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Infoevent SH

  • MRCL
  • 4. Oktober 2019 um 18:56
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    • 4. Oktober 2019 um 18:56
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    • #1

    Der Kanton Schaffhausen führt im November einen Infoanlass über das neue Waffenrecht durch. Man kann bereits im Voraus Fragen einreichen, die dann beantwortet werden. Zwei A4 Seiten habe ich bereits gefüllt. Gerne dürft ihr eure Fragen hier hinschreiben, falls die noch nicht auf meiner Liste sind, füge ich sie hinzu. Das wird ein laaanger Infoevent...

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  • easyjones
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    • 6. Oktober 2019 um 20:12
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    • #2

    Ja gerne.

    - Wie einfach / schwierig wird künftig die bewilligung für einen Schalldämpfer zu bekommen sein?

    Oder ändert diesbezüglich nichts?

    - Inwiefern soll überprüfbar sein wann ich z.B. ein 30+ Schuss Magazin zu meiner in der Vergangenheit erworbenen Glock 17 gekauft habe? Muss ich dazu z.B. eine Quittung mitführen wenn ich zum Schiessstand fahre?

    - Wie lange werden ganz allgemein die Vorlaufzeiten in Zukunft sein, bei weiteren Verschärfungen? Z.B. wenn Tresortyp XY vorausgesetzt wird. Oder auch wenn jetzt noch erhältliche Munitionstypen verboten würden. Etc.

    Mir fällt im moment nicht mehr ein... aber ich habe noch ganz viele ???

    Die Zeit ist ein großer Lehrer. Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler. (Buddha)

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  • RogerD'Anna
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    • 7. Oktober 2019 um 19:21
    • #3

    Ich habe noch einen alten WES der noch bis ende Jahr gültig ist. Entsprechen dann die neu erworbenen Waffen noch dem alten Gesetz?

    Was ist wenn ich mit 30er Magazine schiessen gehe, die ich früher gekauft habe? Muss ich bei einer Kontrolle nachweisen, dass ich die vor dem 15. August gekauft habe? Darf ich jene Magazine und neu "verbotenen" Waffen überhaupt noch schiessen ohne Bewilligung oder ähnliches?


    Scheisse, dieses neue Gesetz macht alles 1000x komplizierter und verwirrender ohne sinnvollen Nutzen.

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es!

  • Winchester
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    • 8. Oktober 2019 um 08:27
    • #4

    Es gibt ein sog. "grandfathering", d.h. ein WES nach altem Recht berechtigt Dich zum Erwerb von Waffen gemäss altem Recht.

    Die Waffen nach altem Recht berechtigen Dich auch zum Kauf weiterer "grosser" Magazine, solange Du nachweist, dass Du die entsprechende Waffe rechtmässig unter dem alten Recht erworben hast.

    Zum Punkt "Kontrolle" empfiehlt es sich ohnehin, immer eine Kopie des WES mit dem entsprechenden Kaufvertrag/Quittung mit der Waffe mitzuführen.

  • MRCL
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    • 8. Oktober 2019 um 11:26
    • Offizieller Beitrag
    • #5

    WES vor dem 15. August ausgestellt (nicht beantragt, wie einige Behörden fälschlicherweise behaupteten) berechtigt zum Erwerb nach altem Recht - korrekt. Sobald der WES aber verlängert wird, gilt er unter neuem Recht. Wäre noch zu beachten. Ich habe noch zwei, die am 12. August oder so ausgestellt wurden. Die sind halt nur noch gültig bis 12. Februar 2020. Reicht also leider nicht mehr für die Waffenbörse. Dafür für die Novemberauktion von Kessler.

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  • easyjones
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    • 9. Oktober 2019 um 19:48
    • Offizieller Beitrag
    • #6
    Zitat von Winchester

    Zum Punkt "Kontrolle" empfiehlt es sich ohnehin, immer eine Kopie des WES mit dem entsprechenden Kaufvertrag/Quittung mit der Waffe mitzuführen.

    Dem kann ich nur beipflichten...

    Ich habe auch stets die WES Kopien der jeweiligen Waffe dabei wenn ich auf dem Weg zum Schiesstand bin. Sicher nicht verkehrt.

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  • RogerD'Anna
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    • 13. Oktober 2019 um 17:36
    • #7

    Ihr habt für jedes Magazin eine Quittung dabei? :/

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es!

  • easyjones
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    • 13. Oktober 2019 um 19:47
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    • #8

    Nein, sicher keine Quittung von irgendwas.

    Auch nicht von den Waffen, den WES hab ich immer dabei.

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    • 24. Oktober 2019 um 15:51
    • #9

    Wie schauts aus mit Conversions kits für Pistolen? Sind die nun ilegal wegen der länge?

    Bildergebnis für roni glock

  • MRCL
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    • 24. Oktober 2019 um 16:38
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    • #10

    Das ist auf meiner Frageliste mit dabei.

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  • Daniel
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    • 24. Oktober 2019 um 19:12
    • #11

    MRCL, ich hab ne Frage:

    Dieser Event... ist der explizit nur für Waffenbesitzer aus dem Kt. Schaffhausen gedacht oder gelten die dort gegebenen Antworten gesamtschweizerisch und sind verbindlich? Wer sind die Referenten? FedPol-Angestellte oder vom kantonalen Waffenamt SH?

    Schon vorher war es so, das waffentechnisch jeder Kanton sein eigenes Regime hatte und gewisse Dinge anders handhabt.

    Beispiel gefällig?

    Im Kt. AG werfen sie im Moment mit Sonderbewilligungen für Schalldämpfer nur so um sich. Jeder der einen will, bekommt ihn ohne langes Federlesen.

    Und im Kt. ZH? Wohl eher nicht, da wird z.T. schon wegen eines simplen WES ein Drama gemacht.

    Gruss Daniel

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    • 24. Oktober 2019 um 19:37
    • #12
    Zitat von MRCL

    Das ist auf meiner Frageliste mit dabei.

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    Gut. Allgemein ist für mich das mit den 60cm verwirrend. Auf dem WES Ausnahmebewilligung klein (Kapo ZH) kann man ja Waffe kleiner als 60cm ankreuzen. Daneben steht "Erwerb nur für Waffensammler möglich". Wie wird man neu zum "Sammler"? Die alte Ausnahmebewilligung gabs in ZH nur wenn man mehr als 10 Waffen beseitzt und zudem einem Waffensammler Verein angehört. Gibt es nun zwei Kategorien von Sammler? Sammler klein und gross? ?

  • MRCL
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    • 24. Oktober 2019 um 19:45
    • Offizieller Beitrag
    • #13
    Zitat von Daniel

    MRCL, ich hab ne Frage:

    Dieser Event... ist der explizit nur für Waffenbesitzer aus dem Kt. Schaffhausen gedacht oder gelten die dort gegebenen Antworten gesamtschweizerisch und sind verbindlich? Wer sind die Referenten? FedPol-Angestellte oder vom kantonalen Waffenamt SH?
    Schon vorher war es so, das waffentechnisch jeder Kanton sein eigenes Regime hatte und gewisse Dinge anders handhabt.

    Beispiel gefällig?
    Im Kt. AG werfen sie im Moment mit Sonderbewilligungen für Schalldämpfer nur so um sich. Jeder der einen will, bekommt ihn ohne langes Federlesen.
    Und im Kt. ZH? Wohl eher nicht, da wird z.T. schon wegen eines simplen WES ein Drama gemacht.

    Gruss Daniel

    Der Event ist explizit für Schaffhausen und wird geleitet von der Fachstelle Waffen SH und dem SH KSV. Ich werde aber darauf achten während dem Event, was nun kantonale und was schweizweite Regelungen sind.

    Schaffhausen ist eben auch so ein Chüngelikanton, der eigene Regelungen hat; unser Ziel ist es daher auch, dass das zumindest abnimmt.

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