Danke für die antworten, das 1. blatt des wes behalte ich, das zweite der verkäufer das dritte geht zur polizei.
Wer sendet das dritte? So wie ich das sehe der verkäufer. Was würde denn passieren würde er das nicht einschicken?
Bekäme ich probleme?
Ich vermute mal dass der Verkäufer das einsenden soll, weil das der einzige Weg für ihn ist, die Echtheit zu verifizieren, oder?
Wenn ein Verkäufer einen gefälschten WES zur Polizei schickt wird das auffallen. Der Käufer könnte den WES einfach nie der Polizei zustellen und es würde nicht auffallen, dass der Verkäufer die Waffe an einen Betrüger verkauft hat.
Und das er/sie sich sicher von der alten Waffe "entlastet"
Ich habe auch immer noch den Strafregisterauszug dabie, so kann bei Bedarf der Verkäufer dieses Dok online überprüfen, sofern er das will. Zusammen mi Ausweis ist das schon mal nicht schlecht. Als vekäufer verlange ich sowiso immer noch den Ausweis des Käufers, sofern ich diesen nicht persönlich kenne.