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  1. Waffenforum Schweiz
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Gesetzgebung Flammenwerfer Schweiz

  • Makarov
  • 23. März 2020 um 20:02
1. offizieller Beitrag
  • Makarov
    Gast
    • 23. März 2020 um 20:02
    • #1

    Salü Zäme

    Ich komme mal wieder mit einer exotischen Frage 8o

    Wie sieht die Gesetzgebung für Flammenwerfer in der Schweiz aus?

    Das einzige was ich gefunden habe ist dass militärische Flammenwerfer auf der Verordnung über das Kriegsmaterial. Somit wird für den Erwerb von einem Flammenwerfer eine "Einzelbewilligungen" benötigt. Hat jemand von euch schon Erfahrungen gesammelt oder so was in die Richtung und gibt es auch zivile Flammenwerfer?

  • MRCL
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    • 23. März 2020 um 20:39
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Gemäss Aussagen von Leuten, die es wissen: Flammenwerfer = Grosse Sonderbewilligung.

    Aber kannst gerne mal das fedpol fragen...

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  • gromadusi
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    • 23. März 2020 um 20:47
    • #3

    Wäre auch noch wichtig zu wissen, was denn militärische Flammenwerfer von zivilen (?) Flammenwerfern unterscheidet. Für die Einfuhr von Musk's Not-A-Flamethrower wurden ja auch Bussen verteilt, allerdings glaube ich weil es angeblich Imitationswaffen seien (welche Waffe sie imitieren würde mich zwar auch noch interessieren).

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • MRCL
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    • 23. März 2020 um 20:53
    • Offizieller Beitrag
    • #4
    Zitat von gromadusi

    (welche Waffe sie imitieren würde mich zwar auch noch interessieren).

    Naja, der Flammenwerfer imitiert ein Gewehr...

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  • gromadusi
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    • 23. März 2020 um 21:05
    • #5
    Zitat von MRCL
    Zitat von gromadusi

    (welche Waffe sie imitieren würde mich zwar auch noch interessieren).

    Naja, der Flammenwerfer imitiert ein Gewehr...

    Etwa so sehr wie eine Wasserpistole eine Pistole imitiert.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Doggenrotti
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    • 23. März 2020 um 21:24
    • #6

    Ich habe einen Freund der zunächst eine Anzeige bekommen hat wegen Import einer Imitationswaffe, dann hat er eine Bewilligung besorgt und den nicht-Flammenwerfer-Flammenwerfer abgeholt und die Sache war erledigt...

  • swisswaffen
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    • 23. März 2020 um 21:36
    • Offizieller Beitrag
    • #7

    Das Imitationsding haben wir schon mal diskutiert.

    Die Verordnung sagt:

    Art. 6 Mit Feuerwaffen verwechselbare Waffen

    (Art. 4 Abs. 1 Bst. f und g WG)

    Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen sind mit Feuerwaffen verwechselbar, wenn sie auf den ersten Blick echten Feuerwaffen gleichen, und zwar unabhängig davon, ob eine Fachperson oder sonst jemand nach kurzer Prüfung die Verwechselbarkeit erkennt.


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    • 23. März 2020 um 21:52
    • #8

    Ein Flammenwerfer ist aber weder eine Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- noch eine Soft-Air-Waffe.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • swisswaffen
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    • 23. März 2020 um 21:54
    • Offizieller Beitrag
    • #9

    Eine Imitiationswaffe, wenn's so aussieht wie eine Waffe.


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  • easyjones
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    • 23. März 2020 um 23:16
    • Offizieller Beitrag
    • #10

    Ach, ein Flammenwerfer ist also eine Waffe?

    Ich dachte immer die wären da, um ein Lagerfeuer zu entzünden. ;)

    Die Zeit ist ein großer Lehrer. Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler. (Buddha)

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    • 24. März 2020 um 01:20
    • #11
    Zitat von Michu_ch

    Wo kann man einen Kaufen?8)

    Beim Landwirtschaftsmarkt einfach einen tragbaren Gülleverteiler kaufen, dann musst du nur noch eine bessere Düse dranbauen (am besten mit gefedertem Rückschlagventil) und mit dem richtigen Treibstoff füllen. Ein hitzefester Schlauch wäre auch eine gute Sache, aber nicht unbedingt nötig, wenn du aufpasst.

    Dies sind natürlich nur rein theoretische Überlegungen und soll nicht heissen, dass ich das schon mal gemacht hätte.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • swisswaffen
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    • 24. März 2020 um 08:15
    • Offizieller Beitrag
    • #12

    Uebrigens wurden die Armeeflammenwerfer eine gewisse Zeit bei Polizeikorps als Tränengaswerfer eingesetzt. Ohne Flamme *g*


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    • 24. März 2020 um 08:23
    • #13

    In Deutschland haben sie teilweise Tränengas in die fahrbaren Wasserwerfer gemixt... Früher. Heute ist sowas ja leider verboten

  • swisswaffen
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    • 24. März 2020 um 08:53
    • Offizieller Beitrag
    • #14
    Zitat von Doggenrotti

    In Deutschland haben sie teilweise Tränengas in die fahrbaren Wasserwerfer gemixt... Früher. Heute ist sowas ja leider verboten

    Das ist bei uns heute noch vorgesehen und legitim. Der Kommandant des Wasserwerfers kann dies auslösen.

    Die deutsche Polizei setzt allgemein keine Distanzmittel (z.B. Gummi, Gas) ein, sondern geht mehr auf Tuchfühlung. Verschiedene Länder, verschiedene Taktiken.


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