Geschichte Waffentragbewilligung

    • Offizieller Beitrag

    Die Reaktionszeit der Polizei ist grundsätzlich auch schnell genug, sollte es mal brenzlig werden.

    Ich wohne auf dem Land, die nächste (kleine) Polizeistation ist 10 Minuten entfernt. Abends geht alles via Stadt, das geht dann so 15-20 Minuten. Gerechnet von Telefon bis Eintreffen, wenn die alles stehen und liegen lassen, ins Auto hechten und 0 Verkehr herrscht.


    Das nur mal als Einwurf.

  • Ich habe da auch in der Stadt Bern schon Wartezeiten von über 10 Minuten erlebt. Schlägerei gemeldet, nach 12 Minuten kam die Polizei, niemand mehr da, nur etwas Blut auf dem Boden.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Naja die Polizei ist ja wohl eher an den Orten präsent wo es auch wahrscheinlicher ist das was passiert. Am wochenende in Zürich ist die Polizei sehr schnell anwesend, habe schon gesehen das paar minuten nach Schlägerei beginn die Polizei da war und alles beteiligten festgenommen hat. Wenn ihr wollt das die Polizei schnell bei euch ist, müsst ihr halt öfters unsinn anstellen ;)

  • Naja die Polizei ist ja wohl eher an den Orten präsent wo es auch wahrscheinlicher ist das was passiert. Am wochenende in Zürich ist die Polizei sehr schnell anwesend, habe schon gesehen das paar minuten nach Schlägerei beginn die Polizei da war und alles beteiligten festgenommen hat. Wenn ihr wollt das die Polizei schnell bei euch ist, müsst ihr halt öfters unsinn anstellen ;)

    Sicherheit gibt es nirgends abschliessend.

    Die Chance das was passiert ist je nach Region hald grösser oder kleiner. Statistisch in der Schweiz so klein das es vermutlich fast keinen trifft, aber dennoch möglich ist.


    Und die Polizei ist immer erst da wenn was passiert oder passiert ist. Liegt in der Natur der Dinge;)

    Das wird auch nie anderst sein.


    Aus meiner Sicht dient die Waffe die getragen wird ja zur Prävention genau vor einer Straftat gegen den Träger.

    So das du eben im besten Fall keine Schläge abbekommst wie in deinem Beispiel;)

    Ob das nun Sinnvoll ist oder nicht kann jeder für sich entscheiden.

    • Offizieller Beitrag

    CorMu Offensichtlich spielt das Umfeld bei der Erfüllung des Art. 26 WG eine wesentliche Rolle. Bei einem Entscheid in 2001 hat das Bundesgericht folgendes Statement gemacht: "Gemäss Art. 26 Abs. 1 des Waffengesetzes vom 20. Juni 1997 (WG; SR 514.54) sind Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Munition und Munitionsbestandteile sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Dabei werden je nach Sachlage verschieden hohe Anforderungen an die zu beachtende Sorgfalt gestellt. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn im gleichen Haushalt Kinder und Jugendliche leben, weil Waffen auf diese einen besonderen, kaum kontrollierbaren Anreiz ausüben. Der Sorgfaltspflicht genügt nur, wer in solchen Fällen Munition und Waffen getrennt aufbewahrt, und zwar so verschlossen, dass ein Jugendlicher das Behältnis nicht öffnen kann. Es genügt nicht, lediglich die Munition wegzuschliessen."


    Wäre interessant zu wissen, was ProTell dazu meint.

    Bitte nicht nur Ausschnitte publizieren, denn dieser ist aus dem Zusammenhang gerissen.


    Hier das gesamte Urteil:

    https://www.bger.ch/ext/eurosp…&zoom=&type=show_document


    Es handelt sich um ein Luftgewehr.


    Weiteres Zitat aus dem Urteil:

    Die Vorinstanz tut dies denn auch, indem sie mit Recht verlangt, die Beschwerdegegner hätten nur entweder das Luftgewehr oder die Munition wegschliessen müssen. Wäre nur schon die Munition weggeschlossen worden, hätte der Sohn der Beschwerdeführer sich kaum kurzfristig Ersatz beschaffen, damit auf den Balkon treten, schiessen und dem Beschwerdegegner die konkrete Verletzung zufügen können.

    Also hätte es gemäss Vorinstanz gereicht, nur die Munition unter Verschluss zu halten.


    Ebenfalls schreibt Wüst auf Seite 144 seines Buches folgendes:

    "Stets sind die konkreten Verhältnisse zu beachten. Lebt ein Waffenbesitzer allein in seinem Haushalt und haben keine anderen Personen Zutritt zur Wohnung, so muss die Waffe nicht gleich sorgfältig aufbewahrt werden wie in anderen Fällen."


    Wüst schreibt auch, dass bei Suizidgefährdeten Partnern im selben Haushalt ein verschlossener Schrank nicht genügt, weil er einfach aufgebrochen werden kann. Tönt auch vernünftig.


    Das Gesetz setzt auf die Vernunft der Bürger, die Situation selbst einzuschätzen.


    Also hört auf Schauergeschichten zu erzählen.


    Noch ein kleiner Denkanstoss. Du wohnst alleine, kommst nach Hause und dort steht nun der BöFei im Wohnzimmer und zielt mit DEINER geladenen Waffe auf Dich. Auch eine nette Vorstellung, oder?

  • xxx Vielen Dank für die Aufklärung. Ich war selber verwirrt, als ich das gelesen habe. Zum Glück habe ich mich bei der Studiumswahl nicht für Jus entschieden.

    Noch ein kleiner Denkanstoss. Du wohnst alleine, kommst nach Hause und dort steht nun der BöFei im Wohnzimmer und zielt mit DEINER geladenen Waffe auf Dich. Auch eine nette Vorstellung, oder?

    Das nennt man dann natürliche Selektion, glaube ich zumindest.

  • Noch ein kleiner Denkanstoss. Du wohnst alleine, kommst nach Hause und dort steht nun der BöFei im Wohnzimmer und zielt mit DEINER geladenen Waffe auf Dich. Auch eine nette Vorstellung, oder?

    Dann haben wir ja zum Glück noch unsere Concealed Carry Glock ??

    "...Hait pesischen gerech..." - 49 vor Christus; irgendein Mensch im ptolemäischen Ägypten zu einem professionellen Assassinen...

    • Offizieller Beitrag

    Dann haben wir ja zum Glück noch unsere Concealed Carry Glock ??

    Du lebst schon in unserer Welt?


    Du kommst nach Hause, bist erschöpft vom Arbeiten und da steht der BöFei mit Deiner Waffe. Bereits auf Dich gerichtet, denn er hat Dich kommen hören.


    Bis Du Deine utopische CCW aus dem Holster gezogen hast, bist Du tot. Und das Beste ist: der Einbrecher handelte in Notwehr.

    • Offizieller Beitrag

    Immer so, er bereit, du nicht, heimvorteil für ihn, in deinem Zuhause. :D

  • Bis Du Deine utopische CCW aus dem Holster gezogen hast, bist Du tot. Und das Beste ist: der Einbrecher handelte in Notwehr.

    Also den Richter möchte ich sehen, der so entscheidet; trotz aller Utopie in den Szenarien.

    "...Hait pesischen gerech..." - 49 vor Christus; irgendein Mensch im ptolemäischen Ägypten zu einem professionellen Assassinen...

  • Also den Richter möchte ich sehen, der so entscheidet; trotz aller Utopie in den Szenarien.

    Utopisch ist das nicht. Nennt sich Täterschutz. Wenn du heute einem Einbrecher mit nem Baseballschläger eins über die Rübe ziehst, bekommst du ein Verfahren wegen Körperverletzung aufgehalst.

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.

  • Also den Richter möchte ich sehen, der so entscheidet; trotz aller Utopie in den Szenarien.

    Utopisch ist das nicht. Nennt sich Täterschutz. Wenn du heute einem Einbrecher mit nem Baseballschläger eins über die Rübe ziehst, bekommst du ein Verfahren wegen Körperverletzung aufgehalst.

    Ja klar, aber utopisch ist, dass der Einbrecher in meine Wohnung eindringt, meine MCX aus meimem Hard Case holt, nachdem er vier Schlösser geöffnet hat, damit auf mich schiessen will nachdem er sie geladen hat, ich mich mit meiner G34 wehre und dann der Täter schlussendlich besser dastehen sollte als ich.

    "...Hait pesischen gerech..." - 49 vor Christus; irgendein Mensch im ptolemäischen Ägypten zu einem professionellen Assassinen...

  • Eine Gesetzesanpassung würde ich auch befürworten. Ich bin ja der Meinung, dass man da so in die Richtig "Stand your ground" gehen sollte. Aber mit den heutigen Linken, wird man das sowieso nicht durchbringen können.

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.

  • Solche Anträge werden immer wieder gestellt, hier zum Beispiel einer:

    https://www.parlament.ch/de/ra…schaeft?AffairId=20134120

    (Und ich muss sagen, ich kann die Begründung des Bundesrats sogar nachvollziehen).


    Eine solche "Stand your Ground" Doktrin kann schon mal dazu führen, dass der betrunkene Teenager welche sich beim Nachhause kommen im Haus irrt, seinen nächsten Geburtstag nicht mehr erlebt.


    Wer sich in einer Situation befindet, in welcher tödliche Gewalt angebracht ist, hat auch heute nichts zu befürchten. Wer sich in einer Situation befindet in welcher sie nicht angebracht ist, sie aber trotzdem anwendet (sei es aus Fehleinschätzung oder aus Furcht etc) kommt auch heute strafmildernd oder straffrei davon. Tönt für mich fair genug.

    Einmal editiert, zuletzt von thoemser ()

  • Also den Richter möchte ich sehen, der so entscheidet; trotz aller Utopie in den Szenarien.

    Utopisch ist das nicht. Nennt sich Täterschutz. Wenn du heute einem Einbrecher mit nem Baseballschläger eins über die Rübe ziehst, bekommst du ein Verfahren wegen Körperverletzung aufgehalst.

    Naja man muss halt einbischen überlegen bevor man aussagt. Einfach behaupten mann hat ihm erst eine über die Rübe gehauen als er einem angreifen wollte.

  • Im Fall der Fälle würde ich zu einem kompetenten Anwalt raten und nicht die... "Rechtsberatung" aus dem Waffenforum in Anspruch nehmen.

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

  • Eine Anpassung der Notwehrrechte finde ich nicht nötig. Ich wäre eher für eine Waffentragbewilligung, die einfacher zu bekommen ist. Im Notfall riskiere ich lieber eine strenge Verurteilung, als schwer verletzt oder sogar getötet zu werden, aber da müsste ich mich als 1.50m 44kg Frau erst mal wehren können.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.