Mich würde mal interressieren wie nach Schweizer Recht eigentlich die Rechtslage ist in Bezug auf AR-15 Bauteile, bzw was darf man als Pivatperson denn überhaupt an der Waffe austauschen, bzw selber zusammen bauen. Welches Bauteil ist bei uns das KO Kriterium bzw die Waffe abgesehen vom Lauf. Bei den Amis ist es ja der Lower wenn ich mich nicht irre.