absatz 1 dann sieht man das dort auch Magazine mit hoher ladevorrichtung erwähnt sind:

    Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classif…3208/index.html

    Disclaimer: Ich heisse das Ganze nicht gut aber finde solche Aussagen mutig ohne das Gesetz gelesen zu haben.

    Fazit: alles ab ABK gehört ins Register. Wes und Vertragswaffen müssen nicht aber die Kapo weis wenn alles legal ablauft sowieso davon...

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    Richtig, gilt für Museen und Sammler. Es steht nichts davon das man diese Informationen automatisch der Polizei mitzuteilen hat. Auszuweisen hat man nur die verbotenen Waffen und keine anderen.

    Alles anzeigen

    Das waffenregister muss ja nur als sammler und museum geführt werden daher geht das definitv darunter. Die liste die mit dem antrag gesendet werden muss ist ja ein momentan auszug deines registers....

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