Frage zum 3D Drucken von Zubehör

  • Sali!


    Ich hab mich letztens gefragt, ob man Zubehör, welches nicht durch WES oder ABK beschränkt ist, und nicht als Feuerwaffe von der EU bezeichnet ist, 3D drucken kann?


    Beispiele wären Pistolengriffe, Vordergriffe, Magazine unter 10 Schuss für Gewehre und unter 20 Schuss für Faustfeuerwaffen usw.


    Was ist eure Meinung dazu? Denn man kann ja z.B Glock magazine mit 17 Schuss ohne weiteres kaufen (kommt auf Händler drauf an).


    LG M

  • Solange du mit pistolengriff die grifffläche die an ein lower montiert wird meinst ist das kein problem. Einfach auf keinen fall den unteren Teil zb einer Glock drucken das wäre illegal. Magazine solltest du sogar die grossen Drucken dürfen, weil der Bestitz eigentlich frei ist von diesen Magazinen nur der Erwerb und das einsetzen auf die ABK limitiert. Das heisst solange du eine ABK hast für die Waffe für welche das Magazin ist erwirbst du das Magazin legal.

  • Was hat denn die EU damit zu tun?


    Und ja, warum sollte man das nicht dürfen?

    Naja, wir haben ja zu einem gewissen Punkt das EU-Waffengesetz implementiert (natürlich nicht ganz, aber manche begriffe und definitionen haben sich verändert), das meinte ich.


    Solange du mit pistolengriff die grifffläche die an ein lower montiert wird meinst ist das kein problem. Einfach auf keinen fall den unteren Teil zb einer Glock drucken das wäre illegal. Magazine solltest du sogar die grossen Drucken dürfen, weil der Bestitz eigentlich frei ist von diesen Magazinen nur der Erwerb und das einsetzen auf die ABK limitiert. Das heisst solange du eine ABK hast für die Waffe für welche das Magazin ist erwirbst du das Magazin legal.

    Mit Pistolengriff meinte ich z.B das hier: Swiss_Tactical_Center_0385_1024x1024.png?v=1542624847


    Vordergriff meinte ich aber auch, wie ein TacSac oder so :D


    Upper/Lower receivers und alles mit Serialnummer würde definitiv nicht gehen, und bei den Magazinen stimme ich dir zu.