Sali zäme, bin neu hier und hätte ein paar fragen zu der ABK-Regelung. Zum Context lebe ich im Kanton ZH.
Besitze schon zwei Glock (mit WES erworben) und wollte mir ein Gewehr oder zwei zulegen. Beide sind Halbautomaten.
Geplant ist:
1x Stgw 57
1x Ruger AR-556 (erste AR-15 platform)
Für beide wollte ich keinen WES nehmen, da ich dann a) mit den 2 Gewehren nur 10er Magazine verwenden kann und dann später auch nichts anderes anbauen, für das ich einen ABK bräuchte.
1) Nach meinem Verständnis sollte ich, weil beide Gewehre > 60cm lang feuerbereit sind, die ABK Sportschütze beantragen?
2) Hat die ABK Sportschütze auch die Sicherheitskonzept-Maßnahme?
Und letztens, 3) Muss ich, um die 5x pro 5 Jahre schiessen zu erfüllen, 1mal pro Jahr schiessen gehen? Oder könnte ich theoretisch 5x in 1 Monat schiessen gehen, und das wärs dann schon erledigt?
Beispiel von der Händler-Seite.
Vielen Dank,
LG,
M