Beiträge von smeik_142

    Hallo zämme :)


    Ich möchte wieder etwas mehr Zeit dem schönen Hobby des Schiessens widmen. Nun macht dies meiner Meinung nach in der Gruppe mehr Spass, weshalb ich mal in die Runde fragen wollte, ob es hier den ein oder anderen Interessierten im Raum Solothurn gäbe, der es sich vorstellen könnte, mal in lockerer Runde zusammen schiessen zu gehen? Ob statisch oder dynamisch spielt mir dabei weniger eine Rolle, ab und an mal eine Grossraumanlage mieten würde mich aber schon sehr reizen ;)

    Es würde mich sehr freuen, wenn sich auf diesem Weg etwas zustande bringen liesse :)

    Ich spiel mal wieder die Schallplatte mit Sprung drin....


    Wie wärs, wenn Ihr derartige Waffen wie die angesprochene VZ61 einfach auf AKB Sammler kauft? Oder besser, einfach alles auf AKB Sammler kauft?

    Ist halt auch einfach mal dahergesagt. Wie soll ich Waffen auf eine ABK Sammler kaufen, wenn mein Waffenbüro mir partout keine solche ausstellen will (5 Jahre Waffenbesitzer und mindestens 10 verschiedene Waffen als Voraussetzung)? Ich lese hier ständig die Aussagen "Kaufs doch auf ABK Sammler" oder "hättest du halt auf ABK Sammler gekauft" etc. Nur ist das halt für manch einen nicht ganz so einfach…

    Ich wünschte ich könnte… ||

    Eine Schusswaffe ist das was es ist. Diese kann man ganz klar auch zum Sport verwenden.


    Man braucht sich nicht zu verstecken, was für ein Hobby in der Freizeit ausgeübt wird. Vom Sportgerät sprechen in der Schweiz Kreise, welche vor Waffenrechtsverschärfungen jeweils behaupten „es ändert sich nichts“.


    Zudem sind wir hier nicht in Deutschland.

    Da bin ich ganz deiner Meinung.

    Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht erklären, warum ich initial "Sportgerät" geschrieben habe, "…meine neue Waffe…" wäre wohl passender gewesen :)

    Zum klarstellen, ich habe den Ausdruck "Sportgerät" in keinster Art und Weise als Verniedlichung oder Verharmlosung für Schusswaffen benutzt. Es ist aber auch nicht von der Hand zu weisen, dass der Ausdruck auch für Schusswaffen zutreffend ist.

    Ob man sich über die Verwendung des Ausdrucks nun echauffieren muss oder nicht, dass mag jeder für sich entscheiden, mir wäre die Zeit zu schade.

    Aber wenn euch beiden damit gedient ist, werde ich in Zukunft davon absehen, Schusswaffen als Sportgeräte zu betiteln, man ist ja nicht lernresistent :)

    Lilith besten Dank für deine Antwort :)

    Scheint so als würde der Kt. Solothurn strikt auf diesem 10-12 Waffen/ 5 Jahre Unding beharren. Ich werde mir wohl mein neues Sportgerät erstmal über eine ABK Schütze zulegen.


    GPRS76 danke dir für das übersichtliche Flow-Chart :thumbup:


    Im gleichen Zug danke auch an alle die meine Folgefrage so umfangreich beantwortet haben. Ich finde es super, mit dem Forum hier einen solch grossen Quell an Wissen zu haben, weiter so :thumbup:

    Erstmal nochmals Danke an alle für die ausführlichen Antworten :)


    Ich hätte da noch eine Folgefrage: Für eine ABK Sammler muss ich dem WB ein Sicherheitskonzept vorlegen, soweit alles klar. Die Frage ist nun, ob dieses Konzept bei der Beantragung der ABK bereits bestehen muss?

    Etwas klarer ausgedrückt: Ich spiele mit dem Gedanken, mir einen Waffenschrank zuzulegen und das Zimmer, in welchem ich den Waffenschrank aufstellen will, mit Alarmanlage am Fenster und evtl. Videoüberwachung zusätzlich zu sichern. Im Anbetracht der Tatsache, dass mir eine ABK auch verweigert werden kann und ich Geld auch nicht mit beiden Händen einfach zum Fenster rauswerfen kann, möchte ich mir jedoch kein teures System zulegen, ohne vorher Gewissheit zu haben, dass die ABK auch bewilligt wird.

    Kann ich also das Konzept auch einfach als solches einreichen und erst wenn die Bewilligung vorliegt, umsetzen?


    Danke im Voraus und einen schönen Abend allerseits

    Gruss Smeik

    SS = (leider unglücklich) aber meine Abkürzung für SportSchützen

    Na logisch, hätte ich auch drauf kommen können^^


    Meine Aussage stützt sich lediglich auf die Infobroschüre des Fedpol. Für klare Info beim WB nachfragen.

    Darauf wirds wohl hinauslaufen. Alles in allem scheinen die Leute beim WB Solothurn doch recht umgängliche Menschen zu sein, mit denen wird sich wohl reden lassen.

    Dementsprechend wurde mir eine AB Sammler für LhK ausgestellt da ich keine ABK für SS wollte.

    SS?

    Deiner Aussage folgend wäre für den Erwerb einer ACP9 ebenfalls eine SON fällig?

    Btw. für was steht das Kürzel SON? Ich meine ABK ist ja mittlerweile klar^^


    Danke dir und den anderen Mitschreibern für die informativen Antworten :)

    Danke Parabellum

    Verstehe ich dies richtig, dass AB Sammler =/= ABK Sammler ist? (Bitte entschuldigt meine Unwissenheit, ich blick da manchmal einfach echt nicht durch)


    Soll heissen: eine Ausnahmebewilligung (ABK Sammler) für bspw. eine Sig SG 553 (kürzbar auf unter 60cm ohne Funktionsverlust) sollte ich, unter Annahme das mein Sicherheitskonzept etc. passt, deiner Meinung nach ohne grössere Probleme erhalten?


    Eine Ausnahmebewilligung gross/ SON (für was steht diese Abkürzung eigentlich?) für SD, Vollautomaten etc. wird dann schwierig.

    Besten Dank für die Antowort Hulli


    Dürfte ich fragen, wie du das mit dem Sicherheitskonzept gehandhabt hast? Gibt es dafür eine Vorlage, die man verwenden muss? Oder reicht da ein Kaufbeleg für einen gescheiten Tresor/ Waffenschrank, evtl. ein paar Bilder wie und wo dieser montiert ist und ein paar Sätze dazu? Ich möchte dieses Konzept so gut wie möglich ausarbeiten, da dies ,wie gesagt, meine erste ABK wäre und ich mir denken könnte, dass ein sauberes Konzept die Chancen sicher nicht vermindert, diese auch bewilligt zu erhalten ;)


    Gruss Smeik

    Erstmal besten Dank MRCL für die rasche Antwort :)

    Theoretisch sollte gemäss fedpol eine Sammler-ABK auch mit 0 bisherigen Waffen möglich sein.

    Theoretisch wohl schon (irgendwie und irgendwo muss man ja mit seiner Sammlung beginnen können), nun lese ich aber immer wieder das Solothurn die leidige Handhabe mit 5 Jahre/ 10-12 Waffen benutzt und wollte deshalb in Erfahrung bringen, ob dies wirklich rigoros durchgezogen wird oder ob man da irgendwie darum herumkommt (nicht falsch verstehen, ich will mich nicht gesetzlicher Schlupflöcher oder dergleichen bemühen).


    Muss ich die Besitzbestätigung ebenfalls über ein Formular verlangen oder reicht da ne Mail an das WB?


    Danke :)

    Guten Abend Freunde des gepflegten Schützenbrauchtums



    Ich habe mich weiterbildungsbedingt etwas vom Schiesswesen abgewandt, möchte dieses Hobby aber nun wieder aufnehmen und mir dementsprechend auch etwas Schönes zulegen.


    Einige Infos vorweg, könnte die Beantwortung meiner Fragen evtl. etwas vereinfachen. Wohnhaft bin ich im Kanton Solothurn, Waffenbesitzer seit 3 Jahren (Glock 45, weiter habe ich es leider immer noch nicht gebracht^^).


    Zu meinen Fragen:

    • Wie realistisch schätzt ihr meine Chancen ein, eine ABK Sammler bewilligt zu kriegen? (Objekt der Begierde wäre eine APC9 oder Sig SG 553). Wäre super, wenn sich der eint oder andere Solothurner (het jo schliesslech es paar do im Forum 😉) dazu äussern könnte.
    • Wo würde sich das Formular dazu finden lassen? Das spezifische Formular zur ABK Schütze für den Kanton Solothurn ist dem WWW ohne weiteres mit ein paar Klicks zu entlocken, mit der ABK Sammler tue ich mich jedoch schwer. Muss dies persönlich beim WB bestellt werden? Oder sind die Formulare auf der fedpol.admin Seite für jeden Kanton ´´gültig´´?
    • Ich habe meine Glock vor dem 15.08.2019 erworben. Gehe ich richtig in der Annahme, dass mich dies, mit Besitzbestätigung, dazu berechtig, weiterhin LhK für diese Waffe zu erwerben?

    Ich möchte mich im Voraus für euere Antworten bedanken und wünsche einen schönen Abend.


    Gruss Smeik