Beiträge von Senior_M

    Genau😅

    er der Meinung sei

    Beschwerdefähige Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung.

    So willkürliches Zeugs hat bei Behörden nichts zu suchen. Zumal ISSF bis zu 8mm geht, was definitiv stärker ist als GP11.

    Ich habe nie gesagt, dass ich seine Aussagen unterstütze. Das Gegenteil ist der Fall😉

    Habe nur die Aussage frei/nicht wortwörtlich zitiert.

    Der Neue

    Schön, dass Du Dich für unser Hobby so einsetzt!


    Ich will Dich nicht demotivieren, aber ich war mal bei demjenigen Herrn im SM-Kurs, welcher im Aargau über diese Gesuche entscheidet.

    Er meinte, dies sei durchaus möglich und es gäbe solche Anlagen in der Schweiz.

    Da das Erteilen der Bewilligung jedoch in seinem Ermessen liege und er der Meinung sei, die Stände seiene vom Steuerzahler finanziert zwecks Schiesswesen ausser Dienst, werde er jedes Gesuch ablehnen.


    Ein Versuch kann jedoch trotzdem nie schaden ;)

    Hallo zusammen



    Folgende Herausforderung:

    Ich konnte vor einiger Zeit einen ZFK 31/43 in top einem top Zustand, optisch wie technisch, relativ preiswert erwerben. Dies allerdings mit einem Manko; die Optik ist ziemlich trüb/vergilbt, sodass man sie nicht mehr wirklich nutzen kann.

    Vom Büchsenmacher meines Vertrauens wurde mir Optik Riesen empfohlen. Dieser meinte auf Anfrage allerdings, er könne mir bei dieser Optik leider nicht weiterhelfen. Seines Wissens nach, hätten das früher Büchsenmacher/Waffenmechaniker in den Zeughäusern mit den entsprechenden Werkzeugen und ggf. Ersatztteilen, gemacht.


    Weiss jemand von euch einen Spezialisten, der mir hier weiterhelfen könnte?


    Gruss

    Ich habe heute mit dem Waffenbüro des Kt. Schwyz telefoniert und erfahren, dass die Vergabe von Schalldämpfern in Schwyz recht restriktiv gehandhabt wird.

    Du hast dich mit dieser Antwort zufrieden gegeben?

    Was heist zufriedengegeben? Man hat mir erklärt, dass ich als Sammler (10 Waffen in den letzten 5 Jahren beschafft) oder als Sportschütze (wenn z.B. ein Stand oder ein Veranstalter SD als Pflicht dekalriert) mit einer Bewilligung rechnen kann.

    motherboard hat meines Wissens nach Recht. Die Aargauer regeln das auch so, dieses Modell kommt, gerüchten zufolge, aus dem Kanton Zürich.

    Gemäss Fachstelle SIWAS der Kapo Aargau haben sich vor längerer Zeit viele der Kantone auf dieses Modell geeinigt.


    Die Schwyzer Regelung entspricht also wohl der "Norm" Aussie

    Hallo zusammen


    Vielen Dank für all eure Feedbacks!


    Soweit sind wir alle einer Meinung, einen Rucksack sollte man erstmal tragen, um zu sehen, ob er einem passt.

    Den neuen Gebirgsrucksack der Armee konnte ich mal auf einer Wanderung "Probetragen", der passte mir gut.

    Weiss von euch jemand ob es diesen, oder einen nahezu gleichen (selbe Marke "Zivilausführung"), zu kaufen gibt?

    Hallo zusammen


    Für das Wandern und Biwakieren bin ich auf der Suche nach einem... angenehmeren und zeitgemässeren... Rucksack als den KaRusa.

    Ein Freund hatte letztens den Gebirgsrucksack 19 der Armee (von Urbanrock?) dabei.

    Der schien ziemlich gut, bequem und für meine Zwecke geeignet. Jedoch finde ich den nirgends.

    Auch den Gebirgsrucksack 07 oder Kastingerrucksäcke kann ich nirgends finden.

    Weiss hier jemand von euch mehr?


    Gruss

    @alle


    Das von mir genannte Beispiel war absichtlich dermassen überspitzt "Blick"-tauglich ausgeschmückt.


    Damit wollte ich auf diejenigen wenigen (!) unter uns anspielen, welche mit ihrem Verhalten uns allen Schaden.


    Oder habt ihr etwa noch nie eine Person erlebt, welche eine oder am besten gleich alle SiVos missachtet hat und scheinbar über keinerlei gesunden Menschenverstand verfügt? Und währenddessen mit einer Schusswaffe nicht manipuliert und schiesst, sondern wirklich mehr "herumfuchtelt" und "herumballert"? Ohne gross etwas zu treffen, dafür währenddessen das gesamte Umfeld gefährdet?


    Wie gesagt, sind diese Leute die Ausnahme.

    Aber im Hinblick auf diese, kann ich diese "5 Jahre, 10 Waffen" Handhabung durchaus nachvollziehen.


    Aber wie gesagt, das ist meine Meinung.

    Sie haben selber Freude am Thema und wollen nichts verbieten, lediglich die geltenden Gesetze anwenden.

    10 Waffen 5 Jahre steht aber nirgends im Gesetz.

    Da hast Du Recht.


    Trotzdem ist es in vielen Kantonen gängige Praxis.

    Macht meiner Meinunf nach auch Sinn.


    Denn dass nicht der frisch 18-jährige mit der Glock 18 mit SD im Schiesskeller wild vollautomatisch herumballern gehen soll, sind wir uns glaube ich alle einig.


    Und eigentlich müssen sie sowieso keine SON bewilligen...


    Deswegen finde ich persönlich diese Verfahrensweise gar nicht mal soo schlecht.


    Jedoch steht natürlich allen ihre persönliche Meinung zu.

    Habe auch die Erfahrung mit der 10 Waffen, 5 Jahre Regel in AG.


    Aber im Zweifalsfall einfach anrufen und freundlich und ehrlich fragen, was man wissen will. Die von der SIWAS sind meiner Erfahrung nach top.

    Sie haben selber Freude am Thema und wollen nichts verbieten, lediglich die geltenden Gesetze anwenden.

    Mit 15 in den Jungschützenkurs 300 m.

    Quasi auf den 18. Geburtstag den K11 vom Urgrossvater und den K31 vom Grossvater geschenkt bekommen. Da beide schon länger gestorben waren, lagen die in einem Keller rum. Nach einmal putzen und fetten waren sie wieder wie neu😉

    Die erste gekaufte Waffe war dann ein paar Monte später ein occasions PE90 von einem Büchsenmacher. Da unsere JS-Gewehre zu jener Zeit nicht so tolle Exemplare waren, brauchte ich als (damals noch ambitionierterer) Schütze natürlich ein Eigenes🤷🏼‍♂️

    Fürs Pistolenfeldschiessen kam dann nochmals ein paar Monate später eine P75 von einem Vereinskollegen hinzu...


    Ist schon einige Zeit her, seit da gab es noch das Eine oder Andere...😅

    Hallo zusammen



    An meinem SG553 LB habe ich einen Kastingerriemen dran. Eigentlich bin ich sehr zufrieden damit, jedoch stört mich der grosse Restanteil an Riemen. Besonders der Teil beim Kolben kommt gerne mal unangenehm in den Weg beim Anschlagen.

    Siehe Fotos:


    Wie habt ihr das gelöst? Rest abgeschnitten und angebrannt?



    Gruss

    Trennen will ich mich, wie sicher alle hier, von keiner, aber wenn es hart auf hart käme...


    - Stgw 90, damit ich weiter 300 Meter schiessen kann. Könnte auch, angepasst werden, wenn man wieder mal Lust auf KD-Box mässiges Schiessen hätte, auch Schiessen auf mittellange Distanzen (mit ZF) würde drinliegen. Wenn man denn mal die Gelegenheit hätte... Ausserdem eine Waffe die mir liegt und ich sehr gut kenne. Munition und Ersatzteile wären auch kein Problem.

    - Sphinx SDP Compact, optimal als dynamische und auch sportliche Waffe. Liegt mir persönlich sehr gut und sollte ja glaub ich nun auch fürs Ordonanzschiessen zugelassen sein? Auch hier Munition kein Problem, Ersatzteile dank Phoenix auch machbar.

    - ZFK 55, erstaunlich was man noch aus dem über 50-jährigen Schmidt-Rubin-System herausholen konnte. Ein auf Präzision getrimmter K31, welcher sich ja eigentlich nicht gerade für ZFs anbot. Technisch wie auch historisch von mir aus gesehen eine interessante Waffe. Wäre die eine Waffe die ich als Sammlerstück behalten wollen würde. Ausserdem vielleicht auch ein Gewehr für grössere Distanzen? Wieder müsste man erst mal die Gelegenheit haben...



    Wäre es eigentlich Bschiss, wenn man in dieser hypothetischen Situation vom Bund ein Stgw 90 und eine P75 fürs sportliche Schiessen ausleihen würde (wenn man denn nicht mehr im Militär wäre)? Das ist ja mittels WES heute schon möglich und die Waffen würden ja nicht einem selbst, sondern immernoch dem Bund gehören..🤔