P38 mit zwei Seriennummern

  • Hallo zusammen,


    Ich hätte eine Frage hinsichtlich der Nachmeldung von Seriennummern. 2017 kaufte ich mir eine alte P38 und sah neulich beim Zerlegen, dass der Lauf eine andere Seriennummer vorweist, als die anderen Waffenbestandteile. Registriert war nur die (identische) Nummer am Schlitten und Griffteil.


    Ich meldete diese (die abweichende vom Lauf) nun telefonisch nach, die dann eingetragen wurde. Nun wollte ich wissen, ob das mit irgendetwas verbunden ist (neuer WES oder anderes Dokument) oder es nun einfach polizeilich registriert ist?


    Das Telefonat war sehr kurz und ich ging davon aus, dass es nun einfach eingetragen bzw. ergänzt worden ist und fertig (er tippte es parallel ein). Liege ich damit richtig?


    Ich dachte halt, dass es ansonsten ggf. -langfristig gesehen- eines Tages Probleme machen könnte, wenn wesentliche Waffenbestandteile voneinander abweichen.


    Wichtig wäre mir halt, dass auch diese Ergänzung unter das Waffenrecht vor 2019* fällt, zumal sie ja seit 2017 in meinem Besitz ist und es lediglich ein ‚Nachtrag‘ war.


    Danke schon im Voraus für die Antworten :)


    (*ich weiss, dass dieses Modell davon -noch- nicht betroffen ist, aber da mittlerweile eine gewisse ‚Rechtsunsicherheit‘ besteht, wäre es mir lieber, dass es unter das alte Gesetz fällt)

    11 Mal editiert, zuletzt von Fritz2020 ()

  • Die Thompson Center Wechselläufe sind teilweise auch nicht genummert.

    Wenn was keine Nummer hat, hats halt keine.

    Ja, aber der Lauf hat ja eine Nummer, einfach eine andere als bei den anderen Bestandteilen. Die eigentliche Frage ist ja, ob bei der Nachregistrierung ein neues Dokument nötig wird oder es einfach am Polizeicomputer ergänzt wurde und es damit erledigt ist? Es geht mir darum, dass meine Waffe (bzw einzelne Waffenbestandteile) nun nicht unter das neue Gesetz fällt.

    • Offizieller Beitrag

    Die Thompson Center Wechselläufe sind teilweise auch nicht genummert.

    Wenn was keine Nummer hat, hats halt keine.

    Ja, aber der Lauf hat ja eine Nummer, einfach eine andere als bei den anderen Bestandteilen. Die eigentliche Frage ist ja, ob bei der Nachregistrierung ein neues Dokument nötig wird oder es einfach am Polizeicomputer ergänzt wurde und es damit erledigt ist? Es geht mir darum, dass meine Waffe (bzw einzelne Waffenbestandteile) nun nicht unter das neue Gesetz fällt.

    Sollte, wenn nachgetragen, einfach so vermerkt sein und keine weitere Bewilligung nach sich ziehen. Das gibts noch ab und an bei Pistolen, dass der Lauf eine andere Nummer hat.

    • Offizieller Beitrag

    Ich wiederhols gerne nochmals:


    Da hattest Du, hast Du und wirst Du keine Probleme kriegen. Abschliessende Antwort *g*


    Die Nummer auf dem Lauf wird NIE jemand anschauen. Die beiden Nummern (Griffstück, Schlitten) sind erfasst und gut ist's. Und Du hast die Nummer des Laufs ja gemeldet....


    Die Datenbanken der Polizeikorps sind in einem so desolaten Zustand (inhaltlich), da kommt es darauf nicht an.