Kurze Frage an die ältere Generation oder diejenigen, die sich in der Geschichte des Waffengesetztes auskennen.
Seit wann wurde in der Schweiz das Waffentragen in der Öffentlichkeit eingeschränkt, bzw. die Waffentragbewilligung eingeführt?
Bis 1972 war das Waffenrecht bekanntlich die Angelegenheit der Kantone. Dann wurde das erste Bundesgesetz in Kraft gesetzt. Was das Waffentragen in der Öffentlichkeit anbelangt, konnte ich keine konkrete Infos finden. Wurde die Waffentragbewilligung erst mit dem neuen WG 1999 eingeführt und war bis dahin die Angelegenheit der Kantone oder wurden bereits vor 1999 gewisse Einschränkungen für das Waffentragen in der Öffentlichkeit eingeführt (egal ob auf Kantons- oder Bundesebene)?