salii
Also der besitz ist für deinen Vater ja erlaubt, da er ihn zu damaliger zeit legal in einem geschäft gekauft hat. Falls du den offiziell übernehmen willst, würde ich in deinem fall einfach eine kantonale ausnahmebewilligung beantragen und ihn als sammlerstück auf dich eintragen lassen. Sollte kein problem sein.
Dann wäre er dann sowieso registriert. Und die sache ist erledigt.