Beiträge von Remo

    Meines Wissens nach, sind die Waffen in der Hausratversicherung gedeckt, da es sich um Mobiliar in deiner Wohnung / Haus handelt. Ist die Sammlung jedoch gross, wäre es besser, diese als separate Position aufzunehmen und mit dem Wert der Sammlung zu versichern. Diese Versicherung z.B. ist für Diebstahl / Wasserschaden am Mobiliar zuständig.


    Behafte mich nicht darauf aber bei einem Feuer z.B. kommt die Kantonale Gebäudeversicherung (Feuer und Elementarschaden) wie die GVA in St. Gallen oder die GVZ in Zürich zum Zuge. Diese Versicherung wird bei einer Wohnung von der Verwaltung abgeschlossen (Mietwohnung / Stockwerkeigentum) wenn du ein Haus hast, musst du diese abschliessen (Pflicht). In einigen Kantonen ist diese nicht Kantonal geregelt, sondern kann auch bei den gängigen Versicherungen abgeschlossen werden, z.B. Kanton Schwyz. Hier kannst du die Waffen nicht gesondert versichern.


    Jetzt stellt sich halt die Frage, was für eine Empfehlung dein Verein vorgebracht hat. In der Schweiz kann man alles doppelt und dreifach versichern und viele Personen, sind auch teils mehrfach versichert in gewissen Belangen. Ich würde dir empfehlen dich mit deiner Versicherung (Hausrat) in Verbindung zu setzten und nachzufragen, wie viel und was gedeckt ist.

    Oder schaue mal in deiner Police nach. Da ist der Versicherungswert angegeben. Da kannst du dein ganzes Mobiliar (Möbel, Uhren, Waffen usw.) grob zusammenrechnen, um zu sehen, ob dies alles abgedeckt wäre. (Achtung Zeitwert nicht Neuwert)

    Da habe ich keine grosse Erfahrungen. Meine Waffen habe ich alle neu gekauft und stets gereinigt. (ich reinige nach jedem Einsatz "mache es gerne");)

    Als ich noch JJ und JS war, habe ich die Gewehre zuerst mit dem Kleinteilereiniger gewaschen und die Kleinteile ansachliessend im Ultraschallreiniger gebadet. Hatte damals gut geklappt.

    Hallo zusammen


    Ich möchte euch über meine Erfahrung informieren, welche Euch oder Interessenten welche eine Selbstladeflinte erwerben möchten helfen soll.


    Im Grunde wollte ein Freund das bekannte Benelli M2 in der SP Variante erwerben. Dazu hat er den Waffenerwerbsschein nach 15. August 2019 beantragt. Die zuständige Polizeibehörde kontaktiert ihn und fragte, was er genau kaufen möchte, da sich die Polizei nicht sicher war ob er eine Ausnahmebewilligung braucht. Er teilte denen den genauen Waffentyp mit und auch die Magazinkapazität von 9+1 in 12/76. Aufgrund dessen wurde ihm der WES ausgestellt. Als er die neue Flinte dann abholen wollte, hat der Verkäufer bekannt gegeben, dass er dies zuerst mit der zuständigen Stelle (Polizei) besprechen muss. Bei diesem Gespräch teilte er der Polizei mit, dass diese Flinte auch mit z.B. Minishells 12/45 Munition beladen werden kann und somit mehr als 10 Schuss in das Magazinrohr passen. Aufgrund dessen, durfte die Waffe mit dem WES nicht ver- und gekauft werden und er muss eine Ausnahmebewilligung beantragen. Selbstverständlich muss der WES zurückgesendet werden.


    Ob die Flinte mit so kleiner Munition überhaupt noch funktionstüchtig wäre ist dahingestellt.


    Leider habe ich über dieses Thema bereits einmal in einem Deutschen Forum gelesen und nun scheint es so, als ob dieses Wirwar nun auch bei uns angekommen ist.


    Wer sich nun solch eine SLF zulegen möchte, rate ich direkt die Ausnahmebewilligung zu beantragen. (Sofern mit langem Magazinrohr)


    Für die Zukunft gutes gelingen beim Erwerben ;)

    Vielen Dank für den Bericht. Die sieht super aus und ist preislich sehr attraktiv. Da bekommt man direkt wieder die Kauflust... 8o

    Vielen Dank für die Info.

    Ich hatte das besagte Geco Multi Dot... Die Verarbeitung ist in Ordnung und recht stabil. Aber die Absehen waren schlecht. Beim kleinen "+" waren die horizontalen Striche nicht mal auf einer Flucht. Auch beim "><" waren die Pfeile nicht genau auf einer Linie.


    Meiner Meinung nach reicht dieses Red Dot bis zu einer Distanz von 20m. Darüber hinaus, sind die Absehen zu ungenau / zu verschwommen / zu gross. Eine Vergrösserung mit einem 3x oder 5x Magnifier ist wegen der Qualität vermutlich nicht machbar.

    Ich lege eigentlich fast alle Kleinteile in den Ultraschall. Den Pistolenlauf wie auch den Schlitten jedoch nicht. Diese gehen vergleichsweise einfach zum reinigen.

    Es ist jedoch zu beachten, dass das anschliessende trocknen und ölen / schmieren einige Zeit in Anspruch nimmt, da das Wasser (Reinigungsmittel) komplett entfernt sein muss.


    Ich muss ehrlich gestehen, dass ich noch nie etwas von Brüchen gehört habe. Ich kann mir vorstellen, dass es hier Unterschiede gibt ob das jeweilige teil geschmiedet, gegossen oder gefräst wurde. Zudem wird die Festigkeit eine Rolle spielen. Ich verwende den Ultraschall seit 15 Jahren und hatte noch nie ein Problem.

    Ich benutze ebenfalls den Brunox Turbo Spray. Diesen verwende ich zum reinigen und schmieren der meisten Waffen. Beim AR 15 verwende ich zusätzlich ein Ultraschallgerät um den beliebten Schmauch im Verschluss sauber zu reinigen. Wenn es mal richtig harzt beim Stgw 57, lege ich Teile auch mal in den Ultraschall.

    Sportlich schiesse ich nur mit dem Stgw 57/03. Ich besitze noch weitere Waffen worin auch eine Walther PPQ in 9mm enthalten ist. Leider ist diese nicht zugelassen für das Feldschiessen und das Obligatorisch. Deshalb habe ich nie versucht bei einem Pistolenverein beizutreten.


    Ansonsten schiesse ich lieber im Schiesskeller oder mit der Flinte auf den Lauf-Hasen usw..

    Ich verwende den 3M Peltor SportTac und bin im Schiesskeller wie auch im Schützenstand höchst zufrieden.

    Ich muss dazu erwähnen, dass ich bis anhin mit dem Standard-Gehörschutz des Militärs geschossen habe. Da ist die Differenz natürlich gross.


    Gruss Remo

    Ich kann das nur bestätigen. Seit 20 Jahren bin ich im Schützenverein (300m), => mit 10 Jahren habe ich begonnen.

    Das grosse Problem an diesen Vereinen ist, dass sie überaltert sind und diese Generation eine Null-Toleranz Politik fährt. Ich wollte schon lange mal mit anderen Waffen auf 300m schiessen oder mit einem ZF. No chance .... ob verboten oder nicht ... wo kein Kläger, da kein Richter


    Ich habe nun beobachtet, dass die Zahl der Jungschützen wieder etwas ansteigt, resp. es sind wieder mehr als nur gerade 3 Jungschützen. Vor 15 Jahren waren wir noch 20 - 25 Jungschützen aber es wurden praktisch alle vergrault und sind ausgetreten.


    Ich hoffe das die junge Generation den Laden umdreht und neuer Schwung reinkommt.

    Hallo zusammen


    Nachdem ich das gelesen habe, habe ich mir mal die Verordnung (Entwurf) durchgelesen.


    Das sieht ziemlich doof aus bei folgenden Punkten:


    Art. 5b Ausrüstung mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG)
    Halbautomatische Zentralfeuerwaffen gelten dann als mit einer Ladevorrichtung mit
    hoher Kapazität ausgerüstet, wenn:
    a. eine solche Ladevorrichtung in die Feuerwaffe eingesetzt ist;
    b. die Feuerwaffe zusammen mit einer passenden Ladevorrichtung mit hoher
    Kapazität aufbewahrt wird; oder
    c. die Feuerwaffe zusammen mit einer passenden Ladevorrichtung mit hoher
    Kapazität transportiert wird.


    Wie wollen die prüfen, ob das vor dem 15. Aug. 2019 erworben wurde oder nicht... schauen die immer direkt nach.... Was ist, wenn eine Waffe mit erlaubten 10 Schuss Magazin und eine weitere Waffe welche mehr als 10 Schuss hat, transportiert wird... doch einen Anhänger kaufen für die 30/60 Schuss Magazine :)


    Art. 24a
    1 Wer eine Ladevorrichtung mit hoher Kapazität überträgt, muss prüfen, ob der
    erwerbenden Person eine kantonale Ausnahmebewilligung oder eine Bestätigung
    des Besitzes für eine entsprechende Feuerwaffe ausgestellt wurde. Für die Prüfung
    genügt eine Kopie der Ausnahmebewilligung oder Bestätigung. Die Besitzer und
    Besitzerinnen von Ordonnanzfeuerwaffen, die direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu Eigentum übernommen wurden, müssen den Erwerb der Waffe
    mittels Eintrag im Dienstbüchlein nachweisen.
    2 Ladevorrichtungen mit einer Kapazität von 11 bis 20 Patronen, die sowohl mit
    Handfeuerwaffen als auch mit Faustfeuerwaffen verwendet werden können, dürfen
    übertragen werden, wenn der erwerbenden Person eine Ausnahmebewilligung oder
    Bestätigung nach Absatz 1 oder ein Waffenerwerbsschein oder eu


    Gemäss Abs. 1 wäre es sinnvoll die grossen Magazine noch vor dem 15. Aug. 2019 zu erwerben.


    Link gem. Vernehmlassung vom 14. Juli 2019:

    https://www.ejpd.admin.ch/dam/…waffenverordnung/vo-d.pdf

    https://www.ejpd.admin.ch/dam/…affenverordnung/ber-d.pdf



    Mich würde mal eure Meinung dazu interessieren. Ich vermute, da wird ein ziemliches wir-war entstehen.