Kein 90er,kein 57er,keine ex Vollautomaten plus diverse andere Waffen und/oder Lampen, keine LSP mun....
Outdoorshooting
-
-
Gibt also fast keine Gründe mehr, um an ein Schiessen im grossen Kanton zu gehen.
-
Kein 90er,kein 57er,keine ex Vollautomaten plus diverse andere Waffen und/oder Lampen, keine LSP mun....
Danke für die Aufklärung
So viel bleibt nicht mehr übrig am Ende?
-
Bist du da sicher, dass das uneingeschränkt auch für Leute mit EU Feuerwaffenpass gilt mit entspr. Eintragung?
Ich habe schon von Leute gehört die ihre 9mm PARA Glock mitnehmen konnten nach Italien.
9mm PARA Erwerb (bei Kurzwaffen!) ist aber verboten für Italiener. Die müssen dann teuere 9x21 Kurzwaffen & Mun kaufen (btw. tolles Gesetz).
-
Das ist auch nicht mehr so, wie ich gelesen habe. War früher mal, ist jetzt wohl auch erlaubt
-
Nein. Das ist schon aktuell. Aber bei 9mm PARA Langwaffen wurde z B. gelockert.
Aber ja egal/nicht wichtig: War nur ein Beispiel.
-
Ah dann war das nur für Langwaffen. Egal. Will ich eh nicht hin.
Hier ist eine gute Erklärung für den EFP:
-
Ah dann war das nur für Langwaffen. Egal. Will ich eh nicht hin.
Hier ist eine gute Erklärung für den EFP:
Gutes Beispiel für das vereinte Europa ...
Errinnere mich den Artikel gelesen zu haben.
Jedoch steht dazu dort so auch nichts wirklich drin bzw. wird es wohl überall anders gehandhabt.
-
Also als ich das erste mal mit EFP aus de nach CH zum schiessen in den Brünig gefahren bin hatte ich 4 Waffen dabei...der Zoll in Basel hatte genau Null Ahnung was sie tun sollten.
Die Waffen sehen wollten sie nicht, munition auch nicht.. Ich hab denen den Zettel vom Brünig gezeigt und den EFP und die WBKs...
Dann musste der Chef kommen, der wusste auch nix, hat aber zur Sicherheit auf die Einladung vom Brünig einen zollstempel und das Datum geschrieben und mir viel spass gewünscht.
-
EU Feuerwaffenpass kannst du alles drauftun, was du willst. Musst nur schauen, dass du nirgends einreist, wo das Zeug verboten ist. Stgw90 kannst du drauftun, aber besser nicht nach DE fahren.
Wie das im Falle eines nicht erlaubten Kalibers ist weiss ich allerdings nicht.
Für Durchreise gibts Durchgangsschein, dann ist Stgw90 und DE kein Problem, aber halt bloss nicht an.
-
Das muss aber trotzdem vom BKA bezw Wirtschaftsministerium genehmigt werden, da die 90er Kriegswaffen sind und auch die Durchfuhr bezw Transport genehmigungspflichtig sind.
-
Das muss aber trotzdem vom BKA bezw Wirtschaftsministerium genehmigt werden, da die 90er Kriegswaffen sind und auch die Durchfuhr bezw Transport genehmigungspflichtig sind.
Nein, das mit dem Durchgangsschein ist ein Abkommen zwischen Deutschland und Schweiz. Das muss vom Zoll DE und CH genehmigt werden, weiter nichts. Du musst dich aber an festgelegte Routen halten bei der Durchfahrt (es gibt einen Katalog) und darfst eben nicht anhalten.
Ich hol mir die Tage einen, da als Grenzbewohner das Schiessen in Zürich ungemein wegverkürzt werden kann (Zurzach über DE 20 Minuten, über CH über eine Stunde...)
-
Oh cool
-
Du musst dich aber an festgelegte Routen halten bei der Durchfahrt (es gibt einen Katalog) und darfst eben nicht anhalten.
Das heisst wenn es auf der Route eine Polizeikontrolle gibt, darf man einfach durchbrechen und ignorieren?
-
Du musst dich aber an festgelegte Routen halten bei der Durchfahrt (es gibt einen Katalog) und darfst eben nicht anhalten.
Das heisst wenn es auf der Route eine Polizeikontrolle gibt, darf man einfach durchbrechen und ignorieren?
Du musst sogar.
-
Hallo zusammen
Ist ja länger nichts mehr bei dem Thema gegangen. Würde mich interessieren, ob jemand News zu dem Thema hat, bzw. sich weiter Informiert hat.
Grundsätzlich wäre ich dabei und auch bereit Zeit und Arbeit zu investieren.