Alles anzeigenTheoretisch bedeutet es wenn deine Wohnungstüre abgeschlossen ist kannst du deine Waffen geladen im Gang auf dem Boden stellen.
Soooooo einfach ist die Auslegung dann nicht.
Wenn Du suizidgefährdete und/oder minderjährige Personen im Haushalt hast, dann gilt das nicht. Wenn Deine Partnerin oder Dein Partner aus einem Land stammt, welches im WG/WV auf der schwarzen Liste ist, dann musst Du das Zeugs auch weg schliessen.
Seit einfach vernünftig bei der Lagerung. Lieber ein billiger Tresor als gar nichts.
Und stell Dir vor Du kommst nach Hause. Und da steht der BöFei. Mit Deiner Waffe. Und zielt auf Dich. Nicht gut. Gar nicht gut.
Wenn ich zu Hause mit meiner Frau wohne ohne Kinder und wir beide CH Bürger sind dann kann ich dass so machen. Aber ja du hast Recht es gibt immer Sonderfälle.
Selbstverständlich empfehle ich das niemandem und mache das auch selber nicht. Meine Waffen sind im Hobbyraum der immer abgeschlossen ist. zusätzlich ist die Munition separat in einem anderen Safe abgeschlossen
Es ging mir nur darum zu zeigen wie gross der Spielraum von "unzugänglich von Drittpersonen" ist.