Verrückte Fakten Schweizer Waffengesetz

  • Naja die Definition von freien Waffen ist so eine sache. Ein Sako TRG 42 kann mit einem Vertrag gekauft werden ein SSG 08 benötigt einen WES weben dem Klappbaren Schaft. Es könnte noch einer ein Scharfschützengewehr versteckt tragen....

    • Offizieller Beitrag

    Ich bezweifle nicht dass du dies nicht ausreichend durchgecheckt hast, allerdings Frage ich mich einfach wem diese teils Haarsträubenden spezialitäten in die Hand spielen?

  • ... Mit B-Ausweis braucht es für jede Waffe eine WES, für den man jedes mal eine neues Bestätigung des Heimatlandes braucht (das mittlerweile per se keine mehr ausstellt, ausser man erfüllt weiterhin die Bedürfnisrichtlinien IN diesem Land=Mitgliedschaft seit mind. 1 Jahr und 18 mal schiessen in einem in diesem Land), Ab C Ausweis nicht mehr, dann zählt man Waffenrecht ich als Schweizer.


    Beim Umzug bekommt man aber direkt für alles was verboten ist eine SON, wenn man es als Umzugsgut mitbringt.

  • Ich habe folgendes mal gehört/gelesen, undzwar das man damals in Kt Bern nur Heiraten durfte wenn der Mann eine Waffe besass? Vielleicht kann das jemand bestätigen mit einem Dokument von damals? Wann wurde das aufeghoben?


    Zu deinem ersten Punkt: Also kann ich eine Solothurn s18-1000 einfach so kaufen? Das wäre toll^^


    Zu Punkt 3: Gibt es da ein Offizielles Formular dazu?

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    Der kann es zumindest einzeln bedienen.

    Wenn die mun nicht so teuer wäre.... Gibts dafür einen .22er Einsatz? :P

  • Spannende Auflistung und witzig zu lesen. Danke fürs Zusammentragen. Ich lese gerne so fragwürdige Gesetze, vielleicht auch beruflich bedingt^^


    Zu 2. würde ich den Gesetzesartikel vollständig wiedergegeben, beinhaltet er ja noch ein kleines Detail.


    2. Schiessen ausserhalb des Schiesstands

    Das schiessen mit Feuerwaffen an einem nicht öffentlich zugänglichem und entsprechend gesichertem Ort ist erlaubt.


    Das Geschoss darf das Privatgrundstück nicht verlassen können und Personen müssen ganz klar erkennen können, dass es Privatgrundstück ist Hinweisschilder, Zaun etc.


    Ausserdem möchte ich darauf hinweisen *klugscheissmodus an* dass nebst der LSV noch andere Gesetze und Verordnungen greifen, welche die Umsetzung etwas mehr einschränken als nur das Waffengesetz. Falls jemand nun in seinem Garten schon einen Wall geschaufelt hat (hier kommt auch noch das Baugesetz und -verordnung zum Einsatz *g*) noch warten mit Schiessen und zuerst noch andere einschränkende Gesetze wälzen als nur das Waffengesetz. Ganz so einfach ist es also nicht:-) Ausserdem sind einzelne Auszüge aus einem Gesetz immer heikel, da von gewitzten Juristen gewisse Artikel in Zusammenhang gebracht werden können.


    Ich zweifle nicht an den Zitaten von CorMu, möchte nur nicht, dass sich jemand vor lauter Euphorie jetzt in die Nesseln setzt=O

    Und falls OT, kanns ein Mod auch wieder löschen, ich gehe aber davon aus, dass der erste Eintrag Diskussionen auslösen wird.

  • Vom 1. Punkt hab ich auch gehört bzw. kenne Personen die ein M2 frei erwerben dürften.

    Mich nimmt‘s Wunder, wie die Behörden im Fall von einem 12.7mm Kord MG entscheiden würden. Es ist ein schweres MG und eigentlich eine Gruppenwaffe. Aber es kann eben schon von einem Mann sowohl getragen, bedient als auch verschossen werden ->

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  • Nöö, die Kapo war bei mir wegen der SON, die ich aufgrund Umzugsgut bekommen hab. Hab denen unsere Weide gezeigt, da gibts einen sehr tiefen Einschnitt 6-7 Meter mit steilen Wänden , ca 70 Meter lang. Hab gefragt ob schiessen da möglich ist. Mit KW und Büchse ists kein Problem. Schrot müsste man wegen der Streuung nach oben auf längere Distanz aufpassen.

    Man sollte nur vorher bei denen Bescheid geben, damit es keine Einsätze wegen besorgten Nachbarn gäbe.

    Von unseren 3 Nachbarn im Umkreis von 500 Metern sind 2 altersbedingt schwerhörig+ und einem ists egal wenn man mal paar Probeschüsse da macht.

    Wenn ichs mal mache, bastelnich da nen Sandkugelfang hin in ner Kiste, wegen Blei im Boden.

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    Der kann es zumindest einzeln bedienen.

    Wenn die mun nicht so teuer wäre.... Gibts dafür einen .22er Einsatz? :P

    Aber er trägt es nicht ;)

    Bedienen UND tragen gleichzeitig.

    Es gibt einen 308 Umbau, mehr kann ich dir nicht anbieten :P

    2. Schiessen ausserhalb des Schiesstands

    Das schiessen mit Feuerwaffen an einem nicht öffentlich zugänglichem und entsprechend gesichertem Ort ist erlaubt.


    Das Geschoss darf das Privatgrundstück nicht verlassen können und Personen müssen ganz klar erkennen können, dass es Privatgrundstück ist Hinweisschilder, Zaun etc.

    Zu beachten ist aber auch noch das kleine Detail: Das heisst nicht wie oft behauptet, dass man im 45° Winkel in die Luft schiessen können muss ohne das das Geschoss das Grundstück verlässt (sonst wären alle 300m Stände betroffen)

    Sondern das es beim Beschuss auf das ZIEL das Grundstück nicht verlassen kann. Also nicht auf ein Wellenblech mit dem Nachbarshaus dahinter schiessen... :P Ein Kugelfang reicht jedoch völlig.

    Wie gesagt spielen natürlich auch andere Gesetze eine Rolle.

    Und zwar:

    -Lärmschutz

    -Umweltschutz: Kugelfang

    -Baugesetz: MOBILER Kugelfang ;)

  • Halt das Waffengesetz und zusätzlich den normalen Menschenverstand wie auch beim Rasenmähen.

    Nur weil man ein DshK auf seinem PickUp montieren darf heisst es ja auch nicht das die Strassenverkehrsordnung deshalb nicht gilt und man mit 200 durchs Dorf brettern darf

  • Nur weil man ein DshK auf seinem PickUp montieren darf heisst es ja auch nicht das die Strassenverkehrsordnung deshalb nicht gilt und man mit 200 durchs Dorf brettern darf

    Wär aber witzig:P.

    So eine 35mm Flab Kanone wär halt schon was tolles. Bissi rumanipulieren, bissi Nachbarn ärgern mit knallenden verschlüssen^^

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.

  • Vom 1. Punkt hab ich auch gehört bzw. kenne Personen die ein M2 frei erwerben dürften.

    Mich nimmt‘s Wunder, wie die Behörden im Fall von einem 12.7mm Kord MG entscheiden würden. Es ist ein schweres MG und eigentlich eine Gruppenwaffe. Aber es kann eben schon von einem Mann sowohl getragen, bedient als auch verschossen werden ->

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    Die Person, die eine Kord WÄHREND dem Tragen nachlädt und durchlädt möchte ich sehen. Und eben darum geht es. Sonst wäre eine eine Dshk auch keine freie Waffe.

  • Ich finde krass, dass man durchs Schengenabkommen solche Länder von der Liste nimmt, sprich das Waffengesetz lockert aber für Schweizer nicht.

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es!