Rechtliche Situation Nachtsicht(ziel)geräte

  • Im Waffengesetz werden ja Nachtsichtzielgeräte als Waffenzubehör aufgeführt in derselben Liste wie Schalldämpfer. Folglich benötigt man dazu eine Ausnahmebewilligung.


    Doch was bedeutet das "ziel" in diesem Begriff genau? Betrifft dies jetzt nur Nachtsichtgeräte, die auf eine Waffe montiert werden können, oder auch reine Beobachtungsgeräte? Oder muss die Optik evtl. ein Absehen eingebaut haben? Im Gesetz selbst finde ich dazu nichts.


    Kennt sich da jemand aus? Und wie sieht es aus mit der Einfuhr aus z.B. Deutschland von einem PVS-14?

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Du liegst falsch mit deiner Aussage:


    Als besonders konstruierte Bestandteile von Waffenzubehör gelten:

    a.für Laser und Nachtsichtzielgeräte: die Montagevorrichtung;

    b.für Schalldämpfer: speziell dafür konstruierte Lamellen.

  • Du liegst falsch mit deiner Aussage:


    Als besonders konstruierte Bestandteile von Waffenzubehör gelten:

    a.für Laser und Nachtsichtzielgeräte: die Montagevorrichtung;

    b.für Schalldämpfer: speziell dafür konstruierte Lamellen.

    Woher hast du das?

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Waffenverordnung Art. 4....


    Ich muss ehrlich sagen, ich finde es teilweise etwas befremdlich, dass man als Waffenbesitzer die Gesetzestexte nicht gründlich durchliest oder zumindest weiss, dass diese existieren.

    Insbesondere wenn dann auch noch Auskünfte über die Rechtslage gegeben werden.

  • Ich kann mich nur nochmals wiederholen:P

    Ich muss ehrlich sagen, ich finde es teilweise etwas befremdlich, dass man als Waffenbesitzer die Gesetzestexte nicht gründlich durchliest oder zumindest weiss, dass diese existieren.

    Zu vielen Gesetzen in der Schweiz gibt es zusätzlich eine Verordnung, welche das Gesetz genauer umschreibt. Die Verordnung findest du hier:

    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20081148/index.html

  • Vereinfacht gesagt ist es so. Nachtsichtgerät am Gewehr befestigt = böse. Nachtsichtgerät alleine = ok.

    Tut mir leid, aber auch das ist so nicht ganz korrekt.


    NachtsichtZIELgerät = Verbotenes Waffenzubehör = immer absolut böse

    (Egal ob mit oder ohne Montage und egal ob an Waffe montiert oder nicht. Um ein ZIELgerät handelt es sich, sobald die Optik über ein Fadenkreuz o.ä. zur Zielerfassung verfügt)


    Waffenmontage für Nachtsicht(ziel)gerät = besonders konstruierter Bestandteil zu verbotenem Waffenzubehör = böse

    (auch hier egal ob an Waffe montiert und egal ob an Natsicht(ziel)gerät montiert


    NachtsichtSUCHgerät = frei

    (Suchgerät = ohne Fadenkreuz)

    Verfügt das NachtsichtSUCHgerät aber über eine Waffenmontage ist es wieder böse, weil die Montage böse ist


    Wird das NachtsichtSUCHgerät vor eine Optik für Zielerfassung montiert, ist es dann auch wieder böse


    Als praktisches Beispiel:


    NachtsichtSUCHgerät frei solange NICHT auf Optik mit Fadenkreuz montiert:

    https://www.hauptner-jagd.ch/d…raet-pulsar-core-fxq50-bw


    Montage dafür:

    https://www.hauptner-jagd.ch/d…zgeraet-von-30mm-bis-80mm


    Grauzone, es kann auch für einen Feldstecher benutzt werden. Sobald der Ring aber an einer Optik mit Zielerfassung montiert ist fungiert er wiederum als Besandteil zu verbotenem Zubehör.


    -Also ZIELgerät böse

    -SUCHgerät frei

    -Ringmontage frei

    -Waffenmontage (picatinny) böse

    -Suchgerät zusammen mit Ringmontage frei

    -Suchgerät mit Waffenmontage böse

    -Ringontage montiert an Optik mit Fadenkreuz böse

    -Suchgerät montiert z.B. mittels Gummiband an Waffe (OHNE Zieloptik und OHNE spezifische Waffenmontage) = frei


    Doch etwas komplizierter als auf den ersten Blick ;)

  • Einfach gesagt hat es ein Fadenkreuz oder ein Punkt ist es verboten.(Zielgerät)

    Wenn Nicht ist es Legal.

    Ja, ausser es wird montiert auf eine Optik mit Fadenkreuz/Punkt. Dann mutiert es wiederum zum Zielgerät.


    Oder man montiert ein Suchgerät mittels Waffenmontage auf ein Gewehr, dann ist es ebenfalls verboten, nicht wegen dem Suchgerät, sondern weil die Waffenmontagevorrichtung an sich verboten ist


    Der einzige Weg ohne SON ist die Montage eines SUCHgeräts auf eine Waffe OHNE spezifische Waffenmontage und OHNE Optik mit Zielerfassung davor / dahinter. Aber was nützt das schon 8o

  • Normales ZF und dann Nachtsichtbrille, wäre das möglich? Oder aus Optikgründen/Parallaxe etc nicht sinnvoll?

    Ich meine die Amis machen das ja beim Militär nicht anders, Helmgarnitur plus ACOG zb

    Wenn die optische Achse zum Auge ausgerichtet ist, funktioniert das schon. Also eine Brille mit zwei Röhren oder ein Monokular vor dem Zielauge.


    Ob es legal ist, weiss ich leider nicht.


    Von Verordnungen hatte ich bisher noch nicht wirklich konkret etwas gehört. Der Begriff ist mir zwar schon bekannt, aber dass es verbindliche Zusätze zu den Gesetzen sind, die nicht dem Referendum unterstehen, ist mir neu. Ich hatte das immer mental mit Gesetzen gleichgesetzt.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Um ein ZIELgerät handelt es sich, sobald die Optik über ein Fadenkreuz o.ä. zur Zielerfassung verfügt

    Und woher hast du das? Steht so weder im Gesetz noch in der Verordnung.

    Es kann in keinem Gesetzestext der Welt eine 100% genaue Rechtssprechung formuliert werden, dann bräuchtest du schon für einen einzigen Artikel ein ganzes Buch.

    Wo etwas nicht 1:1 genau ausformuliert werden kann, kommt dann jeweils eine Portion gesunder Menschenverstand und der Duden zur Geltung sowie schlussendlich den Entscheid des Richters.

    Das Waffenbüro handhabt Auskünfte übrigens auf den gleichen Grundlagen.


    Als Beispiel: Was ist der Unterschied zwischen einem Zielfernrohr und einem Fernrohr?

    Genau der gleiche wie zwischen einem Nachtsichtzielgerät und einem Nachtsichtgerät 8o

    Du kannst ausserdem die definition des Wortes "zielen" oder "Zielfernrohr" im Duden hinzunehmen.

    Schlussendlich könntest du damit dann bis vors Bundesgericht, wie da dann entschieden wird kann ich dir aber jetzt schon sagen.

  • Oder man fragst einfach das SECO ....

    ...

    ...

    ...

    (das war ein Scherz .............................................. und.nein ....er war gar nicht sooo witzig)... :)

    .... Okay, ich werde darauf eingehen :D


    *IRONIE ON*

    In der französischen Version vom Waffengesetz wird ein Nachtsichtgerät als "visée nocturne" beschrieben. Die deutsche Übersetzung dazu lautet Nachtaktives Visier.

    Daraus wird deutlich, das es sich nur um ein Nachtsichtgerät handelt, wenn es in der Nacht aktiviert wird. Solange du es in der Nacht ausgestellt lässt ist oder es sich am tag aktivieren lässt ist alles in Ordnung. (Sonst wäre es ein "Tag- und Nachtaktives Visier" )


    Auch im deutschen Wortlaut Nachtsichtgerät, wird dies nochmals verdeutlicht, so wird die Nacht definiert zwischen Sonnenauf- und untergang.

    Desweiteren wird das folgende Wort "Sicht" gemäss Duden wie folgt beschrieben:

    https://www.duden.de/rechtschreibung/Sicht


    Möglichkeit, [in die Ferne] zu sehen; Zugang, den der Blick zu mehr oder weniger entfernten Gegenständen hat


    Es wird hier klar nur von Gegenständen gesprochen, nicht von Lebewesen.


    Ein Nachtsichtgerät ist also per definition ein Gerät, welches nur in der Nacht funktioniert und nur Gegenstände anzeigt. Funktioniert dein Gerät bei Tag? Zeigt es Lebewesen visuell an? Dann kann es sich per Definition schonmal nicht um ein Nachtsichtgerät handeln.



    Nun okay wahrscheinlich würde das Seco eher selbst die Waffenlampe als Nachtsichtgerät definieren...

    Und wehe du hast noch eine Optik zusammen montiert, da hast du dann dein waschechtes Nachtsichtzielgerät!


    Hier ein kürzlich vom SECO konfisziertes Exemplar:


    So, ich hör jetzt auf:D





    2 Mal editiert, zuletzt von CorMu ()

  • Wenn du schon gesunden Menschenverstand erwähnst, dann sollte es auch verboten sein, mit auf dem Kopf montierten Nachtsichtgeräten durch eine Zielvorrichtung zu schauen (sowohl ZFs als auch Korn und Kimme).


    Vielleicht würde es helfen, wenn bei jedem Gesetz noch dazu stehen würde, zu welchem Zweck es erfasst wurde. Dann käme aber wohl heraus, dass sehr viele Gesetze einfach schwachsinnige Begründungen haben, und die Leute würden sie deswegen ignorieren.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.