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Frage zu Import einer Luftpistole aus Österreich (Direktabholung)

  • Ryma
  • 30. November 2019 um 22:32
1. offizieller Beitrag
  • Ryma
    9mm Parabellum
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    • 30. November 2019 um 22:32
    • #1

    Hallo zusammen

    Sind für den Import (Direktabholung) einer SportLupi aus Österreich bestimmte Richtlinien zu beachten?

    Jemand hat mir gesagt, dass Luftpistolen keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind und somit wie jede andere Ware eingekauft und in die Schweiz eingeführt werden.

    Ich möchte dies hier von Fachleuten gerne bestätigt wissen. Freue mich auf Antwort.

    Grüsse, ryma

    Einmal editiert, zuletzt von Ryma (1. Dezember 2019 um 20:41)

  • Ryma
    9mm Parabellum
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    • 1. Dezember 2019 um 20:07
    • #2

    Hat sich alles geklärt.

  • Online
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    • 1. Dezember 2019 um 20:23
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Hat sich deine Annahme in dem Fall bestätigt?

    Sent from my VKY-L09 using Tapatalk

    • Nächster offizieller Beitrag
  • Ryma
    9mm Parabellum
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    • 1. Dezember 2019 um 20:41
    • #4
    Zitat von MRCL

    Hat sich deine Annahme in dem Fall bestätigt?

    Sent from my VKY-L09 using Tapatalk

    Ja, korrekt. Absolut unproblematisch bis 7,5 Joule.

    Ich spare beim geplanten Kauf einer Steyr EVO 10E um die CHF 650 gegenüber meinem üblichen CH-Webshop.

    Unglaublich diese Abzockerei in der Schweiz. Distanz zum Österreicher Laden ist in etwa gleich weit weg wie wenn ich zum bisherigen CH-Laden fahren würde. Besser geht's nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Ryma (19. Februar 2020 um 15:38)

  • ghost979
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    • 19. Februar 2020 um 14:53
    • #5

    Also für den Threadsteller ist das Anliegen wohl erledigt.
    Aber viele lesen ja auch passiv mit.
    Ich würde davor warnen das so zu handeln! Alles was wie eine Waffe aussieht sollte NICHT über die Grenze genommen werden.


    Eine Druckluftwaffe wird durch WG Art. 10 Abs. 1 d/e erfasst.
    https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a10

    Genau so wie z.B. auch ein CH Karabiner 31 oder ein Airsoft/Soft-Air Markierer (ich weigere mich sowas Waffe zu nennen) oder sogar nur ein NIEMALS schussfähiges Modell, was nur als Deko produziert wurde.
    Einzige Ausnahme ist z.B. eine durchsichtige "Chäpslipistole", da hier sofort ersichtlich, dass nicht eine "scharfe" Waffe ist. Wobei auch das ein slippery slope ist. Diese "Ausnahme" wurde aber mal von einer Kapo so publiziert. Der Ganze *piep* wurde ja nach der Gesetzesrevision 2008 eingeführt.
    Man kann nur auf Stories wie:

    https://www.20min.ch/schweiz/news/s…r-Guns-13641177

    verweisen.


    Hat hier gemand gesicherte Infos dazu vom Fedpol?
    Meine Interpretation ist, dass es auf jedenfall eine Importbewilligung vom Fedpol für den nichtgewerbsmässigen Import braucht.

    Einmal editiert, zuletzt von ghost979 (19. Februar 2020 um 15:27)

  • Ryma
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    • 19. Februar 2020 um 15:37
    • #6
    Zitat von ghost979

    Also für den Threadsteller ist das Anliegen wohl erledigt.

    Richtig.

    Zitat von ghost979

    Ich würde davor warnen das so zu handeln! Alles was wie eine Waffe aussieht sollte NICHT über die Grenze genommen werden.

    Ich und ein paar Schützenkameraden würden es wieder machen.

    Ein CH-Shop-Betreiber meinte mir gegenüber vor dem Kauf der Lupi in Österreich, dass absolut keine Probleme zu erwarten seien, weil eine Lupi bis 7,5 Joule nicht unter das CH-Waffengesetzt fiele. Fröwis hat dies dann auch bestätigt.

    Als ich am CH-Zoll die MWST begleichen wollte nahm ich zusätzlich noch den ganzen Bagage, den ich bei Fröwis eingekauft hatte, mit ins Zoll-Büro. Aber es wurde nur nach der Rechnung gefragt, um die MWST zu errechnen.

    Jedenfalls lasse ich mich und jene, mit denen ich im Verein bereits geredet habe, von jenen in den Wind geschossenen Warnungen nicht davon abbringen, vom günstigeren „Ennet-der-Grenze“-Kauf Gebrauch zu machen.

  • Online
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    • 19. Februar 2020 um 15:52
    • #7

    Ein Freund von mir hatte Ärger mit dem Zoll weil er einen "Not-a-flamethrower" - Flammenwerfer bestellt hatte. (ja. Blödsinn, das Teil, aber man ist ja Elon Musk Jünger und muss es also haben)

    Was passierte : Anzeige wegen unbewilligtem Import einer IMITATIONSWAFFE

    Somit wäre ich von dem Import von Druckluftwaffen ohne Bewilligung absehen.

    Ich brauchte für meine jedenfalls ebenso eine Bewilligung (Opas Diana 48 und Haenel 49)

  • Ryma
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    • 19. Februar 2020 um 16:39
    • #8

    Es ist und war immer nur die Rede von einer Sport-Lupi bis 7,5 Joule. Und diese braucht keine Bewilligung.

  • ghost979
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    • 19. Februar 2020 um 17:16
    • #9

    Jeder ist seines Glückes Schmied. Du darfst das gerne so machen Ryma und deine Kollegen auch...
    Den anderen würde ich davon abraten, bis sie etwas gegenteiliges schriftlich haben. Gerne mal googeln. Gibt genug Artikel dazu von Leuten die z.B. eben Airsoft/Soft-Air Markierer bestellt haben etc. im Ausland und dann grosse Probleme kriegten. Je nach Beamten.
    Ich habe es für diejenigen reingestellt die den Thread hier lesen, dass sie es besser vorher und schriftlich abklären beim Fedpol (ZSW).

    Die (meisten) Grenzbeamten haben nämlich praktisch keine Ahnung.

    Konnte grade diese Woche 30min meiner Zeit mit 3 Leuten des Grenzwachkorps verbringen, welche meinten es sei nicht legal Magazine zu importieren ohne Importbewilligung etc... und das normalgrosse Magazine nun ja illegal seine etc. etc.... alles Quatsch.
    Dann haben Sie (über einen Kollegen im Büro, weil sie keinen Zugriff haben - JA WARUM WOHL haben sie keinen Zugriff....) abgeklärt ob ich legale Waffen dazu habe etc... Was natürlich Quatsch ist und die nichts angeht. Fedpol (ZSW) haben Sie nicht erreicht, an welches ich sie verwiesen habe - Sie konnten nicht durchgestellt werden.
    Irgendwann haben sie dann alles abgefragt und fotografiert und sind weiter gegangen.
    Sie werdens nochmals abschliessend abklären. Wäre aber w. ok.... Natürlich ist es das, da ich das natürlich VORHER abgeklärt habe.
    Fazit: Viele haben KEINE Ahnung.
    Vielleicht war das ja auch einfach genau dein Glück Ryma...

    Falls wer gesicherte Infos hat. Gerne her damit.

    2 Mal editiert, zuletzt von ghost979 (19. Februar 2020 um 17:23)

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    • 19. Februar 2020 um 17:21
    • #10
    Zitat von ghost979

    Die Grenzbeamten haben nämlich keine Ahnung.

    Konnte grade diese Woche 30min meiener Zeit mit 3 Leuten des Grenzwachkorps verbringen, welche meinten es sei nicht legal Magazine zu importieren ohne Importbewilligung etc... und das normalgrosse Magazine nun ja illegal seine etc. etc.
    Dann haben Sie (über einen Kollegen im Büro, weil sie keinen Zugriff haben - JA WARUM WOHL haben sie keinen Zugriff....) abgeklärt ob ich legale Waffen dazu habe etc... Was natürlich Quatsch ist und die nichts angeht. Fedpol (ZSW) haben Sie nicht erreicht, an welches ich sie verwiesen habe - Sie konnten nicht durchgestellt werden. Viele haben KEINE Ahnung.
    Vielleicht war das ja auch einfach genau dein Glück Ryma...

    Die erfahrung mit den Ahnungslosen Grenzbeamter haben wahrscheinlich schon viele gemacht. Dwshalb nehme ich auch immer alle Dokumente mit sowie die Waffenverordnung wo ich alles zeigen kann. Bei zweifeln weise ich sie auch immer auf die Kantonale Waffenstelle hin. Kostet trotzdem jedesmal 30min?

  • ghost979
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    • 19. Februar 2020 um 17:44
    • #11

    Glaube ich dir sofort - Wollte das Vorgehen extra mal checken.
    Habe darum auch nichts mitgenommen - Muss man schliesslich auch nicht. Will das eigentlich auch nicht immer mitschleppen. Und beim nächsten Mal wissen die Beamten ja vllt. besser Bescheid (ich weiss optimistisch...).

    Von Fedpol selbst habe ich schriftlich auch mal die Info bekommen, dass 1:1 Deko-Modelle (nicht zu Deko umgebaute Feuerwaffen) eine Importbewilligung brauchen. Also wie echte.
    Ebenfalls ist es bei Airsoft/Soft-Air Markierern so, gemäss den Medienberichten.

    Gemeinsamkeit: Beides "Waffen" gemäss WG Art. 10 Abs. 1 e

    und "Waffen" brauchen eine Importbewilligung gem. WG Art. 25 Abs 1.
    Ist zwar haarsträubend aus einem Modell plötzlich eine Waffe zu machen, aber die Gesetze sind, wie sie sind.
    Daher würde es mich genau auch wundern, wieso Sport Luftpistolen bis 7.5J ausgenommen sein sollten (bei Verbleib in der Schweiz).

    Vielleicht mag das ja jemand mal abschliessend abklären mit dem Fedpol (ZSW).

  • Ryma
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    • 19. Februar 2020 um 17:44
    • #12
    Zitat von ghost979

    Fazit: Viele haben KEINE Ahnung.
    Vielleicht war das ja auch einfach genau dein Glück Ryma...

    Ich bin nicht verantwortlich für das Nichtwissen einzelner bzw. gewisser Grenzbeamten.

    Luftpistolen sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, können also wie jede andere Ware problemlos eingekauft und in die Schweiz eingeführt werden. Um die ausländische Mehrwertsteuer (Deutschland=19%, Österreich=20%) zurück zu erhalten, muss man die Ware am Zoll

    als ausgeführt abstempeln lassen, und die Schweizer MwSt (7.7%) bezahlen.

    Bei Fröwis in Feldkirch wird die Mehrwertsteuer direkt beim Kaufpreis abgezogen, und man erhält ein Rücksendecouvert für das Zollformular. Ich hatte es eingescannt und via eMail zurückgeschickt.

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    • 19. Februar 2020 um 17:51
    • #13

    Ryma Sorry, aber so einfach ist die Sache wirklich nicht....

    Wenn die Luftpistole (auch unter 7.5 J) wie eine Waffe aussieht, gilt sie auch als Waffe.

    Art. 4 Abs. 1 des Waffengestzes sagt ganz klar:

    "Als Waffen gelten:

    […]

    lit. f: Druckluft- und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können;

    lit. g: Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können."

    Also: Was wie eine Waffe aussieht, gilt als Waffe....

  • Ryma
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    • 19. Februar 2020 um 17:53
    • #14

    Hier noch die persönliche Antwort von Christoph Fröwis, als ich ihn vor dem Kauf meiner Lupi wegen einer Einfuhrbewilligung anfragte:

    «Luftpistolen bis 7,5 Joule sind In der Schweiz und in Österreich frei ab 18 Jahren. Deshalb brauchst Du für die Einfuhr einer Steyr EVO 10 keine Einfuhrbewilligung.»

  • ghost979
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    • 19. Februar 2020 um 17:56
    • #15

    Fürs Nichtwissen der Grenzer kannst du nichts. Absolut! Da hast du Recht.

    Aber
    Zitat: "Luftpistolen sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes"...Du scheinst dieser Meinung zu sein. Dir scheint es so zu gefallen. Ok für mich. Jeder ist seines Glückes Schmied.
    Für den Rest der Schweiz gilt das Waffengesetz. Und dieses sagt folgendes:

    Es ist eine Waffe gemäss. WG Art. 10 Abs. 1 d.
    https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a10

    Zitat: "d. Druckluft- und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können;"

    Punkt.


    Und mit Bildli gibt es das Ganze auch noch (Seite 11) ;) ...

    https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpo…roschuere-d.pdf

    Mit der MwSt. hat das Ganze jedoch nichts zu tun.
    Dennoch gut deine Erfahrung hier zu haben.

  • Ryma
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    • 19. Februar 2020 um 18:01
    • #16
    Zitat von ghost979

    Zitat: "d. Druckluft- und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können;"

    Punkt.

    Ich kenne den Inhalt dieser Broschüre. Aber jetzt im Ernst: Bezeichnest Du eine Lupi mit Luftkartusche als Feuerwaffe?

  • ghost979
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    • 19. Februar 2020 um 18:01
    • #17
    Zitat von Ryma

    Hier noch die persönliche Antwort von Christoph Fröwis, als ich ihn vor dem Kauf meiner Lupi wegen einer Einfuhrbewilligung anfragte:

    «Luftpistolen bis 7,5 Joule sind In der Schweiz und in Österreich frei ab 18 Jahren. Deshalb brauchst Du für die Einfuhr einer Steyr EVO 10 keine Einfuhrbewilligung.»

    Er trägt das Ding nicht über die Grenze. Er verkauft dir die natürlich gerne.

    Aber, dass es keine "Waffe" im Sinne des WG ist, dass stimmt einfach nicht. Punkt.

    Was wir nicht abschliessend wissen (jedoch deine Erfahrung diesbezüglich haben) ist:

    Braucht es die Importbewilligung (https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpo…esuch-ngv-d.pdf) - Das ist der springende Punkt.
    Der Rest sollte klar sein.

    Wie du das ganz persönlich machst, ist glaube ich den meisten egal.
    Es geht um die Leute, welche sich informieren wollen und die Gesetze einhalten wollen, welche dieses Thema stolpern/googlen.

    2 Mal editiert, zuletzt von ghost979 (19. Februar 2020 um 18:08)

  • Ryma
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    • 19. Februar 2020 um 18:02
    • #18

    Ich habe geschlossen. Ist mir einfach zu blöd.

  • ghost979
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    • 19. Februar 2020 um 18:03
    • #19
    Zitat von Ryma
    Zitat von ghost979

    Zitat: "d. Druckluft- und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können;"

    Punkt.

    Ich kenne den Inhalt dieser Broschüre. Aber jetzt im Ernst: Bezeichnest Du eine Lupi mit Luftkartusche als Feuerwaffe?

    Was ist sage ist absolut egal (leider :) )


    Es geht darum ob es (egal ob Laie oder Experte/Fortgeschrittene (wie wir)) jemand mit einer Feuerwaffe verwechseln könnte -> und falls sie nicht durchsichtig ist, ist das wohl der Fall.

    Über die Sinnhaftigkeit der Gesetze brauchen wir niemals zu reden hier.
    Sind sich glaube ich ALLE einig....

  • ghost979
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    • 19. Februar 2020 um 18:04
    • #20
    Zitat von Ryma

    Ich habe geschlossen. Ist mir einfach zu blöd.

    Danke für den wertvollen Beitrag .... ;)

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