Beiträge von Godi

    Das ist mir schon klar, allerdings wäre es interessant zu Wissen wer von wem jetzt Schadenersatz verlangen muss?! Wenn mir die Versicherung den Schaden bezahlt hat und der Dieb festgestellt und Rechtskräftig Verurteilt wurde, muss man dann das Geld der Versicherung zurück Bezahlen und selber Zivilrechtlich gegen diesen Dieb vorgehen oder wird dies die Versicherung machen?!


    Schluss und endlich ist mir ja als Bestohlenem ein Schaden entstanden, das ich den nicht von einer Person, die in Gutem Glauben etwas gekauft habe, ersetz bekomme ist mir schon klar, aber mir ist auch nicht ganz klar bzw. wäre ich auch nicht Interessiert daran das ich für mein Eigentum noch mal Bezahlen sollte.

    Ich bin jetzt bei weitem auch kein Jurist, aber da für mich beim Sammeln auch immer die Gefahr besteht an solche Sachen zu kommen, habe ich mich jetzt mal etwas weiter damit befasst….


    Ich würde jetzt mal sagen es sieht folgendermassen aus:


    Wer nach Schweizerischem Waffengesetz, die Voraussetzungen erfüllt für den Erwerb einer Waffe ist in diesem Fall rechtlich abgesichert.


    Die Frage der Hehlerei kann man ja damit beantworten ob dies zu trifft oder nicht?!

    Art. 160 StGB

    1. Wer eine Sache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie ein anderer durch eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt hat, erwirbt, sich schenken lässt, zum Pfande nimmt, verheimlicht oder veräussern hilft…..

    Dies wäre aber dann Sache der Staatsanwaltschaft, es zu Beweisen. In den meisten Fällen dürfte das kaum zutreffen, da man im Allgemeinen etwas im guten Glauben Erwirbt.


    Das Recht auf den Besitz wird ja durch diese beiden Artikel geschützt:

    Art. 714 ZGB

    2 Wer in gutem Glauben eine bewegliche Sache zu Eigentum übertra­gen erhält, wird, auch wenn der Veräusserer zur Eigentumsübertra­gung nicht befugt ist, deren Eigentümer, sobald er nach den Besitzes­regeln im Besitze der Sache geschützt ist.

    Art. 933 ZGB

    Wer eine bewegliche Sache in gutem Glauben zu Eigentum oder zu einem beschränkten dinglichen Recht übertragen erhält, ist in seinem Erwerbe auch dann zu schützen, wenn sie dem Veräusserer ohne jede Ermächtigung zur Übertragung anvertraut worden war.


    aber


    Der bestohlen kann seine entwendeten Sachen innerhalb von 5 Jahren zurück fordern.

    Art. 934 ZGB

    1 Der Besitzer, dem eine bewegliche Sache gestohlen wird oder verloren geht oder sonst wider seinen Willen abhanden kommt, kann sie während fünf Jahren jedem Empfänger abfordern.

    2 Ist die Sache öffentlich versteigert oder auf dem Markt oder durch einen Kaufmann, der mit Waren der gleichen Art handelt, übertragen worden, so kann sie dem ersten und jedem spätern gutgläubigen Emp­fänger nur gegen Vergütung des von ihm bezahlten Preises abge­for­dert werden.

    Interessanter Artikel, man muss sich sein gestohlenes Eigentum wieder zurück kaufen!


    Was auch zu beachten wäre, gerade bei Gebrauchsgegenständen:

    Art. 938 ZGB

    1 Wer eine Sache in gutem Glauben besitzt, wird dadurch, dass er sie seinem vermuteten Rechte gemäss gebraucht und nutzt, dem Berech­tigten nicht ersatzpflichtig.

    2 Was hiebei untergeht oder Schaden leidet, braucht er nicht zu erset­zen.

    Soweit ich das verstehe, wäre das also so das wenn z.b. ein ZF kaputt geht, man dieses dann nicht ersetzen müsste?!


    So das ist das was ich so gefunden und Interpretieren würde und jetzt habe ich einen Knoten im Hirn, nach dem ganzen Juristendeutsch...


    Hoffen wir mal dass wir alle davon verschont werden, wirklich mal in so eine Lage zu kommen!

    Falls noch jemand einen Frosch zum 31er Bajonett übrig hat wär ich abnehmer, mir fehlt einer...

    Schau mal in die Liq Shops der Armee rein, die haben die für 10.- Fr. pro Stk.


    Also 40.- geht ja noch, Gun Factory verlangt 110.-/ Stk. wobei was will man mit 50 Stück anfangen :/

    @Pasci interessant, ich habe auch mal eines geschenkt bekommen von einem älteren Herrn, dem ging es gleich, wobei im Grunde es eigentlich so war das
    Bajonette früher ohne Nummer an Zeughäuser geliefert und dann entsprechend der Waffennummer gestempelt und abgegeben wurden. Spielleute z.b. bekamen Bajonette ohne Nummer, bei denen war dann die Griffstücknut mit einem Holzstück ausgefüllt so dass diese auf kein Gewehr aufgepflanzt werden konnte.


    Aber eben... in unserer Armee gibt es nichts, was es nicht gibt!

    Also für eine Waffe, für die ein WES reicht, mit einer ABK zu kaufen halte ich für absolut unnötig und vermittelt doch nur wieder ein falsches Bild, wenn dann Waffengegner sich mal wieder eine schöne Statistik zusammenstellen um aufzuzeigen wie viele dieser „Bösen“ Waffen in Privathänden sind, wo sie gar nicht sind. Die Wahrheit sieht doch immer anders aus, egal um was es geht, man nimmt den leichtesten und am effektivsten Weg, seine Meinung durchzusetzen bzw. anderen vorzugaukeln das es so ist.


    Eine Verschärfung des Waffengesetzes wird kommen, ob dies jetzt nur ABK Waffen oder auch WES Waffen betrifft kann man kaum sagen, für viele Aussenstehende wird das egal sein, für die ist eine Waffe eine Waffe. Und für viele von uns, wird es so oder so Nachteile geben, mit denen wir dann halt Leben müssen…

    Daher erfreue ich mich jetzt in der Gegenwart an meiner Sammlung und den Waffen die ich zum Schiessen nutzen werde, statt mir jetzt schon Gedanken zu machen was Morgen ist, den das Morgen kann ich kaum ändern. Andere stecken ihr Geld in Aktien, Gold und andere Wertanlagen und deren Zukunft ist genau so ungewiss wie unsere, also warum nicht erfreuen an dem was man gerade hat?!

    Ich habe früher auch oft Visier und andere Hefte gekauft, aber wie schon gesagt, sie sind nicht mehr ganz das was sie mal waren. Daher kaufe ich heute selten noch ein Heft, das Geld gebe ich lieber für Bücher aus, da ich diese auch eher wieder mal in die Hand nehme, als die Zeitschriften.

    Einen Flugzeugträger habe ich zwar nicht, dafür aber eine Kanone, wenn auch im verkleinerten Massstab;)


    Nachbau einer Amerikanischen Napoleon III Kanone aus dem Amerikanischen Bürgerkrieg im Kaliber .50


    In diesem Video sieht man die mal in Aktion:

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    Ich frage mich was die wohl in einem Schiesskeller sagen würden, wenn ich mit dem Ding auftauchen würde?!