Luftpistole in der Wohnung schiessen

  • Darum wohnt man nicht da wo es Nachbarn gibt ^^

    Bei mir im Ort knallt es ab und zu mal hier und dort und an Silvester und am ersten August hört man mitunter 24x peitschendes knallen, dann etwas Ruhe und wieder 24 mal... Ich hab sogar mal was knattern hören.

    Vielleicht wars auch nur ein mega-Specht :alu:

    Bei uns um Weinbaudorf knallt es zur Zeit ständig, wegen den Vögeln.

  • Guckst Du Waffengesetz (WG), Art 5., Absatz 3 und 4:


    4 Verboten ist das Schiessen mit Feuerwaffen an öffentlich zugänglichen Orten ausserhalb der behördlich zugelassenen Schiessanlässe und ausserhalb von Schiessplätzen.

    5 Erlaubt ist das Schiessen mit Feuerwaffen an nicht öffentlich zugänglichen und entsprechend gesicherten Orten sowie das jagdliche Schiessen mit Feuerwaffen.



  • Ja gut was heisst nicht öffentlich zugänglich..

    theoretisches Szenario: meine Oma hat etwas Land hinterm Haus mit optimalem Hang als Kugelfang. Da es ein Privatgrundstück ist wäre es theoretisch nicht öffentlich. Reicht es denn da aus ein Schild aufstellen und warnen oder einzäunen falls so ein Vogel ausversehen in den Garten stapft?

    Oder wie ist das definiert..


    Zudem hätten die Nachbarn hätten sicher bezüglich Lärm was dagegen 😂

  • Ja gut was heisst nicht öffentlich zugänglich..

    theoretisches Szenario: meine Oma hat etwas Land hinterm Haus mit optimalem Hang als Kugelfang. Da es ein Privatgrundstück ist wäre es theoretisch nicht öffentlich. Reicht es denn da aus ein Schild aufstellen und warnen oder einzäunen falls so ein Vogel ausversehen in den Garten stapft?

    Oder wie ist das definiert..


    Zudem hätten die Nachbarn hätten sicher bezüglich Lärm was dagegen 😂

    141 IV 132


    Zitat

    Zu einem Haus gehörende Plätze, Höfe oder Gärten sind in Anlehnung an Art. 186 StGB und die dazu ergangene Rechtsprechung nicht "öffentlich" bzw. der "Öffentlichkeit nicht zugänglich" im Sinne von Art. 27 Abs. 1 WG, wenn sie umfriedet sind.

    Hört mir doch auch mal zu wenn ich zum 1000sten mal sage "befriedetes Gründstück" ;)

  • Zur Klärung:


    Eine Einfriedung oder Umfriedung (veraltet auch Einfriedigung) ist eine Anlage an oder auf einer Grundstücksgrenze, die dazu bestimmt ist, ein Grundstück ganz oder teilweise zu umschließen und nach außen abzuschirmen, um unbefugtes Betreten oder Verlassen oder sonstige störende Einwirkungen abzuwehren. (Wikipedia)


    Es sind aber neben dem Waffenrexht auch noch so Nebensächlichkeiten wie das Umweltschutzgesetz (Mimimi wegen Blei im Boden), Immissionsschutz (Mimimi wegen Lärm) und sonstiges wie der gesunde Menschenverstand (Mimimi der Nachbarn, Helikoptereltern und Linksgrün im allgemeinen, wie zb mit ner natürlich halbauto Uzi im Garten in der Zürcher Innenstadt oder schiessen vom Balkon in den eigenen Garten) zu beachten.

    Gibts hier in Ch nicht auch noch den herzigen Tatbestand "Erschrecken der Bevölkerung) ^^