Probleme beim Ausfüllen des WES

  • Hmm. Dann wohl doch.

    Ich vermute mal dass man das trotzdem nicht zum Spass darf...auch wenn es am 1.8.und 31.12.vermutlich weder jemand merkt noch es jemanden interessiert.


    Aber rechtlich wäre ich da eher vorsichtig.

    Vor allem in Bergregionen und ausserhalb der genannten Tage ruft sowas schnell mal die Rega etc auf den Plan. Und das wird teuer(sicher nicht in der Gönnerschaft enthalten), und schlimmer, es bindet Kräfte die unter Umtänden woanders gebraucht werden.

  • Also wir haben früher die kleineren Patronen (Kal 15mm) immer an den Feiertagen verschossen. Da gibt es ja alles von Silberschweif über Knatterdinger bis hin zu Knall.


    Und die werden da jetzt auch als P1 geführt. Allerdings fehlt hier der Hinweis bezüglich "vorgesehenen Zweck".


    Wenn die Klasse relevant ist, dürfte man die ja auch nicht verwenden?

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

  • Seit 01.09.20 sind diese ja WES pflichtig. Also darf man sie z. B. auf Sagen wir mal Bergtouren wo man sie im Notfall brauchen könnte auch nicht mehr mitführen ohne Tragbewilligung....

    Es gibt extra Signalbecher, aus denen geschossen werden kann. Macht auch mehr Sinn als bei einer Bergtour noch eine Schreckschusswaffe mitzutragen.


    Aber generell; wenn die Signalpatrone nur zu "gewerblichen Zwecken" eingesetzt werden darf, macht sich der Hobbywanderer bei Verwendung in einer Notsituation strafbar?

    "will mir einer trutthahn jacke andrehen?"

    • Offizieller Beitrag

    Seit 01.09.20 sind diese ja WES pflichtig. Also darf man sie z. B. auf Sagen wir mal Bergtouren wo man sie im Notfall brauchen könnte auch nicht mehr mitführen ohne Tragbewilligung....

    Es gibt extra Signalbecher, aus denen geschossen werden kann. Macht auch mehr Sinn als bei einer Bergtour noch eine Schreckschusswaffe mitzutragen.


    Aber generell; wenn die Signalpatrone nur zu "gewerblichen Zwecken" eingesetzt werden darf, macht sich der Hobbywanderer bei Verwendung in einer Notsituation strafbar?

    Gute Frage, aber wert wär's mir allemal.

  • So einfach ist es leider nicht. Die WV Art. 1 verweist auf die "Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäss der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen", diese wiederum auf eine Tabelle der CIP. Meine eigene Beurteilung scheitert schon daran, was genau die Definition von "Patronenhalter" ist und ob mein Notsignal etwas hat was die EU Juristen mit diesem Begriff gemeint haben...

  • So einfach ist es leider nicht. Die WV Art. 1 verweist auf die "Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäss der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen", diese wiederum auf eine Tabelle der CIP. Meine eigene Beurteilung scheitert schon daran, was genau die Definition von "Patronenhalter" ist und ob mein Notsignal etwas hat was die EU Juristen mit diesem Begriff gemeint haben...

    Ich würde an deiner Stelle beim Büma nachfragen. Die kennen sich sicher aus.

    Wenn dies nicht wissen, kann dir im Zweifelsfall das Waffenbüro weiterhelfen.

  • Zuerst: Ich entschuldige mich für das Ausgraben des älteren Themas (Oktober 2020), dies geschieht jedoch nicht ohne Grund. Ich habe etwas erfahren, was ich persönlich noch nicht wusste und mit euch teilen möchte:


    Upgrade WES zu ABk

    Das Waffenbüro der Kantonspolizei Zürich (Kapo ZH, Waffen/Sprengstoffe) hat mir mitgeteilt, dass ich relativ einfach meine Waffen (gekauft nach August 2019 mit Waffenerwerbsschein) "upgraden" kann! Wenn ich also meine alte Glock-Pistole (Faustfeuer) mit einem Schaft zu einer Handfeuerwaffe aufrüsten will und ja nun plötzlich das Magazin zu gross ist, kann ich einen Antrag auf ein Upgrade stellen. Ebenso wenn ich eine alte Glock habe und endlich ein Magazin mit über 20 Schuss haben möchte.

    Wichtig sei dabei die Waffe (Marke, Modell, Kaliber, Seriennummer) auf dem Gesuch einzutragen, die von der WES-Waffe zur ABk-Waffe bewilligt werden soll. Dazu ein klarer Vermerk wie "Upgrade der WES-Waffe zur ABk-Waffe", "Umkategorisierung zur Waffe mit grossem Magazin" oder "Neu ABk-Waffe statt WES-Waffe". Falls keine Hinderungsgründe bestehen, erhält man die Bestätigung, dass die Waffe nun eine „neu verbotene Waffe“ ist. Kosten (Gebühr): Fr. 50.-

    Was ich nicht gefragt habe, ist, ob die Gebühr pro Waffe oder pro Bewilligung (theoretisch dann 3 Waffen) ist. Das könnte ich noch nachfragen.


    Falls das bereits allen bekannt war, tut es mir leid, für mich war das neu. ?(

    "Ich habe zu viele Waffen." - niemand, jemals

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  • Denke mal dürfte weiterhin pro 3 waffen sein. Damit es hier keine missverständnise gibt mit alten glock meinst du kicht solchr die vor dem neuen Gesetz gekauft wurden oder? Denn für diese kannst du immernoch magazine kaufen und auch einen schaft anbringen. Da brauchst du lediglich eine besitztbestätigung

  • Denke mal dürfte weiterhin pro 3 waffen sein. Damit es hier keine missverständnise gibt mit alten glock meinst du kicht solchr die vor dem neuen Gesetz gekauft wurden oder? Denn für diese kannst du immernoch magazine kaufen und auch einen schaft anbringen. Da brauchst du lediglich eine besitztbestätigung

    Danke für den Hinweis, da war ich undeutlich:


    Gemäss Beispiel: Glock 17 gekauft nach August 2019 (neues Waffenrecht) mit "einfachem" WES, da wäre es verboten einen Anschlag-Schaft oder ein Magazin mit über 20 Schuss anzubringen, da die Glock dadurch eine (Zentralfeuer-)Handfeuerwaffe wird mit hoher Magazinkapazität. Um das Problem zu lösen kann der WES gegen Gebühr in eine Ausnahmebewilligung klein (ABk) umgewandelt werden, damit bei einer Kontrolle nicht gleich en Verstoss gegen das Waffengesetz vorliegt.

    "Ich habe zu viele Waffen." - niemand, jemals

  • Naja, dass sie das unbürokratisch anbieten, ist natürlich toll, aber möglich wäre es auch sonst, man könnte die Waffe ja einfach einem Kollegen verkaufen, und dann gleich als ABK Waffe zurückkaufen. Wäre aber natürlich komplizierter und auch teurer.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Auf die Idee bin ich zuerst auch gekommen: Mein Vorschlag war, die Waffe einem Waffenhändler zu bringen und die selbe Waffe mit der neuen ABk wieder von ihm zurückzukaufen. Daraufhin kam von der Polizei die Antwort, dass das auch einfacher geht mit diesem Upgrade. :S

    "Ich habe zu viele Waffen." - niemand, jemals