Hoi zäme!
Bin neu hier und habe schon meine ersten waffenrechtlichen Fragen:
1.
Mir gefallen die preislich interessanten Aero Precision AR15 & AR10 Gehäuse.
Nun könnte ich mir ja die Gehäuse, Verschluss und Lauf bei Brownells besorgen und eine Büchse so zusammenstellen. Jetzt frage ich mich ob man das Ganze als EINE Waffe registrieren kann und müsste dies ein Büchsenmacher tun inkl. Nummern an allen Bestandteilen eingravieren?
2.
Bei bestimmten Langwaffen ist die Abzugsmechanik in einem separaten, am oder im Gehäuse abnehmbar montierten Blechgehäuse untergebracht. zB. im SVD Dragunov.
Gehört ein solches nun auch zu den wesentlichen Bestandteilen bzw einfach als Bestandteil des Gahäuses?
Wenn ja, nur voll mit der Abzugsmechanik bestückt oder auch nur das leere Blechgehäuse?
In D wird das ab Sept. ein wesentliches Bestandteil und ich möchte gerne ein solches für eine Dragunov einführen.
Besten Dank