Outdoorshooting

  • Ich sehe sowieso einen Schiesstand länger als 30m als nicht machbar oder einfach zu kostspielig. Wenn das areal kurven hat könnte man einen Parcour bauen aber das ist alles träumerei

    Ich meine, wenn man es als eine Genossenschaft gründet, könnten ja einige zur Finanzierung beitragen. Anscheinend besteht schon eine nicht gerade kleine Nachfrage nach einer solchen Anlage. :saint:

  • Man könnte sicher einen Teil der Kosten wettmachen, indem man die Anlage auch für externe öffnen würde. Hierzu wäre allerdings die Lage entscheidend.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Externe dürften das geld ziemlich schnell wieder einbringen, jenachdem was die entsorgung des Bleis kostet. Meine bei dhnetworks kostet ein Schiesstag mit 3h Anlass wo man vlt 30min schiesst 240 fr..

  • Dazu die Massen, die man als Gründer langfristig über die Jahre spart, wenn man nicht mehr ins Brünig oder in andere teure Schiesskeller muss. Es häuft sich sicherlich.

  • Ich habe einfach keine Ahnung was die leerung des Kugelfanges kostet was halt andauernde kosten sind

    Vorteil von diesen Plastikkugelfängen. Einfach sieben und das Blei und Hülsen bei Recyclingstelle verkaufen.

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es!

  • Eine GmbH gründen und im Notfall gezielt Konkurs gehen lassen.

    Ist nicht nötig, bei einem Verein kann im Schuldenfall auch nur auf das Vereinsvermögen zugegriffen werden, Mitglieder haften nicht mit dem Privatvermögen.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Eine GmbH gründen und im Notfall gezielt Konkurs gehen lassen.

    Ist nicht nötig, bei einem Verein kann im Schuldenfall auch nur auf das Vereinsvermögen zugegriffen werden, Mitglieder haften nicht mit dem Privatvermögen.

    Müsste sich nicht jemand als Vereinsleiter und damit als besitzer melden?

    Nein, es gibt keinen Vereinsbesitzer. Ein Verein ist demokratisch organisiert, die Mitgliederversammlung bestimmt die Statuten und somit die Gesetze des Vereins. Der Vorstand wird auch von der MV gewählt, und ist die Exekutive des Vereins. Das ist auch einer der Nachteile eines Vereins gegenüber z.B. einer GmbH, als Gründer kannst du trotzdem bereits an der nächsten MV rausgeschmissen werden, wenn eine Mehrheit dafür stimmt.


    Oder meinst du ein Besitzer der Schiessanlage? Das kann der Verein selbst sein.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Nein, es gibt keinen Vereinsbesitzer. Ein Verein ist demokratisch organisiert, die Mitgliederversammlung bestimmt die Statuten und somit die Gesetze des Vereins. Der Vorstand wird auch von der MV gewählt, und ist die Exekutive des Vereins. Das ist auch einer der Nachteile eines Vereins gegenüber z.B. einer GmbH, als Gründer kannst du trotzdem bereits an der nächsten MV rausgeschmissen werden, wenn eine Mehrheit dafür stimmt.


    Oder meinst du ein Besitzer der Schiessanlage? Das kann der Verein selbst sein.

    Gibt es denn Kreditunternehmen die an Vereine auszahlen? Habe per Google nichts gefunden.


    Was ist wenn ich einen Verein, bestehend aus nur 2 Personen eröffne?

    Wird eine Mindestmitgliedzahl für die MV vorausgesetzt?


    Du scheinst dich damit auszukennen und ich gar nicht, daher die blöde Frage.^^

  • Ich bin ja nicht experte. Aber könnten wir nicht Theoretisch eine Interessengruppe/Verein aufmachen, und dann später nach einem Stand suchen? Dann können wir z.B auch damit Argumentieren das wir x Jahre bestehen und eine Trainingsmöglichkeit brauchen..

    #BenelliM4Gang 8)

  • Warum nicht? Wenn der Verein die nötigen Sicherheiten bieten kann, kommt ein Kredit sicher in Frage.


    Mindestzahl an Mitglieder ist 2.


    Hier eine kurze Einführung: https://www.kmu.admin.ch/kmu/d…hl-rechtsform/verein.html

    Ich bin ja nicht experte. Aber könnten wir nicht Theoretisch eine Interessengruppe/Verein aufmachen, und dann später nach einem Stand suchen? Dann können wir z.B auch damit Argumentieren das wir x Jahre bestehen und eine Trainingsmöglichkeit brauchen..

    Klar, man kann jederzeit einen Verein gründen. Man muss nur eine MV machen und dann dort die Statuten festlegen/genehmigen. Und einen nicht-wirtschaftlichen Vereinszweck sollte man auch noch definieren, z.B. Schweizer Verein für Sammler und Schützen von Waffen aller Art.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

    Einmal editiert, zuletzt von gromadusi ()

  • Nur mal noch schnell etwas warnende Klugscheisserei zum Verein: Das mit der Haftung ist nicht so gaaaanz easy.

    Wenn in den Statuten kein Mitgliederbeitrag oder zumindest ein Maximum festgelegt ist, kann es dazu führen, dass subsidiär, also wenn das Vereinsvermögen aufgebraucht ist, die Mitglieder haften, und zwar unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.

  • Man müsste da sowieso mit einem Anwalt zusammen arbeiten beim erstellen der Statuten. Das Problem wird sein das kapital für das Areal als Verein zusammen zu kriegen. Einem Verein ohne einkommen wird die Bank kein Kredit geben und ohne Areal kein Einkommen...

  • Das mit dem Anwalt ist kein Problem - der ist schon da ;)

    Aber ja, das Kapital ist sicher ein Thema.

    Wobei man ja nichts kaufen muss, man könnte auch z.B. eine Kiesgrube pachten....

  • Das ist natürlich praktisch. Pachten wäre sicher gut. Man muss einfach eine faire Regelung finden was man mit dem blei macht im kiess. Denke kaum das man da komplett einen kugelfang machen kann.