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Sammlungsanspruch für Automaten

  • RogerD'Anna
  • 13. Februar 2020 um 18:35
1. offizieller Beitrag
  • RogerD'Anna
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    • 13. Februar 2020 um 18:35
    • #1

    Es ist ja so, dass wenn man eine automatische Waffe will zuerst eine Samling von 10 Waffen oder so haben muss.

    Was ist wenn das erreicht ist und man eine vollauto Waffe besitzt, später die Sammlung aufgeben will, die aut. Waffe aber behalten möchte? Wird der Anspruch aberkannt?

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es!

  • Doggenrotti
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    • 13. Februar 2020 um 18:40
    • #2

    Das sehen die Kantone ja unterschiedlich... Also die Anzahl an benötigten Waffen, wie lange man sie hat, welche Art von Waffen... Ich würde direkt beim Kantonalen Waffenbüro anfragen. Ich habe immer sehr kompetente und freundliche Antworten gekriegt.

    Tendenziell finde ich es allerdings verwerflich, Waffen wieder einfach so wegzugeben.... Ausser günstig an mich^^

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    • 13. Februar 2020 um 19:02
    • Offizieller Beitrag
    • #3
    Zitat von Partisan

    Was ist wenn das erreicht ist und man eine vollauto Waffe besitzt, später die Sammlung aufgeben will, die aut. Waffe aber behalten möchte? Wird der Anspruch aberkannt?

    Ich denke mal nein, obwohl ich mir über diese Frage nie Gedanken gemacht habe.

    Der "Sinn" der X Waffen in Y Jahren Regel ist ja, dass man erstens schon bekannt ist beim Wafenbüro und quasi dargelegt hat, dass man ein verantwortungsvoller Waffenbesitzer ist. Dann kriegt man ausnahmsweise eine Genehmigung für Vollautomaten (theoretisch). Wenn man dann ein paar Jahre später runterfährt sollte das egal sein, da du die Waffe zum Zeitpunkt des Kaufes legal erworben hast und sie dir nicht mehr einfach weggenommen werden kann.

    (Noch) haben wir in der Schweiz keine Bedürfnisnachweispflicht für bestimmte Waffen (obwohl der Schiessnachweis nahe dran ist).

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  • swisswaffen
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    • 13. Februar 2020 um 19:07
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Der einzig legale Weg ist, schnell noch 9 zusätzliche Vollautomaten (ja, Vollautomaten) zu kaufen.


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    • 13. Februar 2020 um 21:31
    • #5

    Vollautomaten haben ja schon einen Reiz aber da es mühsam für Bewilligungen zum schießen ist turnt es mich ab. Denke eher an einen umgebauten Vollautomaten wobei mir dabei das Herz schmerzt.

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    • 13. Februar 2020 um 22:42
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Umgebaute Vollautomaten sind seit der Gesetzesänderung leichter zu bekommen, da sie nicht mehr als Vollautomaten zählen wie früher (je nach dem). Das ist teilweise nützlich, da umgebaute VA nach alter Norm teilweise günstiger sind, als HA Varianten, auch gebraucht.

    VA zum Schiessen kaufen lohnt sich eher weniger. Zum Sammeln, klar. Zumindest für mich sind die Hürden gefallen, da die Bedingungen für eine ABK Sammler die gleichen sind wie bei der AB Gross. Und da ich die ABK Sammler habe kommts jetzt auch nicht mehr draufan.

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    • 13. Februar 2020 um 23:29
    • #7

    ABK sammler für die krinkov habe ich auch eine bekommen und bin nun mal die Grenzen am austesten und habe einen Antrag für einen Schalldämpfer eingeschickt. Aber ja ein umgebauter halbautomat eine ppsh41 wäre wirklich interessant aber ich kenn mich zum ehrlich sein zu wenig aus wo man sowas kauft und auf was man achten muss. Da habe ich angst alt eisen zu kaufen oder zu viel zu bezahlen. Als Vollautomat würde ich gerne ein MG42 kaufen aber liegt beim platz nicht ganz din

  • domi1997
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    • 14. Februar 2020 um 11:21
    • #8

    Okey gestern Antrag eingeworfen und heute ein Anruf mit einer Absage. Bin wohl noch zu jung für böse Waffen...

  • Schussfriend
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    • 14. Februar 2020 um 11:35
    • #9

    Kanton? Begründung?

    Ich denke wenn man mal nen VollAutomaten hatt kann man seine Sammlung verkaufen da sie ja nicht kontrollieren ob man noch sammler ist und die anderen Waffen immer noch im Besitzt hat.

  • domi1997
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    • 14. Februar 2020 um 15:24
    • #10

    Ich bin nicht sicher ob du mich meinst aber ist Kanton Zürich und die Begründung ist die alte sie wollen dich zuerst 5 Jahre kennen lernen und das du mindestens 12 Waffen besitzt wenn du es als Sammler kaufen willst. Nun der Herr am Telefon war glaube ich von dieser Vorschrift selbst nicht ganz überzeugt aber hat es schön geredet indem er meinte im Kanton Schwyz könne man zwar alles direkt kaufen dürfte aber nicht mal mit Schalldämpfer schiessen(macht für mich keinen Sinn rechtlich aber war seine Aussage). Nun ich möchte hier weder den Herrn schlecht hinstellen, denn er ist nur die Exekutive noch herum stänkern aber es ist jetzt halt so. Pünktlich am 17. August 2021(mein Geburtstag) werden sie ein Antragsformular für einen Schalldämpfer auf dem Tisch haben denn ich habe damals genau auf meinen 18. Geburtstag meinen ersten Wes beantragt.

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