Welche Bedingungen und Auflagen, die zu Kontrollieren ein Betreten der Wohnung erfordern würde, sind denn mit einem WES verknüpft? Bevor geantwortet wird, bitte überlegen, ob diese Bedingungen auch für Vertragswaffen gelten, und somit nicht mit dem WES verknüpft sein können.
Wenn man sich das überlegt hat, kann man sich dann gleichermassen fragen, welche Bedingungen und Auflagen mit den Ausnahmebewilligungen verknüpft sind, und welche davon ein Betreten der Wohnung erfordern, um kontrolliert werden zu können.
Wenn man der Logik mächtig ist, und alle Antworten auf obige Fragen zusammengetragen hat, kann man nur noch zu einem Schluss kommen, und das ist nicht derselbe, der von den meisten hier im Thread geteilt wird.