Hier die Antwort:
ZitatEin K31, welcher mit einem neuen Schaft ausgerüstet wurde, entspricht nicht mehr der Schweizer Ordonnanz. Schweizer Ordonnanzwaffen sind klar nur solche Waffen, wie sie im Dienst der Armee eingesetzt worden sind / eingesetzt werden.
Zum Beispiel dieser K31 in dieser Konfiguration: http://www.hubertec.ch/k31-sniper-cassis.html war nie als Schweizer Ordonnanzwaffe im Einsatz. Auch ist diese Waffe in dieser Konfiguration nicht für das Schiesswesen ausser Dienst zugelassen (siehe Hilfsmittelverzeichnis).
Aufgrund des klappbaren Schaftes ist diese Waffe in dieser Konfiguration auch nicht für die Jagd zugelassen (Art. 2 lit. i JSV). Somit kann es sich bei dieser Waffe nicht um eine meldepflichtige Waffe handeln. Sie muss mit WES erworben werden.