Im Waffengesetz werden ja Nachtsichtzielgeräte als Waffenzubehör aufgeführt in derselben Liste wie Schalldämpfer. Folglich benötigt man dazu eine Ausnahmebewilligung.
Doch was bedeutet das "ziel" in diesem Begriff genau? Betrifft dies jetzt nur Nachtsichtgeräte, die auf eine Waffe montiert werden können, oder auch reine Beobachtungsgeräte? Oder muss die Optik evtl. ein Absehen eingebaut haben? Im Gesetz selbst finde ich dazu nichts.
Kennt sich da jemand aus? Und wie sieht es aus mit der Einfuhr aus z.B. Deutschland von einem PVS-14?