Beiträge von Treehuggersupply.ch

    Anbei die tagesaktuelle Einstufung der KaPo Zürich:


    "Hier unsere Überlegungen zum B&T BWC:


    B&T BWC


    Definition SIG P320 / B&T BWC i.S. wesentliche Waffenbestandteile

    • Bei der P320 gilt das reine Griffmodul ohne Verschlussführung nicht als wesentlicher Waffenbestandteil (Waffenbestandteil = Griffmodul + Verschlussführung).
    • Das Produkt B&T BWC wird ohne wesentliche Waffenbestandteile verkauft. Das Griffmodul von B&T BWC ist wie bei der SIG P320 leer und gilt nicht als Griffstück oder Gehäuseunterteil nach Art. 3 WV und kann somit frei erworben werden.
    • In das Produkt B&T BWC werden von der SIG P320 dann die wesentlichen Waffenbestandteile (Verschluss, Lauf und Verschlussführung) verbaut.

    Erwerb/Besitz

    • Möchte der Besitzer das Produkt B&T BWC mit der SIG P320 vereinen und somit eine neu verbotene Waffe herstellen (hohe Ladekapazität), müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
      • SIG P320 wurde altrechtlich (vor 15.08.2019) erworben
      • Die SIG P320 wurde neu (nach 15.08.2019) mit einer AB-VW-K (hohe Ladekapazität) erworben
      • Die SIG P320 wurde nach dem 15.08.2019 mit WES erworben – Es erfolgte ein Kategorie-Wechsel mittels ABK

    Verstaumöglichkeit SIG P320 / B&T BWC

    • Mit dem Produkt B&T BWC kann die komplette Feuerwaffe vor oder nach dem Gebrauch zusammengeklappt und somit in das Produkt integrierte Behältnis verstaut und transportiert werden. Selbstverständlich gelten für den Transport Art. 28 Abs. 2 WG i.V.m. Art. 51 Abs. 2 WV. Da es so als eigenes Transportbehältnis umfunktioniert werden kann wird kein Gebrauchsgegenstand vorgetäuscht.

    Fazit:


    Unseres Erachtens kann das Produkt B&T BWC frei erworben werden. Die Waffe, die darin eingesetzt wird, muss zwingend mit ABk erworben werden."

    Da die Verantwortung für die Umsetzung des WG bei den einzelnen Kantonen liegt, sind wir erfreut über diesen nachvollziehbaren Entscheid des Waffenbüros Zürich.

    Wieder mal glatt... Habe von C.M. schriftlich das der Kit mit Waffe frei sei. Mal schauen ob wir noch eine dritte Antwort erhalten, wenn wir nochmals jemand anderen bei der Fachstelle befragen.

    Mit der Begründung das es trotz HA Griffstück eine Seriefeuerwaffe ist ?


    Genau. Damit eine Seriefeuerwaffe zu einem Halbautomat wird, muss sie umgebaut werden.


    Das Austauschen von ein paar Teilen durch den Besitzer gilt nicht als Umbau, weshalb es rechtlich immer noch eine Seriefeuerwaffe ist - halt eine mit ein paar ausgetauschten Teilen.

    Der Sammler kauft die Waffe ja in der strengst regulierten Kategorie -> Nur durch den zeitweisen Wechsel des Lowers fällt sie ja nicht aus der SON Pflicht. Hier wurde ungeschickt versucht die Regulierung von ehemaligen Automaten auf Selectfire Waffen mit zusätzlichem Lower zu übertragen.

    Grundsätzlich kann dir dein Wohnkanton zusätzliche und / oder für den Kanton spezifische Auflagen in die der Bewilligung beiliegende Verfügung eintragen.


    Mit ein Grund warum wir Kunden darauf hinweisen, diese zu lesen und auch mit dem WES / ABK / SON zu archivieren.


    So eine Arsenal war ich eben etwas skeptisch. Da haben mir die meisten abgeraten.

    Bevor du dich jeweils "beraten" lässt, macht es Sinn folgende Frage in den Raum zu stellen:


    - Hat der vermeintliche bErATer die Waffe bereits selbst in seinem Besitz oder geschossen

    - Anhand welcher Vergleiche kommt derjenige zu seiner Einschätzung


    Leider geben viele ungeprüftes Wissen aus Foren oder Redit weiter ohne selbst mit dem Material gespielt zu haben.


    Aus Sicht eines Sammlers gibt es sicher interessanteres als Arsenal. Als Gewehr für den Gebrauch wüsste ich jedoch nicht, was gegen eine Waffe dieses Herstellers sprechen sollte.

    Ich verstehe und kann nachvollziehen, dass es dich ärgert, dass der Knopf sich nicht leichtgängig mit dem Daumen bedienen lässt.


    Versuche es jedoch mal mit meinem Vorschlag. Dieser erfordert keine Feinmotorikskills und ist somit für Sportler wie auch Berufswaffenträger unter körperlicher Anstrengung oder Stress easy umsetzbar. Somit bist du am Ende schneller als erst mal den Knubbel zu suchen.


    Selbst beim Stgw90 in der bEsTen Armee der Welt wird dies so ausgebildet;-)



    .

    Du schreibst im Titel du möchtest ein Nachtsichtgerät -> Beim Pulsar handelt es sich jedoch um ein WBG.


    In einem ersten Schritt würde ich mir überlegen was du durch das Glas sehen möchtest.


    Hier gibt es zwei Business Cases:


    - Möchtest du Tiere oder Menschen in der Natur oder in urbanem Gebiet erkennen, bist du mit einem WBG richtig.


    - Möchtest du die Umgebung und sich bewegende Menschen und Tiere detailiert erkennen können, so bist du mit einem Nachtsichtgerät besser bedient.

    Naja, die Bedienelemente sollten schon funktionieren, oder etwa nicht?

    Verstehe mich nicht falsch -> Mein Post war keine Bewertung bezüglich der der Fein- respektive der Grobmechanik deiner SPC. Ich habe dir ausschliesslich aufgezeigt, wie es auch bei deiner Waffe funktionieren wird.


    Bei der TP9 / APC9 / SPC9 handelt es sich um Waffen für den Behördenmarkt und keine leichtgängigen Sportwaffen.


    Bei deiner Neuwaffe sind die betroffenen Teile (Bolt und Bolt Release) noch scharfkantig und greifen wie bei einem Messer mit Linerlock knackig ineinander. Mit jedem Mag das du durchlässt, wird das ganze weichgängiger.


    Der Release über den Charging Handle oder wie oben geschrieben der Klaps mit dem Handballen ist für mich zumutbar;-).