Vielleicht liegt ja eine MP7 oder ein G11 bei, sonst würde der Preis nicht gerechtfertigt sein.
Beiträge von Doggenrotti
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Nein ich hab mittlerweile C und darf normal kaufen.
Aber der fragliche Karabiner war ja schon in Deutschland gekauft und dann Importiert als Umzugsgut. Daher ist der bereits im WES eingetragen und soweit keine freie Waffe mehr - nach MEINEM Verständnis müsste man den eigentlich dann ohne extra Erlaubnis / erneuten WES vermurksen dürfen (?)
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Ich habe einen K31, den ich seinerzeit mittels WES und Import aus Deutschland geholt habe.
Über die Feiertage kommt man ja manchmal auf seltsame Gedanken, daher hatte ich überlegt, irgendwas damit anzustellen.
Ich finde den K31 Eidgenoss eigentlich ganz witzig, und bin auch ein Fan vom Flammenwerfer-Mosin M44.
Wie sieht das aus mit einem Umbau mit evtl anderem Schaft und vor allem (deutlich) kürzeren Lauf?
Was darf man selber machen und wie sieht es rechtlich aus - Änderungen machen den eigentlich freien Karabiner ja zu einer WES-pflichtigen Waffe - da steht er ja aber bereits drauf?
Hat da jemand Erfahrungen mit?
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Doch, mehrfach...
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Das wird in Deutschland genauso unterschieden und es gibt im Waffengesetz keinen Artikel der Alkohol beim Transport behandelt.
Was allerdings passieren kann, ist dass einem die Zuverlässigkeit bei mehrfachem fahren unter Alkoholeinfluss (=über 0.5 Promille) entzogen werden kann.
Dann sind die Waffen weg. Aber das hat nix mit dem Transport an sich zu tun.
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nscheinend herscht in Deutschland Nulltoleranz und selbst ein Bier nach dem Schiessen und dann nach Hause fahren ist verboten und führt zum Waffenentzug sofern ich das Video richtig verstanden habe.
Nö, in Deutschland gelten normal 0.5 Promille wie hier auch, bei einem Unfall sind es generell 0.0 Promille. (=hat man mit 0.1 Promille einen Unfall und das wird festgestellt wird das genauso bestraft wie mit 0.6 Promille)
Waffentransport hat keinen Einfluss.
Aber genrell: beim hantieren mit Waffen, Feuerwerk und ähnlichen Dingen halt ich mich an 0.0
Trinken kann man hinterher.
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So ists bei den Prüfkästen für KK auch. Hauptsache drin und Deckel zu.
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Mein Schwiegervater hatte die als Dienstpistole bei der Polizei.
Grausiger Abzug, besonders kurz vorm auslösen extrem schwammig und schwer.
Kein wirklicher Druckpunkt.
Würd ich mir nicht kaufen.
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Nicht schiessendes Zubehör, das kein TacSac ist, tangiert mich maximal peripher.
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Ja.
Sorry, aber die Leute haben ein Rad ab.
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Bei OBI gibts mal wieder nen 5er Elektroschloss - Waffenschrank für 249,-
Wobei die Anzahl Langwaffen meist nur für Bockflinten gelten
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Falls du findest, Olympic Arms MFR ist auch gut. Ich hab meins mal für um die 800 bei Aats gefunden. Hatte sogar den original bakelit handschutz dran
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Letzteres gibts bei Waffen Paar in Österreich.
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Nagut. Ich nehm sie dir als Teileträger fürn Hunni ab. Mit ZRAK natürlich
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Mit weihrauch machst eigentlich nix falsch. Ist sicher kein Korth, Performance Center, sonst was. Aber wenns preislich passt, warum nicht.
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Gasdüse mal verstellt?
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Solange ich die WBKs noch hatte reichten wbk Kopien.
Irgendwann wollten die einen Bedürfnisnachweis, von einem deutschen Verband nach deutschen Regularien. Ging natürlich nicht mehr. Dann gabs anfangs den Zettel, da Stand drauf das keine Einwände bestehen dass ich Waffen in ch erwerbe. Und irgendwann wollten sie dafür nen Bedürfnisnachweis wie oben beschrieben. Das ging nicht. Also gewartet bis c Ausweis da war.
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Tag auch.
Da ich nicht jedes Mal wieder neu die ganze Litanei aufschreiben will( mit Handy ist das besonders spannend), hier der Link zu einem anderen Beitrag :
Rechtliche Unterschiede Kantone AG, ZH, SH
Ich habe am 18.2.21 was dazu geschrieben. Sonst frag einfach wenn noch fragen sind
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Genau das. Es sagt sich kein Händler "ich mache schlechten Service, und bin dafür billiger"
Die Art von Gesinnung, das es egal ist was nach dem Kauf passiert hat sicher nix mit dem Preis zu tun.
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Es ist zwar nicht geplant oder für mich auch nicht unbedingt vorstellbar, aber dennoch interessiert mich die Frage.
Angenommen, man ist Inhaber von Sonderbewilligungen für Seriefeuerwaffen und/oder Waffen Zubehör oder SONstwas Und zieht von einem, sagen wir, liberalen Kanton in einen sehr restriktiven.
Die SON sind ja kantonale Bewilligungen, verliert man durch den Umzug an sich diese dann?
Oder bleiben die einfach gültig und man muss das beim Kanton nur melden?
Oder kann der neue Kanton die Ausstellung verweigern und dich zwingen, die Teile abzugeben...?
Was ist mit anderen Anforderungen, was das Sicherheitskonzept angeht?